In einem Artikel aus der Berliner Zeitung vom 30.05.07 greift Heidi Kosche den Gesetzesentwurf des rot-roten Senats an.
Im Vereinslokal darf gequalmt werden Der Entwurf des Berliner Nichtraucherschutzgesetzes enthält überraschend viele Ausnahmen
Politik – Seite 01
Christine Richter
Ab 1. Januar 2008 wird das Leben für Raucher in Berlin schwerer, aber ein bisschen dürfen sie schon noch qualmen. So steht es in dem Entwurf zum Nichtraucherschutzgesetz, den Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei.PDS) jetzt vorgelegt hat. Noch ist die Sache im Senat nicht besprochen, aber der Gesetzentwurf ist zumindest fertig.
Die Zigarette muss in öffentlichen Behörden, im Abgeordnetenhaus, im Haus des Rechnungshofes, in allen Universitäten und Fachhochschulen, in Theatern, Galerien, in Kinder- und Jugendeinrichtungen aus bleiben. Auch in Diskotheken darf künftig nur noch vor der Tür geraucht werden.
Ausnahmen werden aber auch gemacht. In Gaststätten darf dann geraucht werden, wenn es einen abgetrennten Raum für Raucher gibt. Der muss deutlich kleiner sein als der Hauptgastraum, einen Vorhang aufzuhängen, reicht nicht aus. Und auch in den Sportvereinen darf weiter gequalmt werden – nicht in der Halle, aber sehr wohl in der Vereinsgaststätte. Vorausgesetzt, es gibt einen abgetrennten Raum. Für die Grünen-Fraktion ist gerade das ein Skandal. „Rauchen in der Vereinsgaststätte zu erlauben, ist moralisch verwerflich“, sagt die Abgeordnete Heidi Kosche. „Die Sportler sind doch ein Vorbild für die Jugendlichen.“ Der umfassende Schutz, den die Gesundheitssenatorin versprochen habe, werde in Berlin so umfassend gar nicht sein.
Denn es gibt noch mehr Ausnahmen: Die Strafgefangenen dürfen in ihren Zellen weiterhin rauchen. Auch in den Gerichten sollen Raucherzonen ausgewiesen werden. Begründung: Ein kurzfristiges Verlassen der Gerichtsgebäude ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Im Krankenhaus darf gequalmt werden, wenn der Arzt dies aus therapeutischen Gründen erlaubt.
Eigentlich wollte die Senatorin das Rauchen auch in privaten Kultureinrichtungen zulassen, wenn es dort einen abgetrennten Nebenraum gibt. Das hat man ihr wieder ausgeredet. Nun darf im Theater nur noch auf der Bühne geraucht werden – wenn’s denn zum Stück passt.