DS/1913/III

Mündliche Anfrage

Ihre Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

1. Treffen Presseberichte zu, denen zufolge das Bezirksamt den BewohnerInnen der Reichenberger 63a eine Mieterhöhung um 100 Prozent abverlangt, bzw. um welche Forderungen in welcher Höhe handelt es sich?

Zu 1

Nein. Der Wohnkomplex Reichenberger Str. 63a besteht aus einem VH, SF und Hinterhaus. Für diesen Komplex hat das BA die Wohnungen 1990 angemietet, wobei es für das Hinterhaus einen speziellen Vertrag mit der dortigen Hausgemeinschaft Trottke e.V.gibt.

Der Eigentüber verlangt vom BA (Hauptmieter) die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Mieter des VH/SF haben dennoch seit 20 Jahren keine Mietanpassung erfahren. Im Ergebnis bewegen sich deren Mieten im Durchschnitt bei 3,54 € netto/qm. Die vorgesehenen Mieterhöhungen bewegen sich zwischen 3% und 20%. Im Ergebnis werden sich dann die Mieten nach Erhöhung zwischen 3,31 €/qm und 4,54 €/qm bewegen.

Sie werden damit nicht nur unter dem Mittelwert des Mietpreisspiegels liegen sondern auch noch unter der von WBS-Inhabern in Häusern des Programms Soziale Stadterneuerung bzw. Mod Inst 95 zu zahlende Miete. Hinsichtlich des Hinterhauses (Trottke e.V.) gibt es keine Mieterhöhungen.

2. Welche Vorschläge hat das Bezirksamt in der Vergangenheit unterbreitet, um eine gütliche Einigung mit den MieterInnen herbeizuführen und einen Erhalt des Hausprojekts „Reiche 63a“ sicherzustellen?

Zu 2

Wie erwähnt, haben die Wohnungsmieter des VH und SF seit 20 Jahren keine Miethöhenanpassung durchlaufen. Sowohl die Nettomietdifferenz, als auch die Differenz bei den nur anteilig gezahlten Betriebskosten trägt das Bezirksamt. Hinsichtlich Trottke e.V. scheint der Vertrag keine durch das BA einseitig ausgesprochenen Mieterhöhungen zuzulassen (siehe Antwort zu Frage 3).

Die Mieter des Hinterhauses haben deshalb seit 1990 eine unveränderte Miethöhe von 2,12 €/qm nettokalt. Vor diesem Hintergrund ist die Behauptung der Mieter, das BA „gefährde das Hausprojekt“ völlig absurd.

3. Warum hat sich das Bezirksamt für eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit entschieden?

Zu 3

Das BA hat sich bzgl. des Vertrages mit Trottke e.V. dafür entschieden, eine Feststellungsklage zu führen, um zu klären, ob der abgeschlossene Vertrag Schriftformfehler besitzt (und damit einen einseitige Mieterhöhung durch das BA vor 2020 ermöglichen würde) oder nicht (und damit der Subventionssachverhalt bis 2020 existieren würde).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

Fragesteller: Daniel Wesener

Bündnis 90/Die Grünen

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.09.2010