DS/1529/III
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Das Bezirksamt hat in der vergangenen Woche im Rahmen der offiziellen Erörterung der Einwendungen zum Bau des 16. Bauabschnitts der geplanten Stadtautobahn A 100 die Folgen eines solchen Bauprojekts, als völlig unglaubwürdig kritisiert. Worum geht es da konkret?
2. Den Medien war zu entnehmen, dass der Bezirksbürgermeister drohte, das Millionenprojekt vor Gericht zu Fall zu bringen. Wann ist mit einer Klage zu rechnen und wie wird diese aussehen?
3. Wie bewertet das Bezirksamt, die im Anhörungsverfahren erstmals vom Senat veröffentliche Verkehrsprognose für den Boxhagener Kiez, nach welcher der Verkehr dort um 20 Prozent steigen soll, insbesondere auch für die dort lebende Bevölkerung?
Nachfragen:
4. Welche eigenen Maßnahmen, bzw. Gutachten hat das Bezirksamt zur Überprüfung der Verkehrsentwicklung unternommen, bzw. in Auftrag gegeben?
5. Wie beurteilt das Bezirksamt die qualifizierte Sperre der Planungsmittel in Höhe von 3,1 Mio. € durch das Abgeordnetenhaus, über die in der Presse zu lesen war?
Dr. Schulz:
Zu 1:
Wir hatten ein Planfeststellungsverfahren und bei dem Planfeststellungsverfahren gibt es per Gesetzt zwei Funktionen. Eine Funktion ist der Vorhabenträger; muss ich nicht näher erläutern warum. Das ist der, der das Vorhaben dann im Zusammenhang mit der Bundesbehörde, die die Autobahn baut, dann realisiert. Und dann haben wir die Anhörungsbehörde, die sozusagen dieses Planfeststellungsverfahren, die Anhörung im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens dann moderiert.
Die soll durch …, das wurde auch betont. Und ich kann ihnen nur eins sagen, es war alles vorhanden, nur eins nicht, die Neutralität von dem Leiter der Anhörungsbehörde. Also man muss sich das natürlich persönlich angehört haben, wie er es sich zur persönlichen Angelegenheit gemacht hat, jede Einwendung, ob die von einem TÖP gekommen ist oder von einem Bürger oder von einem Verband oder Verein, nieder zu machen, um dem Einzelnen oder Träger öffentlicher Belange klar zu machen, dass er völlig falsch liegt und nun der Bau der Verlängerung der Bundesaustobahn dann die Verbesserung der Lebensqualität bringt, so wie sich gestern die zuständige Stadtentwicklungssenatorin in der Abendschau dazu geäußert hat. Das ist der eine Punkt.
Man muss ja auch dazu sagen, dass Ganze ist ja auch ein kleines Theaterstück. Der Vorhabenträger und die Anordnungsbehörde, die sitzen doch im gleichen Haus, in dem gleichen Ressort, mit der gleichen Hausleitung, dass sind doch nur zwei unterschiedliche Türschilder. Also man muss da nicht so einen Budenzauber veranstalten, hier gibt es eine neutrale Anhörungsbehörde, die schwebt darüber, sorgt für den Ausgleich der Interessen und organisiert die Einwendungen und ähnlichem und nebendran sozusagen die Interessen der Vorhabenträger.
Der zweite Punkt ist, bis zu dem Zeitpunkt der Anhörung, wo die Träger öffentlicher Belange geladen waren und dazu zählt das BA Friedrichhain-Kreuzberg, war nur ein geringer Teil der Gutachten vorgelegen, die dann pö a pö nach Salamitaktik insbesondere aus dem Verkehrsbereich dann vorgelegt wurden. Und es ist natürlich selbstverständlich und völlig offenkundig, dass die Träger öffentlicher Belange nur zu den Gutachten und zu den ermittelten Daten sich äußern können, die vorgelegen haben.
