DS/1749/III

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Auffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, das vom Bezirk in Auftrag gegebene Gutachten zur A 100 lasse „aufgrund seiner grundlegenden fachlichen und methodischen Mängel“ keine Erkenntnisse zu, die dem Ziel des Weiterbaus der Autobahn widersprechen (vergleiche die Antwort der Senatsverwaltung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hämmerling DS 16/14 257)?

2. Wie beurteilt das Bezirksamt in diesem Zusammenhang das Eingeständnis der Senatsverwaltung, dass die Datenbasis für das Bezirksgutachten mit der Datenbasis des Planfeststellungsverfahrens identisch ist?

3. Wie begründet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegenüber dem Bezirksamt ihre Weigerung, der Forderung von AnwohnerInnen, der Bürgerinitiative BISS und der BVV Friedrichshain-Kreuzberg nachzukommen, eine Auslegung der A 100-Planunterlagen in den durch die verkehrlichen Auswirkungen eines Weiterbaus betroffenen Friedrichshainer Wohngebieten vorzunehmen?

Nachfrage:

4. Wie beurteilt das Bezirksamt im Lichte der politischen Entwicklung und des breiten Widerstands gegen einen Weiterbau der A 100 (Parteitagsbeschlüsse der Regierungsparteien, Haushaltssperre für Planungsmittel) das Festhalten des Senats an der für 2011 geplanten Ausschreibung und dem Bau eines Autobahn-Vorratstunnels am Ostkreuz?

Dr. Schulz:

Zu 1:

Das BA beurteilt die Einschätzung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anders. Wir sehen, dass es gewisse Defizite in der Aufgabestellung gegeben hat unseres Gutachtens. Darauf komme ich gleich noch mal zu sprechen. Die Schlussfolgerung dass derartige gravierende Mängel vorliegen würden, dass die Aussagen des Gutachtens überhaupt nicht gebraucht werden können, teilen wir ganz eindeutig nicht. Man hat schon den Eindruck, auch in der Beantwortung der mündlichen Anfrage im Abgeordnetenhaus, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die auch diese Anfrage beantwortet hat, alles unternimmt, um Aussagen, insb. gutachterlich unterlegte Aussagen, die gegen die Pläne und die Position des Senats sprechen, zu konterkarieren und in Frage zu stellen.

Zu 2:

Da muss man ja eigentlich die Fragestellung etwas weiter fassen. Dazu würde ich ganz gerne, die 3 Fragen, die gestellt worden sind im Abgeordnetenhaus hier auch zitieren. Sind nicht sehr lange und die Antwort ist vor allem kurz und eindeutig.

Frage war: Treffen Informationen zu, dass die ob die objektbezogene Verkehrsprognose der ..die Datenbasis für das Planfeststellungsverfahren für die A 100 ist und das diese Daten auch für das Gutachten des Bezirks verwendet wurden.

Antwort: Ja.

2. Frage: Welche, für das bezirkliche Gutachten nicht zur Verfügung stehende und von der VMZ Prognose für die A 100 abweichende Verkehrsprognosedaten liegen dem Senat für die A 100 vor, die für die zurückgezogene bezirkliche Planung nicht zur Verfügung gestanden haben.

Antwort: Keine.

Und dazu gibt es dann eine 3. Frage: Wenn der Senat dann mit speziellen Daten für den Nachweis der Leistungsfähigkeit im Bereich der geplanten Anschlussstelle am Treptower Park gearbeitet haben sollte, wo sind diese einsehbar und wie lassen sie sich…

Antwort: Es gibt keine, von der objektkonkreten Verkehrsprognose abweichenden speziellen Daten und dann kommt dann noch die Wertung, dass sozusagen bei der Bearbeitung des Bezirks methodische fehler gemacht worden wären. Die methodischen Fehler, die hier aufgeblasen werden, ist dass nicht und das gehörte nicht mit zum Auftragsumfang hinzu, die Möglichkeiten von weiteren Optimieren von Lichtzeichenanlagen mit betrachtet werden. Das ist in der Tat so. das könnte bedeuten, dass von prognostizierten 30 Minuten Staus dann vielleicht auf 20 oder 25 Minuten kommt, aber ich glaube das Grundsätzliche dieser Untersuchung bleibt dabei bestehen und ein anderer Hinweis, der immer gemacht wird, ist nicht richtig. Es wurden sehr wohl die einzelnen Knotenpunkte untersucht und zwar isoliert und dann in einem 2. Schritt in einer Koordination. Also, der Vorwurf, dass das koordiniert zu betrachten ist und in diesem gemachten Gutachten nicht durchgeführt worden wäre, ist schlicht falsch.

Zu 3:

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist ja im übrigen auf Beschlussfassung hier in der BVV ja angeschrieben worden von dem BA hinsichtlich Auslegung. Da haben wir 2 Sachverhalte. Der eine Sachverhalt betrifft die Auslegung, damit auch die originäre Auslegung zum Planfeststellungsverfahren. Da gab es dann die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, nicht von irgendeinem Verwaltungsbeamten, sondern von der politischen Hausspitze, dass eine Auslegung in Kreuzberg oder Friedrichshain nicht notwendig wäre, weil die beiden vorgesehenen Auslegungsorte, in Neukölln und Treptow-Köpenick ausreichen und diese Auslegungsorte für die KreuzbergerInnen in angemessener Entfernung lägen und auch aufgesucht werden kann. Das kann man ja, wenn man sportlich ist vielleicht noch hinnehmen. Nachdem das Anhörungsverfahren gemacht wurde zum Planfeststellungsverfahren und wir alle BA, wie andere interessierte BürgeInnen feststellten, dass weitere Verkehrsbetrachtungen dort vorgestellt wurden mit erheblich Negativauswirkung auf Bereiche von Friedrichshain insb. hat es ja die Aufforderung der BVV gegeben, dass noch einmal eine Neuauslegung zum Planfeststellungsverfahren auf der Basis dieser erweiterten Verkehrsprognosen und Negativauswirkung gemacht werden soll.

