Initiator: B’90/Die Grünen, Jutta Schmidt-Stanojevic
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Warum wurde der Termin zwischen Schulamt und Eltern bezüglich der Bauplanungsunterlagen zur Sanierung der E.O.Plauen Schule abgesagt?
2. Wann findet ein neuer Termin mit den Eltern statt?
3. Welche Möglichkeiten haben die Eltern im Hinblick, dass bald die Sommerferien beginnen, ihr Mitspracherecht auszuüben?
Nachfragen:
1. Inwieweit gibt es die Möglichkeit die Frist für die Bauplanungsunterlagen zu verlängern, so dass noch Vorschläge von den Eltern mit einbezogen werden können?
2. Wann gibt es einen verbindlichen Termin, wo die Eltern umfassend informiert werden und Vorschläge einbringen können?
Beantwortung: BezStR Herr Hehmke
Ich beantworte die Anfrage nicht ohne vorauszuschicken, dass hier die Beantwortung abgestimmt wurde zwischen dem Schul- und Sportamt und dem Fachbereich Hochbau, weil wir ja in einer gemeinsamen Verantwortung in Bezug auf Schulbau sind und solche Beteiligungsschritte dann auch gemeinsam planen und abstimmen. Das hat hier im Vorfeld eine sehr umfangreiche Beteiligung gegeben, darauf werde ich noch zurückkommen.
Es gab sozusagen vor einigen Wochen ein kleines
Problem, das habe ich aber im letzten Schulausschuss bereits benannt, dass zu einer Baubesprechung die Schule schlicht und einfach vergessen worden ist, einzuladen. Dafür wurde für eine andere Baubesprechung eine andere Schule doppelt eingeladen, aber dazu habe ich schon letzten Schulausschuss etwas gesagt und auch um Entschuldigung gebeten. Aber nun zu Ihren Anfragen …
zu Frage 1:
Die Vorstellung der Bauplanungsunterlage gegenüber der Schule, üblicherweise passiert dieses gegenüber der Schulleitung oder einem Vertreter der Schulleitung, sollte am 11.07.2017 nachgeholt werden. Wie ich gehört habe, hat dieser Termin gestern stattgefunden und … bitte … Nein, nicht als Vorstellung der Bauplanungsunterlagen sondern erst einmal als Aufklärung über Verstimmungen und im Hinblick auf eine Verständigung, wie es weitergehen sollte. Deswegen
habe ich ja bewusst gesagt, sollte am 11.07.2017 stattfinden. Es gibt noch einen anderen Termin – zu dem komme ich noch. Aber gestern hat ein Termin stattgefunden, um erst einmal die aufgeworfenen Fragen und Verstimmungen zu klären.
Aus Sicht der Schule sollte die Vorstellung der Unterlagen im Rahmen einer Schulkonferenz erfolgen, was jedoch seitens des Schul-und Sportamtes und des bezirklichen Hochbauservice abgelehnt wurde.
Eine Schulkonferenz bildet nach Auffassung des Bezirksamtes nicht den Rahmen für eine Vorstellung von Bauplanungsunterlagen. Anstelle des Termins der Vorstellung der BPU fand daher einen Termin mit Schule, Elternvertretern*innen, Schulaufsicht und Vertreter*innen von Schulamt und Hochbauservice statt, bei welchem die künftige Kommunikation und Abstimmung weiterer Planungen Gegenstand war.
zu Frage 2:
Auf der o.g. Besprechung von gestern wurde als neuer Termin der 17.07.2017 vereinbart.
zu Frage 3:
Die Schule, d.h. hier der Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und die Eltern wurden in einem mehrmonatigen Beteiligungsprozess in den Jahren 2014 und 2015 zur Bedarfsermittlung, also im Hinblick auf die Fertigung der Machbarkeitsstudie der Nürtingen-Grundschule an dem Schulstandort bereits sehr umfangreich mit einbezogen.
Die dort ermittelten Bedarfe sind mit dem Schulamt abgestimmt worden und flossen im Anschluss als Bestandteil des Bedarfsprogramms für die Maßnahme der denkmalgerechten Sanierung des Schulgebäudes „Rotes Haus“, E.O.-Plauen-, Nürtingen-Grundschule mit ein. Das Bedarfsprogramm ist die Grundlage für die Bauplanungsunterlagen.
Am 02.06.2017 erhielt die Schulleitung vom Schulamt die Präsentation vom Bauplanungsunterlagen des Architekten ebenfalls zur Information.
zu Nachfrage 1:
Der o.g. Beteiligungsprozess ist mit der Machbarkeitsstudie abgeschlossen. Die Schulleitung kann jedoch gerne Hinweise und Anregungen zu Bedarfen, welche den Schulablauf betreffen, an das Schulamt weiterleiten. Der Hochbauservice prüft diese Informationen, inwiefern diese noch in die weiteren Planungen mit aufgenommen werden können.
