DS/1013/IV

Antrag DS/1013/IV

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Präsentation von sexistischer, diskriminierender und
frauenfeindlicher Außenwerbung auf bezirkseigenen Flächen zu untersagen. Hierzu ist das Bezirksamt aufgefordert zu prüfen, inwieweit bestehende Verträge verändert werden
können: Bei allen Werbeverträgen, die das Bezirksamt abschließt, sollen Mieter*innen oder Pächter*innen verpflichtet werden, Werbung zurückzuweisen, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Identität herabwürdigt.

Zudem setzt sich das Bezirksamt dafür ein, dass auch der Senat zukünftig nur Werbeverträge abschließt, die eine Präsentation sexistischer Werbung im öffentlichen Raum ausschließen. Bei der Feststellung, ob sexistische, diskriminierende oder frauenfeindliche Werbung vorliegt, sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

„Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

a) Frauen oder Männer auf abwertende Weise dargestellt werden;

b) die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird;

c) Unterwerfung oder Ausbeutung [nicht kritisch] dargestellt oder zu verstehen gegeben    wird, dass Gewalt oder Dominanzgebaren tolerierbar seien;

d) die Person in rein sexualisierter Funktion als Blickfang dargestellt wird, insbesondere
dürfen keine bildlichen Darstellungen von nackten weiblichen oder männlichen Körpern
ohne direkten inhaltlichen Zusammenhang zum beworbenen Produkt verwendet werden.

e) eine entwürdigende Darstellung von Sexualität vorliegt oder die Person auf ihre Sexualität reduziert wird;

f) Personen abgewertet werden, die nicht den vorherrschenden Vorstellungen über
Zugehörigkeit zu einem Geschlecht entsprechen (z.B. intersexuelle, transgender
Menschen).

g) Werbung für sexuelle Dienstleistungen darf, soweit sie rechtlich zulässig ist, die Würde
von Menschen, insbesondere von SexdienstleisterInnen, KonsumentInnen oder
PassantInnen, nicht verletzen. Körper und insbesondere weibliche oder männliche
Sexualität dürfen nicht unangemessen dargestellt werden. Dabei ist auch besonders auf
die Platzierung und das jeweilige Umfeld des Werbesujets zu achten.

h) Werbung darf Aufstachelung zum Hass, […] weder aufweisen, noch billigen, fördern oder verherrlichen. Werbung darf insbesondere kein Material enthalten, das, wenn es im
jeweiligen Zusammenhang beurteilt wird, Gewalt gegen Frauen billigt, fördert oder
verherrlicht oder Mädchen und [Jungen] in sexualisierter Weise darstellt.

(Quelle: Österreichischer Werberat (Verein Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft). Vgl. http://www.werberat.at/show_4274.aspx, Zugriff am 01.12.2013)

Diese Kriterien des Österreichischen Werberats sind zu evaluieren und ggf. anzupassen.
Im Streitfall ist das Gleichstellungsbüro des Bezirksamts zu Rate zu ziehen.
Der BVV ist im März 2014 zu berichten.

Begründung:

Mit einem erfolgreichen Einwohner*innen-Antrag machte die Initiative „Amt für Werbefreiheit und Gutes Leben“ auf die negativen Folgen der im öffentlichen Raum omnipräsenten Werbung aufmerksam. Dem Ideal eines emanzipierten, bewussten und nachhaltigem Lebens steht Reklame meist entgegen: Denn Werbung setzt überflüssige Kaufanreize und vermittelt Stereotype statt Vielfalt.

Auch wenn der Bezirk – aufgrund der unzureichenden finanziellen und personellen Ausstattung – leider nicht auf alle Werbeeinnahmen verzichten kann, macht die zunehmende Werbeflut ein Umdenken dringend erforderlich.

Während Tabak- und Alkoholwerbung bereits seit 2008 untersagt sind, wollen wir auch zum Ausdruck bringen, dass sexistische und diskriminierende Reklame unerwünscht ist. Wir möchten auch im öffentlichen Raum ein respektvolles Miteinander fördern.
Insbesondere Heranwachsende sollten deswegen nicht mit vordergründigen Schönheitsidealen, Rollenklischees oder gar Herabwürdigungen von Personen konfrontiert sein, sondern Vielfalt und Selbstbestimmung kennen lernen dürfen.