Ich will Ihnen noch dazu sagen, dass wir überhaupt diese reduzierten Gutachtenlagen nur auf Nachforderung bekommen haben. Wir hatten sozusagen so einen Summery bekommen. Dazu sollten wir uns, letztendlich auch als unmittelbar betroffener Bezirk im Anhörungsverfahren dann äußern. D.h., aus meiner Sicht ist auch das im rechtlichen Sinne völlig angreifbar geworden, dass wenn Träger öffentlicher Belange im BA Friedrichshain-Kreuzberg auch als Direktbetroffene im Bezirk überhaupt nicht in ausreichendem Umfang die Gutachten und die Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen.
Wir haben dabei im Vorfeld schon gesagt, dass es völlig unzureichend ist und nur der Schönrechnerei dient, dass der verkehrliche Untersuchungsbereich sich eng und die Verlängerung räumlich orientiert und nur wenige Hauptstrassen die dazu führen in die Betrachtung einbezieht. Also, beispielsweise die Stralauer Allee usw. Und das selbstverständlich und das ist auch der Ansatz der Verkehrsgutachter, großräumige Verkehrsveränderungen/ verlagerungen entstehen in Richtung der Anschlussstelle, so wie sie vorgesehen sind, d.h. insb. der ganze Bereich Boxhagener Quartier ist mit zu betrachten usw. Das ist dann ein stückweit nachgebessert worden, insb. das Boxhagener Quartier.
Und wenn man sich die Ergebnisse dieser Nachbearbeitung oder Erweiterungsgutachten anschaut, dann versteht man natürlich, warum das nicht von Anfang an gemacht worden ist. Sie haben dort für das Quartier auch in den Wohnstrassen, also solchen Strassen die in der Hauptstrassenfunktion sind erhebliche Verkehrsbelastung.
Die Anordnungsbehörde ist in einem Gutachten davon ausgegangen, dass rund 11000 EinwohnerInnen in Wohngebieten Friedrichhain-Kreuzberg betroffen sein werden. Allein in diesem Ergänzungsgebiet, was im Boxhagener Quartier gemacht worden ist, zeigt, dass noch viele Tausende mit dazu kommen werden. Wir sprechen dabei über ein Gebiet, wo sich die Bevölkerung jetzt schon über Schleichverkehr und offenkundig vorhandenen Durchgangsverkehr in erheblichen Umfang beschwert, weil die Qualität des Wohnens dort in erheblichem Umfang gemindert ist. Und es nützt ihnen natürlich nichts, diese in Lärmminderungspläne aufzunehmen.
Und es nutzt ihnen natürlich auch nichts, diese in Luftreinhaltepläne aufzunehmen, wenn sie dort ein hoch belastetes Gebiet haben, was nun wenig überzeugend die Messwerte in der Frankfurter Allee zeigt, die vor wenigen Tagen den 36. Tag erreicht hat mit Luftschadstoffüberschreitung und damit insgesamt den Richtwert der EU Richtlinie. Also, was ich im Fazit damit sagen will, die ursprünglich von uns angezweifelte Prognose, wie viele Friedrichshainer und Kreuzberger davon betroffen sind.
Diese Prognose und die die Zweifel, die wir damit geäußert haben, bestätigt sich und erweisen im Moment immer noch nicht alle wichtigen Strassen, die Zubringerfunktion haben, Durchgangsverkehre aufnehmen können mit abgeprüft worden. Dass soll ja jetzt in einem verfeinerten und erweiterten Gutachten im Frühjahr 2010 vorliegen, wie wir neuerdings hören im Zusammenhang mit der dann Abgabe, Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes ergehen.
Zu 2:
Das ich gedroht habe, gegen das Millionenprojekt da mit einer Klage vorzugehen – ja, ich halte das für notwendig, wobei es mir nicht darum geht, dass es ein Millionenprojekt ist, sondern ich tue das aus der Verantwortung heraus, dass es nicht hinnehmbar, nicht akzeptabel ist, dass große Teile von Friedrichshain und Kreuzberg für seine BürgerInnen eine verkehrliche Belastung erfahren und zwar in einem erheblichen Umfang.
