DS/1721/IV Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wo wird das Bezirksamt an zehn Orten im Bezirk geeignete Autoparkplätze in Stellplätze für Fahrräder umwandeln, was die Bezirksverordnetenversammlung im September 2014 fast einstimmig mit Berichtspflicht bis November 2014 bisher ohne Rückmeldung beschlossen hat?
2. Wann wird das Tempo-30-Schild an der „Glogauer Straße“ auf die Brücke verlegt und zur Querung der Glogauer Straße auf der südlichen Seite des Paul-Linke-Ufers ein Zebrastreifen gebaut, was die Bezirksverordnetenversammlung im Mai 2014 fast einstimmig mit Berichtspflicht bis Juni 2014 bisher ohne Rückmeldung beschlossen hat?
3. Welche Schritte hat die Verkehrsbehörde bisher mit welches Ergebnis unternommen, damit die Benutzung der Abfahrt des Radweges vom Bürgersteig auf die Fahrbahn in Höhe der Wiener Str. 8 sicher gestellt werden kann – wie sie die Bezirksverordnetenversammlung – ohne Gegenstimme – 2013 mit Berichtspflicht bis Januar 2014 bisher ohne Rückmeldung beschlossen hat?
Nachfragen:
1. Wie bewertet das Bezirksamt die Tatsache, dass der Verkehrsstaatssekretär Christian
Gaebler (SPD) sagte, der Verkehrslenkung Berlin (VLB) lägen keine offenen Anfragen aus
den Bezirken vor und der zuständige Bezirksstadtrat Peter Beckers (SPD) gibt vor, dass
viele Anfragen an die VLB ohne fachliche Antwort sind?
Beantwortung: Herr Dr. Beckers
Zunächst möchte ich auf die Überschrift Ihrer Anfrage „Untätige Verkehrsbehörde“, die mit einem Fragezeichen versehen ist, eingehen.
Die Absicht der BVV mit ihren Beschlüssen, mit ihren Anregungen diesen Bezirk weg vom Autoverkehr, verkehrspolitisch zu verändern und ihn für Fußgänger und Radfahrer sicherer, aber auch insgesamt qualitativ nutzungsfreundlicher zu machen, teilen das Bezirksamt und auch die Straßenverkehrsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde ist bemüht, die Beschlüsse der BVV, soweit möglich, sach- und fachgerecht, als auch zeitnah umzusetzen. Allerdings sind fast immer Einzelfallprüfungen mit der Beteiligung anderer Ämter und sogenannter Vorortbegehungen erforderlich.
Das ist aufwendig, zeitintensiv und verstärkt sich auch dann, wenn nicht einfach die Rechtslage wiedergegeben werden soll, sondern nach unkonventionellen, aber rechtlich nicht zu beanstandeten Lösungen gesucht werden muss. Insofern besteht hier nun wirklich keine Untätigkeit. Auch steht die Straßenverkehrsbehörde, vertreten durch ihren Leiter Herrn Hoffleit, für inhaltliche Fragen und für Fragen nach Sachständen in der Beantwortung der Drucksachen im UVKIAusschuss regelmäßig zur Verfügung. Auch hatte ich bereits in der letzten BVV-Sitzung angeboten, Fragen zu den noch offenen verkehrspolitischen Drucksachen im UVKI-Ausschuss zu besprechen.
zu Frage 1:
Die 10 Standorte sind zunächst von der Straßenverkehrsbehörde geprüft worden.
Bisher konnten zwei der vorgeschlagenen Standorte angeordnet werden. Am Schleidenplatz wurde die Anordnung durch das Straßen- und Grünflächenamt auch bereits umgesetzt. Am Heinrichplatz soll sie zeitnah ausgeführt werden. Bei den verbleibenden Standorten ist die Einzelfallprüfung bisher aus Gründen der viel zu erledigenden Aufgaben und der persönlichen Situation in der Straßenverkehrsbehörde noch nicht abgeschlossen.
Denn es ist in jedem Fall der Einzelfall vor Ort zu klären, ob die Aufstellung von Fahrradständern im Gehwegbereich grundsätzlich möglich ist. Auch ist ggf. zu klären, welche Auswirkung der Wegfall von Gebühren für Parkplätze in Parkraumbewirtschaftungszonen auf den Wirtschaftsplan hat. Zum Teil fehlen noch Zustimmungen, etwa der Polizei oder weiterer zwingend zu beteiligenden Ämtern. Eine grundsätzliche Zustimmung führt nicht zur sofortigen Anordnung der Umsetzung, Herr Honnens. Das betrifft für das übergeordnete Straßennetz die Verkehrslenkung Berlin als Anordnungsbehörde.
