DS/2022/IV Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nach Fertigstellung der derzeit stattfindenden Straßenbauarbeiten in der Großbeerenstraße ganztägig und auf voller Länge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen wird. Alle dafür unter Umständen notwendigen Gutachten sind einzuholen.

Ergänzend dazu soll geprüft werden, ob durch die Ausweisung von Querparken auf einer Straßenseite die für den fließenden Autoverkehr verfügbare Fahrbahnbreite reduziert werden kann. Im Falle positiver Prüfung ist die Ausweisung von Querparken im Bereich zwischen Hallesches Ufer und Yorckstraße umzusetzen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis Mai 2016 zu berichten.

Begründung:

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden von Anwohner*innen der Großbeerenstraße und umliegender Straßen über eine zunehmende Verkehrsbelastung in der Großbeerenstraße. Es wird auf Dauerstau und hohe Lärm- und Schadstoffbelastung verwiesen.

Als überwiegend als Wohnstraße genutzte Straße sind die Belange der von hohem Verkehrsaufkommen betroffenen Anwohner*innen besonders zu berücksichtigen.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h trägt dazu bei, Lärm und Schadstoffemissionen zu reduzieren.

Um die tatsächliche Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der Fahrbahnbreite hilfreich. Je schmaler die Straße wirkt, desto langsamer wird in der Regel gefahren. Durch Querparken wird die Fahrbahnbreite wirksam reduziert.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 19.01.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller: Christian Honnens

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