Bei der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Friedrichshain-Kreuzberg am 14.06.2017 bringen Bündnis 90/Die Grünen u.a. folgende Anträge/Anfragen ein:

Fußgänger*innenzone Zossener Straße

Um den Durchgangsverkehr aus dem Kiez rauszuhalten, wollen wir in der Zossener Straße, zwischen Bergmannstraße und Gneisenaustraße, eine Fußgänger*innenzone einrichten. Für den Bus-, Rad- und Lieferverkehr ist eine Ausnahmeregelung geplant. Wir regen an, diese Anordnung im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Begegnungszone in der Bergmannstraße mit Interessierten, Anwohner*innen und Gewerbetreibenden zu diskutieren. (DS/0311/V)

Konzept für die East Side Gallery

Das Bezirksamt wird beauftragt ein umfassendes Konzept für die East Side Gallery, deren Rückseite und das gesamte Areal in die Wege leiten. Dazu soll zunächst ein öffentliches Hearing stattfinden, bei dem Expert*innen, Künstler*innen und zivilgesellschaftliche Initiativen eingeladen und erste Perspektiven und Ideen zu einem umfassenden Konzept gesammelt werden. (DS/0312/V)

Pestizidfreier Bezirk

Wir fordern, dass keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel auf städtischen Flächen im Bezirk eingesetzt werden. Ebenso soll dies für private Dienstleistungsunternehmen gelten, die öffentliche Flächen pflegen. Viele der Mittel stehen in Verdacht, Krebs zu erregen, die Fortpflanzung zu schädigen oder eine hormonelle Wirkung zu haben. Das Bekenntnis zum pestizidfreien Bezirk ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Erklärung zur biologischen Vielfalt in Kommunen, die die BVV Xhain im Mai 2017 beschlossen hat. Bundesweit haben über 50 Städte die Vorteile des Pestizidverzichts für die biologische Vielfalt erkannt und sind ganz oder teilweise pestizidfrei. (DS/0313/V)

Faire Parkgebühren

Unser Antrag für faire Parkgebühren fordert, dass die Gebührenstruktur für Bewohner*innenausweise geändert werden sollen. Die Gebühren für Bewohner*innenausweise sollen zwischen den bundesrechtlich möglichen 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr gestaffelt werden und sich künftig an der Größe und am Schadstoffausstoß des Fahrzeuges orientieren. Ausnahmen sind vorgesehen für Familien mit drei oder mehr Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, sowie für Gewerbetreibende, die auf die Nutzung großer Kraftfahrzeuge angewiesen sind. (DS/0310/V)

 

Die gesamte Tagesordnung der BVV im Juni 2017 ist hier einsehbar.