DS/0513/IV
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Vergabe der Schulplätze in den öffentlichen Grundschulen sowie weiterführenden Schulen im Bezirk darauf hinzuwirken, dass Flüchtlingskinder und – jugendliche, die über keinen Aufenthaltsstatus verfügen, ebenfalls einen Schulplatz erhalten sowohl was die Sprachlernklassen als auch in Regelklassen betrifft.
Begründung:
Kinder und Jugendliche, die nicht polizeilich gemeldet sind und/ oder keinen Aufenthaltstitel verfügen bzw. sich illegal aufhalten, unterliegen zwar nicht der allgemeinen Schulpflicht, sie haben gemäß §2 SchulG und Art. 20 Abs.1 der Verfassung von Berlin ein Recht auf Beschulung an öffentlichen Schulen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 11.12.2012
Bündnis 90/Die Grünen
Antragstellerin: Gülten Alagöz