In einer kleinen Anfrage an den Senat erkundigt sich Heidi Kosche über die Auswirkungen von Schimmel in der Innenraumluft der Wohnungen der Fanny-Hensel-Siedlung.
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Ist dem Senat bekannt, dass in einem Gutachten des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg aus dem Jahr 2006 Mängel in der Bauausführung in den Häusern der Fanny-Hensel-Siedlung für erhöhte Schimmelbildung in den Häusern verantwortlich gemacht werden?
Zu 1.: Dem Senat ist durch ein Bürgerschreiben bekannt geworden, dass es in mindestens 80 der 150 Wohnungen der Fanny-Hensel-Siedlung zu Schimmelpilzbildung kommt. Die Zuständigkeit für die Einleitung von Verwaltungsverfahren zur Beseitigung der Mängel liegt bei dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Das Bezirksamt hat nach zahlreichen Mieterbeschwerden ein Gutachten in Auftrag gegeben. Nach diesem Gutachten liegen in einer untersuchten Wohnung errichtungsbedingte wie auch nutzungsbedingte Ursachen für eine Tauwasser- und Schimmelbildung vor.
Aufgrund der festgestellten Mängel hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ein Verfahren zur Beseitigung der Mängel mit dem Ziel eingeleitet, den Eigentümer der Wohnanlage zu einer Beseitigung der Mängel zu veranlassen.
2. Sind dem Senat die gesundheitlichen Probleme wie Husten, Kopfschmerzen, Bronchitis der BewohnerInnen bekannt?
Zu 2.: Dem Senat ist aufgrund der Schilderungen der Mieterinnen und Mieter bekannt, dass gesundheitliche Probleme u. a. Atemwegserkrankungen mit der Schimmelpilzbildung in Zusammenhang gebracht werden.
3. Teilt der Senat die Einschätzungen der BewohnerInnen, dass die Beschwerden auf den massiven Schimmelpilzbefall in ihren Häusern zurückzuführen sind?
Zu 3.: Nach Auffassung des Umweltbundesamtes besteht ein Zusammenhang zwischen Schimmelpilzwachstum und gesundheitlichen Beschwerden. Es gibt jedoch bis heute keine verlässlichen Daten über einen Dosis-Wirkungs-Zusammenhang. Inwieweit die vorgebrachten gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner auf die Schimmelpilzbildung zurückzuführen sind, kann nur im Rahmen eines Sachverständigengutachtens geklärt werden.
4. Liegen dem Senat genaue Fallzahlen zu Gesundheitsbeschwerden wegen Schimmelpilzbefall in Häusern aus den letzten Jahren vor?
Zu 4.: Genaue Fallzahlen liegen nicht vor.
5. Liegen dem Senat Zahlen über die Konzentration und Art von Schimmelpilzen in der Innenluft der Wohnräume der Fanny-Hensel-Siedlung vor?
Zu 5.: Dem Bezirksamt liegt ein extern veranlasstes Gutachten der Firma Eichhorn Gebäudeanalytik zu Art und Konzentration von Schimmelpilzen in einer Wohnung sowie in der Außenluft vor.
6. Liegen dem Senat Zahlen über die Konzentration und Art der Schimmelpilze in der Außenluft des Standorts als Vergleichszahlen vor?
Zu 6.: Das v. g. Gutachten zeigt ein Auftreten verschiedener Schimmelpilzarten und ein erhöhtes Schimmelpilzvorkommen in einem Zimmer im Vergleich zur Außenluft.
7. Falls solche Zahlen zur Konzentration und Zusammensetzung der Schimmelpilze in der Innen- und Außenluft nicht vorliegen, plant der Senat solche Untersuchungen anzustellen, und wann? Ersatzweise fordere ich den Senat auf, beim zuständigen Bezirksamt diese Zahlen in Erfahrung zu bringen. Falls der Senat in dieser Sache nicht aktiv werden sollte, warum nicht?
Zu 7.: Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Senat plant daher keine entsprechenden Gutachten in Auftrag zu geben.
8. Strebt der Senat eine Grenzwertfestsetzung für das Land Berlin für die Konzentration und Zusammensetzung von Schimmelpilzemissionen in der Innenraumluft in Verhältnis zur Außenluft an einem gegebenen Standort, auf der Basis der Zahlen der Europäischen Kommission, an? Falls ja, wann ist ein solches Gesetz geplant, und wie weit ist der Gesetzgebungsprozess vorangeschritten? Falls nein, warum nicht?
Zu 8.: Eine Grenzwertfestsetzung für das Land Berlin ist nicht geplant.
Nach Auffassung des Umweltbundesamtes gibt es in der Fachwelt keine schlüssige Antwort auf die schwierige Frage, wie Schimmelpilzschäden methodisch sicher und auf einheitliche Weise zu erfassen sind und wie man insbesondere verdeckte Schäden feststellen kann.
Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang der Auffassung des Umweltbundesamtes an, wonach es „… auch in Zukunft nicht möglich sein wird, einen einzelnen Richtwert oder Grenzwert für die Pilzbelastung in Luft- oder Staubproben abzugeben. Einzelne Richtwerte können nur innerhalb einer begrenzten Untersuchung eine gewisse Aussagekraft liefern, was sich nicht ohne Weiteres auf andere Situationen übertragen lässt …“.
Vor diesem Hintergrund hält der Senat die Festsetzung von (rechtlich verbindlichen) Grenzwerten aus Sicht des Umweltbezogenen Gesundheitsschutzes für nicht sinnvoll. Zudem vertritt der Senat die Auffassung, dass das vorhandene wohnungsaufsichtliche, wie auch das bauaufsichtliche Rechtsinstrumentarium durchgreifende Möglichkeiten biete, die Beseitigung der Missstände anzuordnen oder Nutzungsuntersagungen auszusprechen. Von großer Bedeutung ist, dass alle Beteiligten die vorhandenen Instrumente auch nutzen und entsprechend sensibilisiert werden. Dazu leistet der Senat seinen Beitrag.
Berlin, den 08. November 2007
In Vertretung
Dr. Benjamin-Immanuel H o f f