DS/1869/IV Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wurden in den Monaten Juni, Juli, August 2015 bis dato in unserem Bezirk aufgenommen?
2. In welchen Gemeinschafts- und Notunterkünften sind sie in Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht?
3. Wie viele Flüchtlingskinder konnten bisher beschult werden?
Nachfragen:
1. An welchen Schulen könnten wie viele Willkommensklassen neu eingerichtet werden, vor allem vor dem Hintergrund, dass auf ehemaligen Flughafen Tempelhof eine Notunterkunft entstehen könnte, in der bis zu 1200 Menschen untergebracht werden könnten?
2. Welche Konsequenzen hat die Einrichtung der Klassen für die räumliche Ausstattung der Schulen sowie für die Belegung der Turnhallen?
Beantwortung: Frau Herrmann
zu Frage 1:
Minderjährige unbegleitete Flüchtlingen werden nach der Registrierung in Berlin zunächst
von der Senatsverwaltung Bildung und Wissenschaft in zentralen Anlaufstellen untergebracht. Das sind sogenannte Notunterkünfte, sozusagen die Erstunterkünfte, wo die Kinder und Jugendlichen hinkommen. Mit Bestellung eines Vormundes bzw. einer Vormünderin erfolgt die Zuweisung in die Bezirke, die dann für die Unterbringung in jugendlichen Einrichtungen verantwortlich sind.
Im Juni erfolgte die Zuweisung für zwei minderjährige Flüchtlinge, im Juli und August bereits für fünf, d.h. für die wir dann auch tatsächlich zuständig sind als Jugendamt. Für weitere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, welche zeitgleich im Juni zwei, Juli vier Kinder und Jugendliche und im August acht Kinder und Jugendliche eingereist und die Zuständigkeit beim Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegt, erfolgte noch keine Zuweisung.
Insgesamt sind in unserem Bezirk derzeit 165 unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Einrichtungen der Senatsverwaltung untergebracht. Das sind Kinder und Jugendlich, die sich nicht in bezirklicher Zuständigkeit befinden. Also diese 165 befinden sich nicht in der bezirklichen Zuständigkeit. Wir müssen das unterscheiden. Es sind zwei unterschiedliche Gruppen.
Die Unterbringung der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, die den Bezirk in die Zuständigkeit übergeben wurden, gestaltet sich zum Teil sehr schwierig, wenn in den Jugendhilfeeinrichtungen kein freien bzw. keine ausreichenden Platzkapazitäten zur Verfügung stehen. Dann erfolgt vorübergehend eine Unterbringung in Kinder- und Jugendnotdienst. Auch hier verschärft sich dadurch die Situation mit wenig Unterbringungskapazität und Personal. Das Jugendamt selbst hat keine Gemeinschafts- oder Notunterkünfte für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Das heißt,
wir haben im Grunde die gleiche Situation wie bei den Erwachsenen, was Knut eben beschrieben hat.
Ich hatte bereits zwei Standorte des Öfteren ins Gespräch gebracht, einmal die Müllenhoffstraße und einmal das Erholungsheim in Konradshöhe, genau. Die Senatsverwaltung hat mich gebeten, es bei der Veröffentlichung dieser beiden Einrichtungen zu belassen und keine weiteren zu benennen. Ich werde mich an der Stelle mal daran halten.
zu Frage 2:
Die Gesamtzahl der Flüchtlingskinder unbegleiteter minderjährige sowie die anderen,
die bei uns in den Gemeinschaftsunterkünften sind, das ist sozusagen die dritte Gruppe, die bisher im Bezirk geschult wurden, sind vom Schulamt nicht statistisch erfasst. Wir haben auch eine sehr hohe Fluktuationsrate. Im Schuljahr 14/15 gab es durchschnittlich 258 Plätze in Lerngruppen bzw. in den sogenannten Willkommensklassen, welche mit einer sehr unterschiedlichen zeitlichen Dauer von einer weitaus höheren Zahl von Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen wurde. Das sind hunderte von Kindern, deswegen kann man die Lerngruppen, die Plätze nicht gleichsetzen mit Kindern, weil zum Teil bleiben die eine Woche, zum Teil bleiben die drei Monate.
Von daher kann man nicht sagen, wir haben so und so viel Kinder beschult, weil diese statistische Erhebung führt das Schulamt nicht.
zu Nachfrage 1:
Es ist geplant, bedarfsgerecht an weiteren Schulstandorten im Bezirk zusätzliche
Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse einzurichten. Der Bezirk kann zum jetzigen Zeitpunkt zusätzliche Lerngruppen für Kinder ohne Deutschkenntnisse im Bereich der Grundschulen und der weiterführenden Schulen einrichten. Derzeit stehen Raumkapazitäten für ca. 10 Lerngruppen an Grundschulen und ca. 10 Lerngruppen an weiterführenden Schulen an verschiedenen Schulstandorten des Bezirks zur Verfügung.
Neben der Einrichtung zusätzlicher Lerngruppen an Schulen, die bereits über diese Lerngruppen verfügen, Lenau, Jens-Nydahl-Grundschule, Otto-Wels, Lina-Morgenstern, Ferdinand-Freiligrath sind auch Einrichtungen neuer Lerngruppen an Standorten, die bis dato noch über keine dieser Lerngruppen verfügen, z. B. Aziz-Nesin, Lemgo, Hunsrück, Hector-Peterson, Robert-Koch-Schule geplant.
Die entsprechenden Lehrkräfte können nach Information der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung nach Beantragung durch die Schulaufsicht kurzfristig bereitgestellt werden. Das entspricht auch unseren Erfahrungen.
zu Nachfrage 2:
Die Schulen, an denen die Einrichtungen zusätzlicher Lerngruppen geplant sind,
verfügen über entsprechende freie räumliche Kapazitäten. Da in den Lerngruppen maximal 12 Schüler/innen pro Klasse beschult werden, sind hier kleinere Unterrichtsräume ausreichend. Die Belegung der Turnhallen und deren zeitliche Taktung werden auch für die Lerngruppen im Rahmen der Unterrichts- und Raumbelegungsplanung durch die Schulleitung eingeplant und bisher auch zugesichert, dass das kein Problem ist.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 23.09.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Gülten Alagöz