DS/1722/IV Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1) In wessen Fachvermögen befindet sich das Baerwaldbad?
2) Inwieweit waren dem Bezirksamt bauliche Mängel im Baerwaldbad bekannt?
3) In welchem Umfang ist der Betreiber des Baerwaldbades dazu veranlasst worden, einen Hygieneplan zu erstellen, um damit einen gefahrlosen Zustand des Bades zu
gewährleisten?
Nachfragen:
1) Welche Konsequenzen hat das Bezirksamt ergriffen, um eine Mängelbeseitigung bis zum 15.5.15 zu gewährleisten?
2) Welche Mängel wurden vom Betreiber des Baerwaldbades bis zum 15.5.15 beseitigt?
Beantwortung: Herr Dr. Beckers
zu Frage 1:
Das Grundstück Baerwaldstraße 64 – 67 befindet sich im Fachvermögen des Schulund
Sportamtes und wurde mittels Erbbaurechtsvertrag zum 01.01.2012 an den TSB e.V. übertragen. Der TSB e.V. hat zwischenzeitlich durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit dem Förderverein der Berliner Wasserratten e.V. fusioniert. Das Gebäude Baerwaldbad befindet sich mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten im Eigentum des TSB Wasserratten e.V.
zu Frage 2:
Der Erbbaurechtsvertrag enthält zum Gebäudezustand folgende Regelung bzw. Informationen, ich zitiere: „Erbbauberechtigter und Grundstückseigentümer sind sich darüber einig, dass ihnen der Zustand des Gebäudes nicht zuletzt aus der bereits in den vergangenen Jahren erfolgten Nutzung des Gebäudes durch den Erbbauberechtigten bekannt ist. Als einzig optisch erkennbarer Baumangel weist ein Eisenträger an der Decke über dem Kellergeschoss im Bereich eines ankommenden Abwasserrohrs auf einen leichten Korrosionsbefall hin.“
In dem für den Erbbaurechtsvertrag erstellten Verkehrswertgutachten vom 27.11.2008 … Bitte? Okay. In dem für den Erbbaurechtsvertrag erstellten Verkehrswertgutachten vom 27.11.2008 finden sich zum Gebäudezustand folgende Hinweise, Auszug, ich zitiere: „Im 3. OG Neubau sind außerhalb des Bereichs des dortigen Wasserspeichers bereits Räumlichkeiten vorhanden, allerdings sind die straßenseitigen kreisrunden Fenster einfach verglast. An den ansichtigen Holzkonstruktionen in den Dachgeschossen waren Schäden augenscheinlich nicht erkennbar.
Es wird davon ausgegangen, dass die Verkabelung mit elektrischen Kommunikationsleitungen und die Lüftungsanlage den behördlichen Vorschriften und Anforderungen genügen. Die Baulichkeiten zeigen sich, soweit erkennbar, bei einer synoptischen Gesamtbetrachtung zum Wertermittlungsstichtag in einem normalen bis ausreichendem gebäudespezifischen und baualterstypischen erwartbaren baulichen Unterhaltungszustand. Dagegen spricht nicht, dass der Innenanstrich der glattgeputzten Wandflächen, also auch im Tonnengewölbe vom Schwimmbad im Altbau, und womöglich der Außenanstrich überwiegend aus nicht diffusionsoffenen Farben bestehen, was
die starke Luftfeuchtigkeit im Gebäude am Zirkulieren hindert. Dagegen sprechen auch nicht augenscheinlich erkennbare Schadstellen an den glattgeputzten Fassadenflächen in den Hofbereichen, insbesondere der Schwimmhallen, wo am Treppenhaus der alten Schwimmhalle ein Zusammenhang mit der altersschwachen Dachdeckung aus Asbestfaserschindeln vermutet werden kann.
Weitergehende Schäden an den Fassaden konnten vom Trägerverein, dem Vernehmen nach insbesondere durch die Arbeiten an den Regenrinnen und den Fallrohren und durch Fassadenputzarbeiten und Anstriche auch an den anstehenden Metallstützen der neuen Schwimmhalle abgewendet werden. Das o.g. Grundstück ist mit einem hohen Anteil an komplexnutzbaren Anlagen zur Erzeugung von Heizungswärme, Warmwasser, Ab- und Zuluft für den Badebetrieb ausgestattet.
