DS/1408/IV Mündliche Anfrage
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 03.11.2014
Bezirksbürgermeisterin
Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
1. Wie vielen Geflüchteten von der Oranienplatz-Liste wurde vom Senat eine Aufenthaltserlaubnis erteilt?
2. Bei wie vielen Geflüchteten von der Liste wurde die Abschiebung a) in ein anderes Bundesland und b) in ein anderes EU-Land angeordnet?
3. Wie viele Duldungen sind für Personen von der Liste gewährt worden?
Zusatzfragen:
1. Gibt es Geflüchtete, deren Anerkennungsverfahren nach Berlin geholt wurde, obwohl sie ihren Asylantrag in einem anderen Bundesland gestellt haben?
2. Trifft es zu, dass Geflüchtete, die sich noch mitten in ihrem Anerkennungsverfahren mit der Ausländerbehörde befinden, aus den Wohnheimen, in denen sie zur Zeit leben, herausgeworfen wurden, und wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich?
Für die Durchführung ausländerrechtlicher Verfahren ist im Land Berlin das Landesamt für Bürgerund Ordnungsangelegenheiten (LABO) zuständig. Dort wären auch die den Geflüchteten mit dem so genannten Einigungspapier Oranienplatz durch den Senat von Berlin zugesagten aufenthaltsund ausländerrechtlichen Einzelfallprüfungen durchzuführen.
Das LABO gehört zum Geschäftsbereich der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.
Das Bezirksamt hat mangels eigener Zuständigkeit über den Stand der Verfahren keine eigenen gesicherten Kenntnisse. Insoweit hat das Bezirksamt nach Kenntnisnahme von dieser Anfrage entsprechend dem sonst üblichen Procedere die Senatsverwaltung für Inneres und Sport um Zuarbeit gebeten.
Am Tag der BVV ist von dort folgende Antwort eingegangen:
„zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weder mündliche Anfragen aus der BVV beantwortet noch zu deren Bearbeitung zuliefert. Aus diesem Grund erfolgt keine Zulieferung.“
Dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist mithin eine Beantwortung der gestellten Fragen unmöglich. Das Bezirksamt bedauert diese Form der Zusammenarbeit und schlägt vor in eigener Zuständigkeit sich an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Berlin zu wenden.
Monika Herrmann
Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.10.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Dr. Wolfgang Lenk