DS/0067/V

Initiator: B’90/Die Grünen, Weigelt Dr., Thomas

Antrag

Betr.: Bewohner*innen der Otto-Suhr-Siedlung vor Verdrängung schützen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Anträge auf milieuschutzrechtliche Genehmigungen für Gebäude in der Otto-Suhr-Siedlung sehr kritisch zu prüfen. Hierbei hat es ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob die beigebrachten Gutachten zur Rechtfertigung der energetischen Modernisierung tatsächlich objektiv erstattet wurden und ob sie den rechtlichen Anforderungen genügen.

Sollten beim Bezirksamt hierbei Zweifel aufkommen, wird das Bezirksamt beauftragt ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben und dieses Gutachten ihrer milieuschutz- und baurechtlichen Entscheidung zu Grund zu legen.

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt die Anliegen der Mieter*innen der Otto-Suhr-Siedlung, die diese in ihrem Offenen Brief im Winter 2016/2017 gegenüber den Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung zum Ausdruck gebracht haben. Es ist ein erklärtes Ziel der Bezirksverordnetenversammlung die Verdrängung von Bewohner*innen aus dem Bezirk zu verhindern und zu gewährleisten, dass preiswerter Wohnraum erhalten bleibt. Die Bezirksverordnetenversammlung bekräftigt auch ihre bereits gefassten Beschlüsse, in der ehemaligen Bona-Peiser-Bibliothek in der Otto-Suhr-Siedlung einen Ort für Begegnung zu schaffen und eine unabhängige Mieter*innen-Beratung durch den Bezirk zu finanzieren.

Begründung:

Die Deutsche Wohnen AG, als Eigentümerin des größten Teils der Otto-Suhr-Siedlung, plant erhebliche energetische Modernisierungen an den Gebäuden in der Otto-Suhr-Siedlung. Der erste Abschnitt der Modernisierungsmaßnahmen ist dabei zum Teil schon ausgeführt, der zweite und dritte Abschnitt befinden sich zur Zeit in der Planungs- und Beantragungsphase. Die prognostizierten Modernisierungsumlagen von z.T. 2 Euro pro Quadratmeter bedeuten Mieterhöhungen von ca. 40 % und können sich sehr viele Mieter*innen der Siedlung nicht leisten. Das Bezirksamt hat für diese Siedlung 2016 einen Aufstellungsbeschluss für ein sog. Milieuschutzgebiet gefasst. Die nun geplanten weiteren Modernisierungsmaßnahmen müssen daher milieuschutzrechtlich vom Bezirksamt
geprüft werden. Hierbei soll das Bezirksamt besonders kritisch prüfen, ob es eine Genehmigung nach den rechtlichen Vorgaben zu erteilen hat, da häufig energetische Sanierungen gar keinen oder nur einen sehr untergeordneten ökologischen Gewinn bedeuten. Die Bezirksverordnetenversammlung möchte verhindern, dass eine Verdrängung der Mieter*innen unter dem Deckmantel der energetischen Sanierung geschieht.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 31.01.2017
B’90/Die Grünen
Antragsteller: Thomas Weigelt

 

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