Durch eine Verlängerung der Abgabefrist der Bauplanungsunterlagen kann es passieren, dass die Maßnahme nicht mehr wie vorgesehen und fristgerecht in das Programmjahr 2017 des städtebaulichen Denkmalschutzes aufgenommen wird und eine Verzögerung im Gesamtablauf entsteht. Das wollen wir auf jeden Fall vermeiden. Die Planer und Gutachter sind auf der Grundlage eines Terminplans beauftragt worden und Abweichungen können zusätzliche Honorarforderungen nach sich ziehen.
zu Nachfrage 2:
Hier betrifft es die Entscheidungs- und Anhörungsrechte: Ist die Schulkonferenz anzuhören vor Entscheidungen über größere bauliche Maßnahmen in der Schule.
Diese Bekanntgabe und Information obliegt in der Regel den Schulleitungen. Die Bauplanungsunterlagen werden grundsätzlich dem Schulamt als Bedarfsträger und ggf. dem Schulleiter, Leiter der Horteinrichtung und deren Vertreter vorgestellt. Diese können die gewonnenen Informationen in den Kolleg*innen- und Elternkreis dann mit einbringen.
Die Sanierung des Schulgebäudes E.-O. Plauen-, Nürtingen- wird durch das Förderprogramm städtebaulicher Denkmalschutz finanziert. Die Sanierungsmaßnahmen werden in einem sehr engen, durch den Denkmalschutz vorgegebenen Rahmen geplant. Nutzungsspezifische Vorgaben können dabei grundsätzlich mit angemeldet werden. Mit der Maßnahme sollen die Bedarfe nach den Vorgaben des Schulamtes als Bedarfsträger und der für Bildung zuständigen Senatsverwaltung nachhaltig umgesetzt werden.
Die Klärung technischer Details, wie von der Schule bzw. den Eltern gefordert, ist nicht Thema für ein breites Beteiligungsverfahren. Sensible Informationen wie in Bezug auf eine Einbruchsmeldeanlage, in Bezug auf den Hausalarm oder die Amokalarmierung und andere Sicherungssysteme, aber auch das Urheberrecht der Planer und Architekten können deshalb nicht für einen breiten Personenkreis einfach ganz frei zugänglich gemacht werden.
Vereinbart wurde zum genannten Termin am 17.07., also in der kommenden Woche auch die Schulleitung der Nürtingen-Grundschule und einen begrenzten Kreis von Eltern über die Planungen umfassend zu informieren.
Also um es noch mal kurz zu machen: Wir sind natürlich sowohl als Schul- und Sportamt als auch der Fachbereich Hochbau sehr daran interessiert, Schulen und d.h. auch Eltern in Planungen mit einzubeziehen und das ist unserer Auffassung nach hier bereits in einem frühen Stadium sehr umfangreich passiert. Aber Beteiligungsformate müssen auch so gestaltet sein, dass es dann für die Verwaltung dann auch handhabbar ist.
Also ich habe ja mehrmals dazu Ausführungen gemacht, sowohl in Bezug auf das Schul- und Sportamt als auch auf den Fachbereich Hochbau, dass das handhabbar sein muss, dass hier nicht unbegrenzt Ressourcen zur Verfügung stehen und deswegen wäre meine Bitte oder mein Appell, dass wir natürlich versuchen, Beteiligung auszuweiten.
Das ist auch er Wille des Senats, da stehen verschiedene Beschlusslagen aus, wie man im Rahmen von … ja, einer sehr starken Ausweitung von Schulsanierungsmaßnahmen, wo es ja immer nicht bei der Schulsanierung bleibt, sondern wo Standardanpassungen vorgenommen werden müssen, wir arbeiten ja nicht einfach den Gebäudescan ab, sondern gucken in der Tat, wie sieht es mit der Schulraumqualität aus, wie sieht es mit der Mensa-Situation aus, können Verkehrsflächen, die bislang für pädagogische Nutzung nicht zur Verfügung standen mit genutzt werden usw..
Wir brauchen auch da die Beteiligung und wir brauchen dort auch die Hinweise der Schulen. Aber insgesamt muss es ein Format bleiben, was handhabbar ist, um die Arbeitsabläufe eben nicht zu gefährden oder schwieriger zu machen, und deswegen mein Appell: Ich hoffe, das die gestrige Sitzung dazu beitragen konnte, den weiteren Verlauf sozusagen produktiv von beiden Seiten zu gestalten und hoffe darauf, dass der entsprechende Informationsfluss in der Sitzung in der nächsten
Woche auch so transportiert werden kann, dass wir Ihre Anregungen da hinreichend aufnehmen.