Sie arbeitet die Anordnung nach Personallage ab. Im Nebennetz trifft die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde beim Ordnungsamt nur dann die Anordnung, wenn das Straßen- und Grünflächenamt als Straßenbaulastträger hinreichend beteiligt worden ist und zum Beispiel auch die Gelder für die Umsetzung bereitstehen. Also auch hier keine Untätigkeit.
Ergänzend sei erwähnt, dass der Straßenverkehrsbehörde erst seit wenigen Tagen die lange angekündigten Regelpläne der Verkehrslenkung Berlin zum Fahrradparken vorliegen. Leider existierten bis dahin keine einheitlichen Vorgaben für Markierungsstärken usw., was die Arbeit auch erleichtert hätte. Die Regelpläne sind zwar noch nicht von mir geschlossen und veröffentlicht, können jedoch analog angewendet werden. Sie sind Grundlage für die Anordnung insbesondere von Fahrradabstellplätzen auf Fahrbahnen.
zu Frage 2:
Der Antrag auf einen Fußgängerüberweg am Standort Glogauer Straße / Paul-Linke-
Ufer wurde an die AG Fußgängerförderung bei SenStadtUm weitergeleitet. Beim Ortstermin wurde der Eindruck einer Mittelinsel als Querungshilfe beschlossen. Der Antrag auf Anordnung wurde von SenStadtUm am 17.07.2014 an die für die Anordnung des im übergeordneten Straßennetz liegenden Fußgängerüberwegs zuständige Verkehrslenkung Berlin gesandt. Dort wurde sie noch nicht umgesetzt.
Bezüglich des Anliegens der Verlegung des Tempo-30-Schildes gibt es noch keine Entscheidung der Verkehrslenkung Berlin. Daher ist die Drucksache noch nicht abgeschlossen, obwohl die Verkehrsbehörde alles Notwendige getan hat. Auch hier gilt: Keine Untätigkeit.
zu Frage 3:
Die Abfahrt liegt im Bereich der Lichtsignalanlage Wiener Straße / Skalitzer Straße.
Zuständig ist hier die Verkehrslenkung Berlin. Die Anordnung der Abfahrt des Radweges in Höhe der Wiener Straße 8 liegt dem Bezirk leider nicht vor. Sie wurde anscheinend im Zusammenhang mit der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Verkehrslenkung Berlin eingeführt. Zur Sicherung der Radfahrer ist der Bereich von der Signalanlage bis zur Abfahrt mit dem Zeichen „Halteverbot“ versehen. Zudem wird eine Bushaltestelle mit ihnen überlagert. Aufgrund der Drucksache wurde inzwischen die Markierung erneuert. Die Aufstellung von Pollern oder Blumenkübeln ist nach Einschätzung der Verkehrsbehörde in diesem Bereich nicht möglich.
Der baulich angelegte Radweg wurde früher im Gehwegbereich bis zur Lausitzer Straße und darüber hinaus geführt. Mit Herstellung der Abfahrt wurde der alte Radweg bis auf die Abfahrt im Bereich der Einmündung Lausitzer Straße zurückgebaut. Diese wurde durch einen Betonpflanzbehälter gesperrt. Leider ist festzustellen, dass in diesem Bereich das Halteverbot von der Radwegabfahrt sehr oft verbotswidrig zugeparkt wird, was auch bebußt wird. Hierzu lag dem Antrag auch ein schönes Bild bei, kann ich nur bestätigen.
Da die Verkehrslenkung Berlin für die Variante Weiterführung des Radweges auf den Bürgersteig zuständig ist, kann die Drucksache noch nicht abschließend beantwortet werden. Aber auch hier gilt: Keine Untätigkeit unserer bezirklichen Straßenverkehrsbehörde.
zu Nachfrage 1:
Das Bezirksamt, und damit auch ich, haben keinen Einblick, wie SenStadtUm zu
dieser hier zitierten Einschätzung gelangt. In den vergangenen Jahren gab es zu diesem Thema eine Vielzahl von E-Mails, Briefen und Telefonaten sowohl von Fachamt zu Fachamt als auch von Politik zu Politik. Übrigens ergeht es dem SGA, das auch für verkehrspolitische Aufträge der BVV zuständig ist, nicht anders. Insofern scheinen die Schwierigkeiten der Kooperation mit der Verkehrslenkung Berlin strukturell bedingt zu sein.
