SA/169/IV Schriftliche Anfrage
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
In Ergänzung zu meiner schriftlichen Anfrage SA 123:
In der Antwortspalte „Beurteilung der Qualität der Mensa“ wurden Wünsche insbesondere
nach verbessertem Schallschutz geäußert, aber auch zu kleine Räumlichkeiten
(z.B. Blumen-GS 80 qm, Bürgermeister-Herz-GS 43 qm, Lenau-GS 80 qm usw.) beklagt.
Hier Abhilfe zu schaffen, insbesondere auf Grundlage der DS0512/IV unter 1) Finanzierung „Hinsichtlich der Finanzierung …. die Ausstattung der Schulküchen und –
Mensen Aufgabe der Bezirke ist“ bedarf es sicher einiger noch umfangreicher Investitionen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie hoch dieser Investitionsbedarf (pro Grundschule) wäre.
Hierbei wäre eine „in etwa“ Angabe auch ausreichend.
Für die Beantwortung der Anfrage wurden die Ergebnisse der Umfrage (SA 123) an allen Schulen aktualisiert und entsprechend fortgeschrieben.
Es wurden 3 Bereiche betrachtet:
- Ausstattung der Schulküchen und Mensen
- Größe der Schulküchen und Mensen (Gegenüberstellung mit dem Musterraumprogramm der Sen BJW)
- Bauliche Investitionen
Im Zusammenhang mit der Neuausschreibung des Schulessens und der gesetzlichen Verantwortung des Bezirkes für die Ausstattung der Schulküchen und Mensen wurde im Haushaltsjahr 2013 eine erneute Bedarfsabfrage an allen Schulen durchgeführt. Die Ausstattungen wurden bedarfsgerecht erneuert bzw. ergänzt. Die Finanzierung erfolgte zentral über die Rücklagen (ca. 190.000 €).
Zukünftige Bedarfe müssen im Rahmen der Schulhaushalte abgesichert werden. Eine Ausnahme bilden technische Geräte, diese müssen auch zukünftig zentral beschafft werden. Die räumliche Größe der Schulküchen und Mensen sind im Musterraumprogramm der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft festgelegt.
Das Musterraumprogramm gilt vorwiegend für Schulneubauten und kann bei bestehenden
Schulgebäuden nicht verbindlich umgesetzt werden. Der Umbau und die Einrichtung der Schulküchen und Mensen erfolgte für die Grund- und Sonderschulen im Rahmen des IZBB – Förderprogramms und für die Oberschulen über das Konjunkturpaket II.
Darüber hinaus wurden seit 2011 insbesondere im OT Friedrichshain für Umbau und Erweiterungsmaßnahmen Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau – Ost eingesetzt.
- Hausburg-Schule: Defizit wird von der Schule organisatorisch ausgeglichen
- Zille-Grundschule: Defizit wird von der Schule organisatorisch ausgeglichen
- Galilei-GS/ Liebmann-GS: Umbau bzw. Erweiterungsmaßnahmen sind aufgrund der Schülerzahlenentwicklung nicht geplant.
- e.-o.-plauen-GS/Nürtingen-GS:Zum Schuljahr 2013/14 wurde die Mensafläche erweitert. Die Bedarfsberechnung basiert auf dem Ist. Zukünftig ist geplant den Standort nur noch 4-zügig einzurichten.
- Bürgermeister-Herz -G.:Am Standort werden gegenwärtig zusätzliche Räume im ehemaligen Wohndienstgebäude geschaffen. Es war geplant, dass Räume vom Nachbarschaftshaus für die Schülerversorgung genutzt werden. Am Standort besteht keine Möglichkeit eines Ergänzungsbaus. Gegebenenfalls müssen Kooperationsmöglichkeiten mit der C.-v-O.-Schule geprüft werden.
* Die detaillierte Gegenüberstellung entnehmen Sie bitte der Anlage.
* (Ergänzung: An der Lenau-G. besteht rein rechnerisch ein Überhang von 156 m²)
Da es gegenwärtig keine Planungen bzw. bestätigte Bedarfsprogramme für Erweiterungsbauten gibt, kann vom Hochbauservice keine Kostenschätzung vorgenommen werden. Die Kostenschätzung bedarf einer konkreten Betrachtung im Einzelfall und die Erarbeitung einer klaren Aufgabenstellung. Der höchste bauliche Bedarf besteht bei Akustikmaßnahmen. Auf der Grundlage der Zuarbeit des Facility-Managements – Fachbereich Hochbau – kann mit einem Kostenansatz von 150,- bis 200,- € pro m² eine sinnvolle Verbesserung in den Mensen erzielt werden.
Bei den in der Anlage enthaltenen Kostenschätzungen handelt es sich um eine „in etwa Angabe“ des Schulamtes.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Friedrichshain-Kreuzberg, den 13.03.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Werner Hirschmüller