Frau Schmidt-Stanojevic:
Ja, Herr Hehmke, ich hab noch mal eine Nachfrage, und zwar frage ich mich wirklich, wie sich das Ganze mit den neuen Planungen in Hinsicht auf Einbeziehung von Eltern- und Schulkonferenzen, hinsichtlich der Einrichtung von Bauausschüssen und der Umsetzung des neuen Raumkonzeptes sich ergeben, also irgendwie … Wie wollen Sie gewährleisten, dass das halt eben so umgesetzt wird, dass die Eltern da über die Schulkonferenz mit einbezogen werden und nicht irgendwie vertröstet werden, und dass sich da was tut unter dem Aspekt, dass § 76 des Schulgesetzes, da steht drin, dass die …., dass die Schulkonferenz mit einzubeziehen ist bei
größeren Baumaßnahmen, und das scheint mir noch nicht passiert zu sein. Also hätte ich da noch gerne eine Antwort drauf.
zu Nachfrage 3:
Man darf verschiedene Dinge nicht miteinander vermengen. Also es gibt ein Arbeitsergebnis der Fach-AG Schulraumqualität auf der Landesebene. Das ist vor einigen Monaten von den Senatorinnen Lompscher und Scheeres vorgestellt worden. Dieses Konzept sozusagen macht Ausführungen dazu, wie Schulneubau in Zukunft in Berlin gestaltet werden soll und aussehen soll im Hinblick darauf, dass wir anders bauen und die Räumlichkeiten sozusagen mehr pädagogische Qualitäten ermöglichen als das, was wir sozusagen von traditionellen Schulgebäuden kennen.
Wir haben aber viele Schulen in unserem Bezirk, die sind sehr alt, die sind denkmalgeschützt. Das heißt, also diese Vorschläge, diese Ergebnisse werden Sie dort nicht eins zu eins umsetzen, so dass wir immer einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der Aspekte von Denkmalschutz usw. gucken müssen, wie lässt sich auch im Rahmen von Sanierungsvorhaben, wie lassen sich Standardanpassungen vornehmen, das habe ich gerade beschrieben. Und wie lässt sich auch Schulraumqualität sozusagen anders definieren und im Rahmen von Sanierungsarbeiten herstellen.
Genau das war der große Wunsch der Nürtingen-Grundschule, dafür sind wir sehr dankbar und die Nürtingen ist da sehr weit, weil auch getragen von einem breiten Elternengagement. Und uns ist es auch wichtig, das zu berücksichtigen, nur wir werden nie in einem denkmalgeschützten Altbau sozusagen so sanieren und umbauen und gestalten können, wie es die Ergebnisse der Fach-AG sagen.
Und dann gibt es einen Unterschied darin sozusagen, wie man Allgemeinbedarfe, die eine Schule hat, aufnimmt und berücksichtigt. Das muss immer alles geprüft werden. Letztendlich müsse die Finanzen auch zur Verfügung gestellt werden und die kommen vom Senat und nicht aus dem Bezirkshaushalt.
Also das sind immer schwierige Verhandlungen. So, und diese Dinge, Bedarfe zu formulieren und zu versuchen sozusagen im Rahmen von Sanierungen und Standardanpassungen das mit aufzunehmen ist das Eine, aber die Besprechung einer Bauplanungsunterlage, der Kollege Schmidt hat ganz links einen Ordner, das ist eine Bauplanungsunterlage, da können Sie sehen, wie dick die ist und ich vermute, eine PBU, die sieht nicht viel anders aus als ein solcher Ordner.
Das sozusagen im Detail einer gesamten Schulkonferenz in der Vorbereitung einer Sitzung zugänglich zu machen und zu diskutieren ist ein Beteiligungsformat, wo wir als Schul- und Sportamt und auch der Fachbereich Hochbau finden, dass das nicht handhabbar ist. Deswegen ist die Schulleitung und sozusagen die Elternvertretung oder gewählte legitimierte Elternvertreterinnen/Elternvertreter immer ein Flaschenhals für Kommunikation, sowohl in die eine Richtung als auch für die andere Richtung.
Also wir können nicht in dem Sinne ein Hausplenum veranstalten, um eine Bauplanungsunterlage en detail mit einer Vielzahl von Beteiligten zu besprechen und einer gemeinsamen Lösung zuzuführen. Das ist einfach die Bitte, dass wir uns darauf einigen. Beteiligung gut, Beteiligung ja, mehr Beteiligung, wenn der Senat entsprechende Aussagen dazu macht.
Im Grunde bräuchten wir dafür mehr Personal. Wir müssen Zeitschienen einhalten, wir haben einen überlasteten Hochbau, wir haben ein überlastetes Schul- und Sportamt oder was heißt überlastet …, sehr stark belastet, da brauchen wir auch mehr personelle Kapazitäten, um mehr Beteiligung und mehr Kommunikation zu machen. Insofern mein Plädoyer: Hier einen Kompromiss zu finden, die Bedarfe aufzunehmen, aber in einem Format, was händelbar ist.