Dirk Behrendt, Mitglied im Verfassungsschutzausschuss erklärt:
Der Berliner Verfassungsschutz führte offenbar rechtswidrig Anwesenheitslisten bei Sozialprotesten in Berlin. Wie aus einer Akteneinsicht bekannt wurde, sind in den Unterlagen des Verfassungsschutzes TeilnahmerInnen an der Demonstration gegen Sozialkahlschlag vom 1. November 2003 und der Montagsdemonstration gegen Hartz IV am 16. August 2004 erfasst worden. Bei der Demonstration vom 1. Novem-ber 2003 handelte es sich um eine große Gewerkschaftsdemonstration in Berlin. Die Demonstration am 16. August 2004 war eine der ersten Montagsdemonstrationen in Berlin gegen die Sozialpolitik der Bundesregierung. An ihr nahmen rund 20.000 Per-sonen teil. Die Erfassung von TeilnehmerInnen an diesen Demonstrationen durch den Berliner Verfassungsschutz löst erhebliches Befremden aus. Eine Rechtsgrundlage für die Erfassung der bloßen Teilnahme an diesen Demonstrationen ist nicht einmal erahn-bar. Vor allem, weil keine der Demonstrationen einen gewalttätigen Verlauf nahm oder einen solchen auch nur entfernt erwarten ließ. Der Berliner Verfassungsschutz beweist durch diese Führung von Anwesenheitslis-ten bei Sozialprotesten wieder einmal, dass er nicht zwischen relevanten linksextre-mistischen Bestrebungen und legitimem Sozialprotest unterscheiden kann. Wie schon bei der Überwachung des Sozialforums werden offenbar uferlos Aktivitäten der politischen Linken erfasst. Demgegenüber gelingt es dem Verfassungsschutz nicht einmal, den Tagungsort der NPD zu ermitteln. Bündnis 90/Die Grünen werden sich weiterhin der Ausforschung von Gewerkschafts-protesten und legitimem Sozialprotest entgegen stellen und auf einem rechtsmäßi-gen Handeln des Verfassungsschutzes beharren.