DS/0066/V

Initiator: B’90/Die Grünen, Striebel, Pascal

Antrag

Betr.: Benennung des Vorplatzes des Rathauses Kreuzberg nach Anne Klein

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Platz vor dem (ehem.) Rathaus Kreuzberg nach Anne Klein zu benennen. Dabei soll der Rathaus-Block (bisher: Yorckstraße 4-11) die neue Anschrift Anne-Klein-Platz 1 – 8 tragen, die restliche Nummerierung der Yorckstraße bleibt unberührt. Bei der Gestaltung des Straßenschildes soll die Gedenktafelkommission zu Rate gezogen werden.

Begründung:

Anne Klein (* 2. März 1950, † 23. April 2011) war Anwältin, Notarin und Berliner Senatorin. Geboren im Saarland, lebte sie seit ihrem Studium 1972 in Berlin. Anne Klein engagierte sich in der Frauen*- und Lesben-Bewegung. Sie gründete das erste Frauenhaus und das erste feministische Rechtsberatungszentrum mit – natürlich in Kreuzberg. Anne Klein lebte viele Jahre lang in der Obentrautstraße. Dort gründete sie auch 1978 gegen den Widerstand der Anwaltskammer die erste Anwältinnen-Kanzlei, die ausschließlich Frauen vertrat und sich um die Wahrnehmung ihrer Rechte kümmerte.

1989 wurde die parteilose Anne Klein für die Alternative Liste Senatorin für Frauen, Jugend und Familie im „Frauensenat“ unter Walter Momper. Dort schuf sie – die erste deutsche Politikerin, die offen homosexuell lebte – das erste Referat für gleichgeschlechtliche Lebensweisen einer Landesregierung.

Sie schrieb das erste Landes-Antidiskriminierungsgesetz, baute ein Mädchenhaus auf
sowie einen Zufluchtsort für Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden. Sie sicherte die Finanzierung der Berliner Frauenhäuser und von Wildwasser, der bundesweit ersten Facheinrichtung gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen.

Auch nach dem Ende ihrer Karriere als Berufspolitkerin blieb Anne Klein in ihrem Beruf als
Rechtsanwältin der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verpflichtet. So wurde sie Mitbegründerin und Präsidentin des Versorgungswerks der Rechtsanwälte und sorgte dort für einen Versorgungsanspruch auch für gleichgeschlechtliche Hinterbliebene. Bis zu ihrem Tod war Anne Klein als Fachanwältin für Familienrecht und Notarin in Berlin tätig.

Mit der Benennung des Rathaus-Vorplatzes soll eine verdiente Vorkämpferin für die Gleichberechtigung der Geschlechter in Kreuzberg und weit darüber hinaus geehrt werden. Die Benennung des Rathausvorplatzes ist im öffentlichen Interesse, insbesondere dient die Benennung nach einer (lesbischen) Frau der Verwirklichung der BVV-Beschlüsse DS 1497/II (Herstellung eines angemesseneren Proporzes männlicher und weiblicher Straßennamen) sowie DS/1843/IV (Benennung einer Straße oder eines Platzes nach einer LSBTI*-Person). Ein historischer, biographischer und örtlicher Bezug zum Bezirk liegt vor.

Es soll ausschließlich der Rathaus-Vorplatz beziehungsweise die Hausnummern Yorckstraße 4-11 (um-)benannt werden. Die übrige Nummerierung der Yorckstraße soll erhalten bleiben. Da das Bezirksamt einziger Anlieger sein wird, sind Aufwand und Kosten einer Benennung gering. Auf Briefköpfen, dem Internet-Angebot des BA usw. könnte zur leichteren Gewöhnung ein Hinweis („vormals Yorckstraße 4-11“ o.ä.) aufgenommen werden.

PDF zur Drucksache