DS/0681/IV
Mündliche Anfrage
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt,
1. Wie ist der Stand bei den Verhandlungen mit den Schulcaterern bezüglich der Regelungen ab Februar 2014?
Um die Versorgung ab dem 01.02.2014 zum erhöhten Portionspreis von 3,25 € beginnen zu können, wurde in den letzten Wochen mit allen im Bezirk vertretenen Caterern Gespräche mit der Bitte geführt, den ihnen übergebenen Änderungsvertrag zu unterschreiben. Dieser Änderungsvertrag beinhaltet, dass das Vertragsverhältnis zum 31.01.2014 beendet wird ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf. Im Bezirk werden 35 Schulen von 8 Caterern versorgt. Änderungsverträge wurden bereits mit 5 Caterern geschlossen, die 20 Schulen versorgen.
Die verbleibenden 15 Schulen werden von 3 Caterern versorgt. Sie haben erklärt, dass sie die Änderungsverträge bereits unterschrieben haben und mir diese Verträge noch diese Woche zugehen werden.
2. Welches Ziel verfolgt das Bezirksamt dabei?
Die Verträge über die Schülerbeköstigung laufen noch bis zum 31.07.2013 und verlängern sich um ein weiteres Schuljahr, sofern sie nicht drei Monate vorher gekündigt werden (Kündigungsfrist: 30.04.2013).
Die oben genannten Änderungsverträge ändern diese vertragliche Vereinbarung, so dass für die Versorgung zum höheren Portionspreis ab dem 01.02.2014 (nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung im ersten Schulhalbjahr 2013/2014) neue Verträge geschlossen werden können.
3. Was wird das Bezirksamt unternehmen, wenn sich die Caterer nicht auf entsprechende Vereinbarungen einlassen?
Die Eltern und Schulen haben ein großes Interesse daran, dass die Schülerinnen und Schüler eine bestmögliche Essenversorgung erhalten. Durch die erwartete gesetzliche Änderung ist es möglich, zum 1.2.2014 ein qualitativ hochwertigeres Essen anzubieten. Wenn sich Caterer dieser Möglichkeit verschließen und dem Änderungsvertrag nicht zustimmen, gehe ich davon aus,
dass sie gegen die Interessen von Schülerinnen und Schülern handeln.
Mich würde es nicht wundern, wenn sich daraus ein Unmut ergibt, der seinen Widerhall bei der zukünftigen Auswahl von Caterern durch die unabhängigen Essenkommissionen der Schulen findet. Es liegt also auch im unternehmerischen Eigeninteresse, kooperativ zu sein und einer Neuausschreibung zum 1.2.2014 nicht im Wege zu stehen.
Ich gehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass die Caterer kooperativ sein und den Änderungsverträgen bis zum Monatsende zustimmen werden. Dann hätten wir im Unterscheid zu vielen anderen Berliner Bezirken kein Problem den Übergangszeitraum bis zur Neuausschreibung zum 1.2.2014 auszufüllen und ab dem 1.2.2014 den Neustart erfolgreich zu bewältigen.
Vorgesehen ist, nach den Sommerferien das Gesetz umzusetzen und die Essenkommissionen zu bilden sowie die die 3,25 Euro-Schulessen-Ausschreibung auf den Weg zu bringen.
Der Bezirk hat alles getan, was notwendig ist. Nun sind Senat und Abgeordnetenhaus am Zug, das Gesetz zu verabschieden und uns die Musterausschreibung zu geben.
Nachfragen:
1. Zu wann ist ein endgültiges Ergebnis zu erwarten?
Die Frist zur Rückmeldung der Caterer ist der 25.04.2013. Die Kündigungsfrist der bestehenden Verträge ist der 30.04.2013. Ein endgültiges Ergebnis ist zum 30.04.2013, also zum Schulausschuss, zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.04.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Anna Sophie Luck