DS/0942/III
Mündliche Anfrage
1. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Wohngeld in Friedrichshain- Kreuzberg?
Gegenwärtig dauert die Bearbeitung infolge erheblicher krankheitsbedingter Ausfälle bis zu 5 Wochen ab Vorliegen vollständiger Unterlagen.
2. Wie viele MitarbeiterInnen/Stellen würden zusätzlich gebraucht, um einen Antrag innerhalb von zwei Wochen abschließend bearbeiten zu können?
Eine Bearbeitung innerhalb von zwei Wochen ab Antragseingang ist nicht realistisch. Nur sehr wenige Anträge sind von Anfang an bearbeitungsfähig, nach Prüfung ergibt sich meist, dass noch Unterlagen fehlen bzw. Fragen zu klären sind. Um eine Bearbeitung innerhalb von zwei Wochen ab Vollständigkeit im Durchschnitt zu sichern, reicht für das gegenwärtige Niveau an Anträgen das vorhandenen Personal zahlenmäßig knapp aus. Im Durchschnitt der letzten 2-3 Jahre konnten innerhalb eines Monats genauso viele Anträge bearbeitet werden wie auch eingingen. Das Problem ist, dass es infolge des erheblichen Personalrückganges der letzten Jahre, bei dem lediglich nach Fallzahlen ohne Berücksichtigung inhaltlicher Änderungen abgebaut wurde, zu einer strukturellen Überalterung des Personals gekommen ist. Damit verbunden ist eine vor allem für die Dienstkräfte jenseits des 50. Lebensjahres kaum auf Dauer zu bewältigende Arbeitsbelastung. Die Folge sind krankheitsbedingte Ausfälle in erheblichem Umfang.
Für die Zeit nach Inkrafttreten der Wohngeldnovelle sieht es wie folgt aus. Hier ist mit einem dauerhaften Anstieg der Antrags- und Empfängerzahlen zu rechnen. Eine aktuelle Prognose geht für Friedrichshain-Kreuzberg von rund 15.000 erfolgreichen Anträgen in 2009 aus. In 2008 werden es ca. 7000 – 8000 gewesen sein. Nicht kalkulierbar sind Auswirkungen eines gegenwärtig politisch diskutierten Ausgleiches für die gestiegenen Heizkosten. Angedacht ist, dass durch Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (analog 2000/2001) etwas Milderung geschaffen werden soll.
Ebenfalls in der Gesamtheit hinsichtlich der zahlenmäßigen Auswirkungen nicht bezifferbar sind die Folgen des Wechselns von Haushalten aus dem ALG II zurück in das Wohngeld infolge der Verbesserungen beim Kindergeldzuschlag. Das JobCenter geht hier für die erste Phase ab 01.10.2008 von rund 2000 zu überprüfenden Bedarfsgemeinschaften aus, aus denen bis zu 600 zusätzliche dauerhafte Wohngeldempfänger noch in 2008 (noch nach altem Wohngeldrecht) werden können.
Nach gegenwärtigem Stand werden für die Wohngeldbearbeitung ab 2009 drei zusätzliche Stellen für die Sachbearbeitung unbefristet und drei weitere Stellen befristet für ein Jahr eingerichtet. Ob dieses ausreichen wird, kann unter den gegebenen Umständen nicht verlässlich prognostiziert werden. Mit Sicherheit kann die Antragswelle, die infolge der hohen Erwartungshaltung der Bevölkerung zu befürchten ist, nicht zeitnah bewältigt werden. Bearbeitungszeiten von 6 Monaten sind hier realistischerweise anzunehmen.
3. Welche Maßnahmen ergreift das BA, um den Anstieg von Wohngeldanträgen, der aufgrund der Änderung des Wohngeldgesetzes zum Jahresbeginn 2009 zu erwarten ist, bewältigen zu können?
Das BA bereitet sich intensiv auf den kommenden dauerhaften Anstieg der Antrags- und Empfängerzahlen vor. Problematisch ist aber, dass durch die Senatsverwaltung für Finanzen die Auswirkung der Wohngeldnovelle und der anderen gesetzlichen Änderungen verkannt werden und ein Übergangseinsatz zur Abfederung der aus der Erwartung resultierende Antragsflut grundsätzlich abgelehnt wird. Die Vorbereitung auf die Wohngeldnovelle gestaltet sich sehr schwierig, da sowohl die Personalbereitstellung durch das ZeP als auch die Schulung der vorhandenen Mitarbeiter durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Grund der personellen Situation nicht gesichert erscheint. Zu dem blockiert der Dauerstreit zwischen den Bezirken und dem Finanzsenator eine geordnete Vorbereitung der Wohngeldnovelle. Die fehlende Bereitschaft anzuerkennen, dass nach Einführung des SGB II die leichten nicht aufwändigen Antragskonstellationen (Arbeitslosenhilfe, Geringverdiener) zu den JobCentern gewechselt sind und nur die sehr aufwändig zu bearbeitenden Fälle (z.B. Selbstständige, Mischhaushalte) in den Wohnungsämtern verblieben sind und deswegen noch weitere Personaleinsparungen erfolgen müssten. Hier wird zu Lasten einer vielfach stark strukturell überalterten Belegschaft gegen das die Grundsätze der Budgetierung gehandelt und der berlinweit ermittelte Median (Kosten für die Bearbeitung eines Antrags) wird willkürlich reduziert und führt trotz kritischer Begleitung durch den Rechnungshof zu einer erheblichen Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Die den Bezirken vorliegenden Aussagen des Finanzsenators sind bezogen auf die Bearbeitungsdauer genau so zynisch wie das Angebot sich gegen die Kälte einen dickeren Pullover anzuziehen.
Nachfrage:
4. Wie viele Anträge auf Wohngeld werden gegenwärtig in Friedrichshain-Kreuzberg von wie vielen MitarbeiterInnen bearbeitet?
Gegenwärtig werden durchschnittlich ca. 600 Anträge monatlich bearbeitet. Die Zahl ist im Laufe eines Jahres aus verschiedensten Gründen schwankend. Im Minimum sind es 500 es können auch knapp 800 in der Spitze sein. Mit der unmittelbaren Fallbearbeitung sind gegenwärtig 6 Sachbearbeiterinnen beschäftigt. Weitere Dienstkräfte nehmen in den Räumen der Bürgerämter Anträge an und beraten die Antragsteller. Es erfolgt dort teilweise auch bereits die Datenerfassung.
Jutta Kalepky
Dez BWI
Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.09.08
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin Frau Elvira Pichler