DS/2088/IV Mündliche Anfrage
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Familie, Gesundheit und Personal
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie ist die Entscheidung gefallen, Willy Kausch als Organisator des diesjährigen
MyFestes auszuwählen?
Eine Entscheidung Willy Kausch als Organisator auszuwählen hat das Bezirksamt nicht getroffen.
Im Schreiben vom 18.01.2016 an den Innensenator wurde noch einmal betont, dass das Bezirksamt nicht als Veranstalter eines MyFests auftreten wird. Da der Innensenator an seiner Position festhält, dass das MyFest es keine Versammlung ist, ist die legale Durchführung des MyFests gefährdet.
Im Anschluss an die große Amtsleiterrunde des Bezirks am 12.01.2016 von den teilnehmenden Bezirksamtsmitgliedern überlegt, wie in der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit ein Ausweg aus dieser Situation des Stillstandes gefunden werden kann. Dabei wurde die Idee besprochen, einen professionellen Veranstalter unter Federführung des Landes Berlin mit der Durchführung des Festes zu beauftragen. In diesem Zusammenhang wurde die K.I.T., Group erwähnt, weil sie eine 75%ige Tochter der Messe Berlin ist und damit das Land Berlin weiterhin in der Verantwortung bleibt. Anschließend wurde durch den stellvertretenden Bezirksbürgermeister ein entsprechendes Schreiben versandt, worüber in der Bezirksamtssitzung am 19.1. berichtet wurde.
2. Welche Gespräche mit welchem Ergebnis hat es genau mit Herrn Kausch und der
Senatsverwaltung gegeben?
Das Bezirksamt wurde von Innensenator Henkel zum Gespräch am 10.02.2016 eingeladen. Das Bezirksamt hat, vertreten durch Herrn Dr. Beckers und in Anwesenheit des Referenten der Bürgermeisterin Herrn Flähmig, die Position erläutert, dass das MyFest auch unter Federführung des Landes Berlin nicht kommerzialisiert oder in seiner gewachsenen Struktur verändert werden darf.
Betont wurde, dass dazu auch die zentrale Rolle der bisherigen Organisator*innen sowie der Anwohnerschaft gehöre und dass eine Refinanzierung der Veranstaltung z.B. durch Kommerzialisierung ausgeschlossen sein muss. Der Innensenator hat mitgeteilt, dass er eine Übernahme der Veranstalterrolle z.B. durch die K.I.T. mit diesen grundlegenden Bedingungen prüfen wird.
3. Inwieweit ist die Einbeziehung der bisherigen Organisator*innen sowie der Anwohnerschaft gewährleistet?
Wie in 2. ausgeführt wäre die Einbeziehung der bisherigen Organisatoren und der Anwohnerschaft eine Grundbedingung gewesen. Klar war auch, dass nur mit Zustimmung der bisherigen Organisatoren die o.g. Lösung möglich sein würde.
Nachfrage:
1. Inwieweit wird die Polizei unterstützend bei der Gewährung der Sicherheit auf und um
das Festgelände tätig werden?
Es liegt dem Bezirksamt ein Schreiben der Polizeidirektion 5 vor, in der auf die zentrale Rolle des Ordnungsamtes mit seinen Aufgaben für einen friedlichen Verlauf des 1. Mai hingewiesen wird. Es wird unterstellt, dass das Ordnungsamt personell in der Lage ist, diese Aufgaben auch unter den Bedingungen des 1. Mai zu erfüllen. Was diese Annahme konkret für die subsidiäre Zuständigkeit der Polizei bedeutet ist noch nicht abschließend geklärt.
Das Bezirksamt wird der Polizei nach Stellungnahme des Rechtsamts diesbezüglich noch antworten und dabei auch der Frage nachgehen, ob die bisherige Kooperation von Polizei und Bezirk über das rechtlich unabdingbare Maß hinaus aus Sicht der Polizei ein Ende gefunden hat.
Monika Herrmann
Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.02.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Jonas Schemmel