Da die vorhandenen Anlagen vor etwa 25 bzw. vor 10 Jahren den seinerzeitigen Anforderungen entsprechend überarbeitet wurden, genießen sie auch zum heutigen Zeitpunkt, also zu dem Zeitpunkt des Erbbaupachtvertrages, den für den Fall des fortgeführten gegenwärtigen Badebetrieb einen Bestandsschutz, wogegen nach einer gedachten Einstellung des Badebetriebes der Wiederinbetriebnahme der baulichen Anlagen in der gegenwärtigen Ausstattung die erforderlichen Betriebsgenehmigungen nicht erteilt würden. Auch im Zusammenhang damit, dass das umfangreich vorhandene Leitungsnetz bisher nicht einer durchgängigen Erneuerung unterzogen wurde, wird die mit Instandhaltungsarbeiten, z. B. auch eine Dacheindeckung, mögliche wirtschaftliche
Restnutzungsdauer der Baulichkeiten nach Sachverständigen freien Ermessen mit 10 Jahren eingeschätzt.“
Derzeit findet in Abstimmung mit dem Bezirk und mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Ausschreibung des TSB Wasserratten e.V. statt, um einen Architekten damit zu beauftragen, alle notwendigen Sanierungsarbeiten im Rahmen des geplanten Einsatzes vermitteln des städtebaulichen Denkmalschutzes zu ermitteln. Diese Ermittlung soll noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.
zu Frage 3:
Dem Betreiber des Baerwaldbades wurde mit Bescheid vom 26.03.2015 durch das
Gesundheitsamt u.a. die Auflage erteilt, für beide Hallen Hygienepläne zu erstellen, in denen die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen detailliert zu beschreiben und die allen Beschäftigten als Arbeitsanweisung zur Verfügung zu stellen sind.
zu Nachfrage 1:
Um den Schwimm- und Badebetrieb in der großen Halle bis zur endgültigen Sanierung
aufrechterhalten zu können, wurden dem Betreiber mit dem Bescheid des Gesundheitsamtes vom 26.03.2015 zahlreiche Auflagen zur Mängelbeseitigung erteilt. Die Anordnung wurde mit dem Vorbehalt einer Nutzungsuntersagung auch für diesen Gebäudeteil verbunden. In der Anordnung nicht oder nicht fristgerecht bis zum 15.05.2015, also letzten Freitag, nachgekommen wird. Für die Mängelbeseitigung ist nicht das Bezirksamt, sondern der private Betreiber, TSB Wasserratten e.V. zuständig.
zu Nachfrage 2:
Der TSB Wasserratten e.V. hat auf Nachfrage dem Schulamt mitgeteilt, dass er sehr bemüht sei, die vom Gesundheitsamt benannten Mängel umgehend zu beseitigen. Dazu gehört insbesondere, dass die Decke wie gefordert von lockeren Farbresten befreit wurde, die Raumlüftung voll funktionstüchtig sein wird, in den Herrenräumen die Wandfarbe entfernt wurde, die Duschköpfe instandgesetzt und Fliesenschäden behoben wurden.
Der Verein teilte weiterhin mit, dass er über die Genehmigung durch die Senatsverwaltung verfügt, das Brunnenwasser auch für sanitäre Einrichtungen, sprich also Dusche, WC, Handwaschbecken verwenden zu dürfen, dass Veränderungen im kleinen Schwimmbad bzgl. Armaturen und Waschbecken ggf. mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssten und dass sie einen Reinigungsplan in Anwendung gegeben hat.
Nach Auskunft des Gesundheitsamtes wird zeitnah überprüft werden, ob der Betreiber die Mängel beseitigt hat. Nach meiner Kenntnis wird das morgen der Fall sein.
Frau Schmidt-Stanojevic:
Ich habe noch zahlreiche Nachfragen zu dem Thema, aber ich werde mich auf eine Frage beschränken. Wie schätzt denn das Bezirksamt die Tatsache ein, dass bei zahlreichen Besuchen im Baerwaldbad die kleine …, die Mängel in der kleinen Schwimmhalle gut
sichtbar waren und bis heute noch nicht beseitigt worden sind, also … ?
zu Nachfrage 3:
Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit das Baerwaldbad immer unterstützt und dazu gehörten natürlich auch Arbeiten, die im Rahmen von Projekten durchgeführt wurden,
will ich jetzt gar nicht alles aufführen. Das Baerwaldbad hat dafür auch für seine Leistung einen Preis erhalten.
Letztlich und endlich ist es so, dass wir, und damit denke ich, sind wir hier alle auch sehr gut bedient, wenn wir endlich einmal eine Gesamtauflistung bekommen, was denn dort im Baerwaldbad alles gemacht werden muss, damit es, sage ich mal, den modernen Standard eines Bades entspricht. Das ist genau Sinn und Zweck quasi des Auftrages, von dem ich vorhin sprach, der jetzt ausgegeben wird. Und dann bin ich davon überzeugt, dass wir im Oktober wissen, was eigentlich tatsächlich gemacht werden muss im Rahmen vom städtebauliche Denkmalschutz und was es kostet, das Baerwaldbad sozusagen hier auf den neusten Stand zu bringen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 20.05.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic