Berlins Finanzsenator Nußbaum hat im Streit um das Informationsrecht der Abgeordneten offenbar umgedacht. Sie können nun doch Einblick in den umstrittenen Vertrag über die Nutzung des Flughafengeländes Tempelhof nehmen. Ein Artikel aus dem Tagesspiegel von WERNER VAN BEBBER und RALF SCHÖNBALL.
Abgeordnete können sich nun doch über den Mietvertrag zum Flughafen Tempelhof informieren.
Finanzsenator Ulrich Nußbaum hat entschieden, den umstrittenen Vertrag und vorausgegangene Entwürfe im Datenraum des Berliner Parlaments zuhinterlegen. Der übrige Akteninhalt wird Abgeordneten in der Finanzverwaltung vorgelegt. Das macht eine Klage auf Akteneinsicht hinfällig, die die CDU-Finanzfachleute Florian Graf und Uwe Goetze angestrengt haben.
Graf und Goetze hatten am 9. Juli ein Organstreitverfahren vor dem Verfassungsgericht beantragt. Sie wollten damit ihr in der Berliner Verfassung festgelegtes Recht auf Akteneinsicht durchsetzen.
„Jeder Abgeordnete hat das Recht, Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Verwaltung zu nehmen“, heißt es im Artikel 45 der Verfassung von Berlin. Doch unterliegt, was im Datenraum des Abgeordnetenhauses eingesehen werden kann, der Vertraulichkeit. Details aus den Unterlagen dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit hatte zuvor über Einzelheiten des Vertrages mit der Modemesse Bread & Butter nicht sprechen wollen. Vor allem über die Höhe der Miete hatte Wowereit mit Hinweis auf Rechte und Interessen des privaten Vertragspartners geschwiegen.
Für die Opposition hingegen war Wowereits Umgang mit den Rechten der Abgeordneten ein Ausdruck der Selbstherrlichkeit. Man vermutete, dass Wowereit dem Organisator der Messe große Zugeständnisse gemacht hatte, um für den Flughafen Tempelhof einen neuen Nutzer zu gewinnen. Graf kritisierte deshalb Anfang Juli besonders, dass man nicht mal unter Wahrung der Vertraulichkeit den Mietvertrag zu sehen bekäme. Sollte sich dabei herausstellen, dass zum Beispiel die vereinbarte Miethöhe im Berliner Interesse sei, würde sich doch auch die Opposition freuen.
Finanzsenator Nußbaum hat im Streit um das Informationsrecht der Abgeordneten offenbar umgedacht. Allerdings ärgerte er sich darüber, dass die beiden CDU-Abgeordneten im Juli nicht einmal eine Prüfungsfrist abgewartet hatten, innerhalb derer die Finanzverwaltung das Recht auf Akteneinsicht gegen die Interessen der Modemesse-Veranstalter abwägen wollte. „Unser Haus hat den Kollegen von der CDU auf bestem Papier geschrieben, dass wir bis 15. Juli über die Akteneinsicht entscheiden“, sagte Nußbaum. Dass die CDU fünf Tage vor Ablauf der Frist vor das Verfassungsgericht gezogen sei, erklärt Nußbaum damit, „dass sie Show machen wollten“. Die Akteneinsicht sei deshalb gewährt worden, „weil das Kontrollrecht des Parlaments gerade in vermögensrechtlichen Dingen ein hohes Gut ist“, so Nußbaum. Dieses wiege schwerer als die Bedenken dagegen.
Graf weist den Vorwurf des Showmachens zurück. Der zeitliche Ablauf im Juli lasse eher den Schluss zu, dass die Finanzverwaltung auf die Androhung einer Klage reagierte, als sie die Prüfung zusicherte. Er will nun die Akten sehen, bevor die Klage zurückgezogen wird. Womöglich ergibt sich auch im Streit über die Privatisierung der Wassserbetriebe Neues. Hier hatte die Grünen-Abgordnete Heidi Kosche Akteneinsicht beantragt. Weil ihr dies verweigert worden war, klagte sie. Kosche will nicht noch auf Senator Nußbaum zugehen. „Mein Antrag liegt vor, meine Position hat sich nicht verändert“, sagt sie.
(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 26.08.2009)