Daraufhin hat es erneut von der politischen Hausspitze der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Antwort an das BA gegeben und die war noch skurriler. Da wurde nämlich argumentiert, dass bei der ersten Auslegung es schon so viele Einwendungen gegeben hat, dass damit man erkennen kann, welche Qualität diese Auslegung hat und insoweit eine erneute Auslegung nicht zu erfolgen hat und nicht benötigt wird. Das ist im übrigen vom BA mit einer enstpr. Vorlage zur Kenntnisnahme der BVV etwas ausführlicher dargestellt worden insb., warum aus Sicht des BA so eine Antwort nicht nur, jetzt will ich mich mal ganz diplomatisch nicht nur nicht zielführend ist, sondern schlichtweg im Sinne des Planungsrechts definitiv falsch ist.

Zur Nachfrage:

Ich kann im Grunde hier als BA, ohne mich in eine parteipolitische Bewertung hinein begeben zu wollen nur feststellen, dass es doch ein erhebliches Maß an politischer Ignoranz auf der Ebene des Senats gibt gegenüber politischen Beschlussfassungen von den Parteien, die die Koalition selbst bilden. Das darf natürlich jetzt nicht ein Signal oder ein Hinweis geben auf Resignation, sondern das muss ein Hinweis sein, eine Aufforderung sein, die Koalitionsparteien in die Verhandlungen, in die Nachverhandlungen zu den Koalitionsvertrag zu gehen und insb. für Juni 2010 vorgesehene Überarbeitung des Stadtentwicklungsplans Verkehr auch auf enstpr. Veränderungen zu drängen.

Zu dem speziellen Aspekt mit dem Tunnel Ostkreuz, auch das ist ja schon angemahnt worden, angesprochen worden gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Da sagt die Bahn als Bauherrin und diejenige, die das finanziert, dass das aus ihrer Sicht eine Vorsorgemaßnahme ist für den Fall, dass das doch gebaut werden sollte und sie dann mit wesentlichen zusätzlichen Kosten dann eine Untertunnelung machen müsste. Ich gehe davon aus, dass es ein engeres Zusammenspiel zwischen der DB und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemacht wird, dort die baulichen Voraussetzungen zu schaffen und das wäre vielleicht dann ein Teil oder eine Aufgabe an die Abgeordneten im Abgeordnetenhaus, mal nach zu fragen, wer denn eigentlich diese Mehrkosten für den Tunnel trägt. Ob das die Bahn auf ihre Kappe nimmt, was ich eher nicht vermute.

Die sind ja eher in der Klasse der Oberknauser oder, ob das Land Berlin an dieser Stelle mit erheblichen Haushaltsmitteln an den baulichen Mehrkosten beteiligt ist. Das wäre noch mal ein konstruktiver Hinweis an die Abgeordneten, die ich heute auch herzlich begrüße mitzunehmen und im Abgeordnetenhaus da auch sehr deutlich und präzise nachzufragen.

Herr Wesener:

Mich würde interessieren, ist es denn richtig, dass wenn dieser Bau unterbleiben sollte, sich die Gesamtbauzeit auch dann drastisch verkürzen würde sprich die Belastung für die AnwohnerInnen am Ostkreuz natürlich ja, stark reduziert werden könnte, wenn man auf diesen Tunnel für eine Autobahn, die eventuell hoffentlich nie kommt, wenn man darauf verzichtet.

Dr. Schulz:

Die Frage kann ich seriös nicht beantworten. Dazu wäre es notwendig, in die Bauablaufplanung der Bahn rein zu schauen und dann natürlich auch rein zu schauen, mit welchen baulichen Veränderungen sie reagieren könnte, wenn es nicht dazu kommt. Das ist aber, was sie nicht aufdeckt, jedenfalls nicht gegenüber BA und in der Runde Runden Tisch Ostkreuz ist das auch nicht ein Thema, mit dem sie da als Information herausrücken.

Herr Assatzk:

Wird es ein weiteres Verkehrsgutachten zur Analyse der Verkehrsströme am 16. und 17. Bauabschnitt in Auftrag geben und 2. Frage, wie wird das Gutachten bezahlt angesichts der Nichtvorlage eines Doppelhaushaltes.

Dr. Schulz:

Nach meinem Kenntnisstand wird diese Frage z.z. geprüft von den Fachleuten im BA und der 2. Punkt ist, selbstverständlich gibt es einen Haushalt, auch wenn sie ihn nicht beschlossen haben. Dafür hat ihn ja das Abgeordnetenhaus beschlossen. Ich denke, dass sie mit ihrer Frage gemeint haben, wäre das kompatibel mit dem Artikel 89, also mit der vorläufigen Haushaltswirtschaft. Das ist dann auch ein Sachverhalt, der dann im Zusammenhang mit der, von mir genannten Prüfung, also inhaltlichen Prüfung verbunden werden muss.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.04.10 B’90/Die Grünen

Fragesteller: Herr Wesener, Daniel