Wie bereits in der letzten BVV gesagt, erwarte ich eine positive Veränderung, wenn die Verkehrslenkung Berlin ihr Personal aufgestockt hat. Unabhängig davon bereite ich zusammen mit der Verkehrsbehörde, wie bereits 2014 und 2013 und 2012, den Sachstand zu den noch nicht abgeschlossenen Drucksachen der BVV vor, die hier eine Stellungnahme oder ein Handeln der Verkehrslenkung Berlin erfordern. Auf dieser Grundlage wird das Bezirksamt in Gestalt des Stadtrates und der Verkehrsbehörde, wie bereits 2012, 2013 und 2014, erneut mit SenStadt in Kontakt treten. Dann lässt sich sicherlich auch klären, wie ggf. SenStadt zu der von ihnen zitierten Einschätzung gelangt ist. Das kann ich im Augenblick hier nicht nachvollziehen.
Herr Schemmel:
Ja, vielen Dank erst mal für die vorherigen Ausführungen. Ich habe noch eine konkrete Nachfrage: Es gibt ja eine Drucksache, die jetzt auch im Ausschuss besprochen wird, wo
wir beantragt haben, mit dieser temporären Spielstraße direkt am Boxhagener Platz und gemeinsam mit der SPD-Fraktion haben wir vor, ich glaube im Oktober 2012 war das, bereits beantragt dass geprüft wird, inwieweit denn rund um den Boxhagener Platz möglichst der Autoverkehr reduziert werden kann, wenn nicht gar rund um den Platz autofrei quasi herrschen kann. Da ist bislang ebenfalls noch keine Antwort und soweit ich weiß, sind zumindest rund um den Platz die Kleinstraßen ja nicht VLB-belastet. Deshalb frage ich, warum gab es denn hier noch mindestens nicht mal einen kleinen Zwischenbericht, wenigstens betreffend die kleinen Nebenstraßen des Platzes?
zu Nachfrage 2:
Ich bin jetzt über den Sachstand, kann ich Ihnen jetzt nicht berichten, aber ich
kann Ihnen zumindest sagen, was ich nicht verstehe, ist, warum im Ausschuss da nicht auch mal nachgefragt wird, wenn der Leiter der Verkehrsbehörde da ist. Er kommt ja extra zu diesen Tagesordnungspunkten, um dann mit Ihnen die Dinge zu besprechen. Ich habe ein Problem mit der Beantwortung von Drucksachen, die nicht abgeschlossen sind.
Ich kann bei den …, es sind eine ganze Reihe, ich habe mir das noch mal angeschaut, und wir müssen wirklich schauen, was die Verkehrslenkung Berlin dort für einen Auftrag hat, was unser Auftrag ist. Aber dann ist es doch im Ausschuss möglich, hier auch mal Nachfragen zu stellen. Ich bin ja nicht in diesem Ausschuss, aber Herr Hoffleit … Also letztes Mal war Herr Hoffleit da und dann gab es …, das Ordnungsamt auch da und es gab glaube ich auch einen kleinen Disput, aber den müssen wir hier glaube ich nicht erörtern, weil da inzwischen eine Entschuldigung vorliegt.
Frau Jösting:
Danke, ich wollte das Bezirksamt fragen, ob es nicht meine Auffassung teilt, dass
es etwas weniger Verwirrung über solche Drucksachen gäbe, wenn der Auftrag der BVV umgesetzt wäre, dass wir nämlich eine Übersicht bekommen über nicht fristgemäß beantwortete Drucksachen und deren Gründen?
zu Nachfrage 3:
Die Auffassung teile ich. Nur die Frage ist doch, wann ist eine Drucksache sozusagen
abschließend umgesetzt. In dem Moment, wo die Verkehrslenkung Berlin irgendwie ein
Signal gibt oder ob es in dem Moment, wo die Anordnung der Verkehrslenkung Berlin vorliegt oder in dem Moment, wo wir als Straßenverkehrsbehörde der Verkehrslenkung Berlin sozusagen etwas mitgeteilt haben.
Wir würden dann, und das ist ja der Punkt, sonst hätten wir nur Zwischenberichte und ich habe natürlich wenig Neigung, ständig Zwischenberichte zu geben, deswegen bin ich davon ausgegangen, dass man das im Ausschuss natürlich klären kann, wie jetzt der Stand der Dinge ist und wann da was zu erwarten ist.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 20.05.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Christian Honnens