DS/2078/IV Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Inwiefern ist die Aussage zutreffend, dass Flüchtlingskinder nicht am regulären Schulessen teilnehmen dürfen?

2. Wie werden die Eltern der geflüchteten Kinder –mehrsprachig- auf die Möglichkeit einer Inanspruchnahme eines Ganztagsangebotes hingewiesen?

3. Inwiefern werden den Schulen die notwendigen personellen Ressourcen für den Ganztagsund die Verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) zur Verfügung gestellt?

Nachfrage:

1. Wie verhält es sich mit der Teilnahme der Flüchtlingskinder an weiteren Angeboten der
Schulen, z.B. die Teilnahme an AG`s?

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

zu Frage 1:
Diese Aussage ist meiner Kenntnis nach und nach Aussage auch des Schulamts für
Friedrichshain-Kreuzberg nicht zutreffend. Aus unserer Sicht und aus Sicht des Bezirksamtes ist es sogar ausdrücklich erwünscht, dass Flüchtlingskinder am Schulessen teilnehmen.

zu Frage 2:
Nach Auskunft der Senatsschulverwaltung erfolgt die Information in der Regel durch
die Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte und der Erstaufnahmeeinrichtungen. Auch im Zusammenhang mit der Anmeldung an der Schule wird auf diese Möglichkeit hingewiesen. Bei Bedarf unterstützen Dolmetscherinnen und Dolmetscher die Information.

zu Frage 3:
Nach Auskunft der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung werden bei der Bedarfsermittlung die Schülerzahlen berücksichtigt. Auf der Grundlage der Zumessungsrichtlinien für ErzieherInnen werden ggf. entsprechende Anträge auf Personalverstärkung gestellt. Allerdings besteht nach Auskunft des Jugendamts bei der Bemessung hinsichtlich der Flüchtlingskinder ein Problem. Der Bemessungszeitraum erfolgt jährlich zum 01.11.. Zu diesem Zeitpunkt waren aber relativ wenige Flüchtlingskinder in den Willkommensklassen. Das hat sich anschließend verändert, wie wir alle wissen, so dass jetzt eigentlich auch neu bemessen werden muss.

Nach Auskunft der Senatsverwaltung wurden inzwischen die Außenstellen abgefragt, ob eine Neubemessung erforderlich ist. Für Friedrichshain-Kreuzberg befindet sich die Entscheidung über die Höhe der Neubemessung derzeit im Entscheidungsprozess.

zu Nachfrage 1:
Die Teilnahme ist möglich und auch gewünscht. Die Schulen sind nach Auskunft
der Senatsverwaltung für Bildung gehalten, solche Angebote in ihrer Eigenverantwortung anzubieten.

Frau Schmidt-Stanojevic:
Ja, Herr Beckers, ich habe noch mal eine Nachfrage zum Schulessen.
Ist denn die Kostenübernahme für Flüchtlingskinder, die am Schulessen teilnehmen geregelt? Wird das erstattet? Weil das ist nämlich ein Hauptproblem, dass es heißt, dass die Kosten überhaupt nicht übernommen werden. Also können Sie vielleicht dazu noch was sagen?

zu Nachfrage 2:
Sehr geehrte Frau Schmidt-Stanojevic, ja, das ist richtig. Die Bezirke haben aber
Spielräume in ihrem Handeln. Ich sage es mal so, die haben auch eine Härtefallregelung zum Beispiel. In Einzelfällen machen wir dann auch von der Härtefallregelung Gebrauch.

Frau Alagöz:
Meine Nachfrage ist: Wie oft wurde denn die Härtefallregelung also in Anspruch genommen von den geflüchteten Kindern?

zu Nachfrage 3:
Frau Alagöz, das kann ich im Einzelnen nicht sagen. Wir haben eingestellt in den
Haushalt 20.000 EUR für die Härtefallregelung und meiner Erkenntnis nach wurden in 2015 diese 20.000 EUR nicht ausgeschöpft. Also wir haben da Spielraum und wir nutzen den auch.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.02.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Gülten Alagöz

Dateien