Denn diese Darstellungen sind auf vielschichtigen Ebenen problematisch:
Zum einen existiert auf Werbebildern ein Frauen(körper)bild, das bereits bei Mädchen dazu führt, erst gar kein gesundes bzw. selbstbestimmtes Verhältnis zum eigenen Körper zu bekommen. Sie wachsen mit der Vorstellung eines Ideals auf, das ihnen bedeutet, durch teilweise unerreichbare Ziele (siehe beispielhaft „Barbie-Körpermaße“: übertragen auf einen Menschenkörper könnte eine Frau nicht aufrecht gehen geschweige denn überleben mit diesen Maßen²), zu einem „begehrenswerten Menschen zu werden. Auf der einen Seite die Unerreichbarkeit, auf der anderen Seite jedoch das Präsentieren vermeintlicher Lösungen (Diäten, Cremes, kaschierende Kleidung, kalorienreduziertes Nahrungsmittel und vieles Mehr) suggeriert, dass die „Schuld“ des Nichterreichens auf der Seite der Frauen liegt. Dies wiederum führt zu Krankheiten wie Essstörungen und Depressionen.

Zudem führt die Präsentation von Frauenkörperteilen als Verkaufsargument für alle möglichen Artikel wie beispielsweise Autos, Brotaufstriche oder Uhren (welche eigentlich in keinem Zusammenhang zur Nacktheit stehen) zu einem Objektwerden: Der Frauenkörper – oder Teile davon – werden schlicht als Dekoration benutzt. Dieser wird somit nicht als menschlich und nicht zu einer handelnden Person zugehörig gewertet. Damit wird der Anschein der sexuellen Verfügbarkeit von Frauenkörper(teilen) erweckt und kann in der Realität zur gesellschaftlichen Legitimation für Grenzüberschreitungen und Übergriffen auf Frauen beitragen.

Des Weiteren werden Frauen immer noch in „alten“ Rollenklischees gezeigt. Schön im Sinne der Modeindustrie, heterosexuell – und entweder als Hausfrau (und nur in dieser Rolle darf sie dann mal „kess“ sein, was dann fälschlicherweise als emanzipiert gelten soll) oder als Supermodell.

Dies hat zur Folge, dass sich Frauen oftmals selbst nicht außerhalb dieses Rahmens vorstellen können. Trotz der Nachweise, dass im Schulalter die Leistungen von Mädchen und Jungen etwa gleichauf liegen, sehen sich Mädchen und Frauen trotzdem meist nicht als Entscheiderinnen und fügen sich dem konstruierten Bilde der zurückhaltenden (angenehmen, schönen, dekorativen) Frau. Dies führt sogar nachgewiesenermaßen dazu, dass Mädchen schlechtere Leistungen in Mathematik erbringen, wenn man sie vorher explizit daran erinnert, dass sie Mädchen sind.¹
Dies ist den Stereotypen geschuldet, die nachweislich falsch sind aber tagtäglich durch Bilder der Außenwerbung unterstützt werden.

Das Bezirksamt arbeitet bereits an einer „Diversity-Richtlinie für die Außendarstellung und
Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung in Friedrichshain-Kreuzberg“ (DS 0519/IV) – Dieser Anspruch muss auch in Verträgen mit Dritten zur Geltung kommen, damit diese Richtlinien den öffentlichen Raum nachhaltig positiv gestalten. Ein weitgehender Unterschied zur bisherigen Regelung ist, dass der „Deutsche Werberat“ lediglich
Beschwerden von bereits publizierter Werbung bearbeitet.

Zum einen finden dann trotzdem diese Bilder Eingang in das Bewusstsein der Menschen. Zum anderen ist die Kapazität für eine Überprüfung aller Reklamebilder nicht gegeben, sodass es quasi dem Zufall und dem Engagement von einzelnen Bürger*innen geschuldet ist, dass (und dann aber eben auch nur im Nachhinein) eine Werbung nachträglich als beispielsweise sexistisch gerügt wird. Dieser Zustand ist untragbar.

Deswegen fordern wir, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es verunmöglichen, dass sexistische, diskriminierende und frauenfeindliche Werbung
überhaupt veröffentlicht wird.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 21.01.2014
Bündnis 90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE/PIRATEN
Antragsteller*innen:  Susanne Hellmuth, Tessa Mollenhauer-Koch, Claudia Richter, Michael Herbst

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