Und ich sehe zwar, dass es durchaus auch für Teilräume in Neukölln verkehrliche Entlastung gibt für die BürgerInnen, aber bin nicht der Neuköllner Bürgermeister sondern der Bürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg und habe irgendwann mal hier geschworen, dass ich die Interessen der BürgerInnen dieses Bezirkes vertrete. Das werde ich tun und wir werden abwarten müssen, ob es zum Planfeststellungsbeschluss kommt. Erst danach ist eine Normenkontrollklage möglich und die geht ohne weitere Instanzen durch zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig. Und dann werden wir sehen, ob wir fokussiert auf verbindliche Bauleitplanung, nur dort haben wir Klagerecht, weil wir ein bezirkliches Satzungsrecht dort haben, ob wir da durchdringen.
Damit habe ich auch die Frage 3 gleich mit beantwortet.
Zu den Nachfragen:
Zu 4:
Das BA hatte zu dem Knoten Elsenbrücke/Stralauer Allee/Markgrafendamm eine eigene Verkehrsstudie in Auftrag gegeben. Und ich glaube, die hat eine sehr große Bedeutung, weil, wie der Vorhabenträger durch seine Verkehrsprognose für diesen Knoten sagt, überhaupt kein Problem. Wir können noch weitere 3000 oder 6000 Kfz in diesen Knoten einspeisen und dann sind ausreichend Knotenkapazitäten vorhanden.
Dagegen spricht die alltägliche Erfahrung, dagegen spricht allerdings auch das Gutachten, dass wir dort in Auftrag gegeben haben. Wir legen auch klar, dass es keine Phasenreserven der dortigen Ampelschaltung mehr gibt, also zusätzlich Verkehr zur dortigen …
Zur Ihrer Frage, ob wir weitere Gutachten in Auftrag geben. Ich denke, dass wird abhängen von den zwei Faktoren – ein Faktor ist, wie sieht die verkehrliche Fortschreibung für den Stadtentwicklungsplan Verkehr aus. Das wird man natürlich noch weiter analysieren müssen.
Zweiter Aspekt ist, wenn es im Klageverfahren des Bezirksamtes vor das Verwaltungsgericht gehen soll, dann werden wir natürlich bestimmte Argumentationen, die wir dort vorstellen, möglicherweise dann auch mit Verkehrsgutachten untersetzen haben.
Zu 5:
Die Sperre der Planungsmittel ist ein wichtiger, kleiner Schritt in die richtige Richtung. Stoppt nicht das Projekt. Aber das Anhörungsverfahren im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat sehr deutlich gezeigt, dass der Senat sich klar entschieden hat, dass Planfeststellungsverfahren zu Ende zu bringen.
Die SPD im Abgeordnetenhaus positioniert sich. Wir warten den Beschluss ab, wir warten die Verkehrsprognose im Frühjahr ab und dann wollen wir noch mal drauf schauen. Die Verkehrssenatorin sagt, ich stehe zum Bau, sodass ich im Moment sagen würde, es gibt aufgrund dieses Beschlusses des Abgeordnetenhauses kein Anlass zur Freude oder zu glauben, dass tatsächlich der Ausbau der A 100 gestoppt ist.
Gestoppt werden kann er letztendlich nur durch eine politische Entscheidung des Abgeordnetenhauses. Das ist, glaube ich, ein stückweit bedauerlich, weil wir erfreulicherweise sogar in der SPD, Landesverband und Landesparteitag sich dazu gestellt hat. Aber das offenkundig auch nicht ausreicht, der Stadtentwicklungssenatorin die verkehrspolitische Richtung zu weisen.
Also, von daher glaube ich auch, dass solange vom Senat der Widerstand nicht aufgegeben wird und das Abgeordnetenhaus zur Beschlusslage kommt, können wir nicht jubeln.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.12.09
B’90/Die Grünen
FragestellerIn: Herr Manuel Sahib