DS/0854/III
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, in welchen Arbeitsgebieten von öffentlichen und bezirklichen Interesse, in denen keine Regelfinanzierung vorliegt, die nunmehr vom Senat kofinanzierten Mittel des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ eingesetzt werden können. Insbesondere sind zur Verbesserung der Bildungsarbeit zusätzliche Schulprojekte im künstlerischen und umweltbezogenen Bereich (Schulgärten, sowie Schulbibliotheken) und Stadtteil- Arbeitsprojekte in die Prüfung zu nehmen und anzuregen.
Begründung:
Durch die schwierige Kombination verschieden gesteuerter Finanzierung und Instrumente (§16a SGB II) kommt der Öffentliche Beschäftigungssektor nicht im geplanten Maße voran. Die Entscheidung des Senates in seiner Sitzung vom 24. Juni 2008 in dieser Situation das Bundesprogramm „Kommunal-Kombi“ einzusetzen, wird begrüßt, da hier die vermittlungshemmenden „Vermittlungshemmnisse“ zur Arbeitsstellenbesetzung nicht erforderlich sind. Das Bezirksamt soll in seinen Abteilungen Aufgabenbereiche im öffentlichen Interesse prüfen, für die seit einem längeren Zeitraum keine Regelfinanzierung mehr vorliegt oder nie vorlag. Bestimmte gesellschaftlich als krisen- und mangelhaft wahrgenommene Bereiche stadtteil- oder bildungsorientierter Arbeit können gestützt werden. Wahrscheinlich sind solche Arbeitsbereiche gesellschaftlich notwendiger als Verkehrsbegleiter in der BVG.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.07.08
B’90/Die Grünen, Herr Rüdiger Brandt
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)