Mündliche Anfrage gestellt von Jutta Schmidt-Stanojevic, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BVV am 27. November 2024
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie bewertet das Bezirksamt, dass der Senat die Kosten für die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung nicht in vollem Umfang übernimmt?
- Welche Steuerungsmöglichkeiten hat der Bezirk?
- Wie wird das Bezirksamt gewährleisten, dass auch zukünftig alle Schüler*innen mit Behinderung einen Fahrdienst nutzen können?
Es antwortet Andy Hehmke, Bezirksstadtrat, Abt. für Schule, Sport und Facility Management
zu 1. Wie bewertet das Bezirksamt, dass der Senat die Kosten für die Beförderung von Schüler*innen mit Behinderung nicht in vollem Umfang übernimmt?
Auch im Bereich der Beförderung behinderter Schüler*innen sind die Schulträger in Berlin von deutlichen Kostensteigerungen betroffen, die im aktuellen Doppelhaushalt nicht abgebildet sind. Die Mehrkosten werden vom Senat nicht ausgeglichen, da es sich nach Auffassung der Sen Fin nicht um Pflichtleistungen handelt. Die aktuell geltende Sonderpädagogikverordnung regelt den Leistungsumfang und die –qualität tatsächlich nicht eindeutig und lässt daher ein Ermessen der bezirklichen Schulträger zu. Das Bezirksamt möchte schwer- und schwerstbelastete Familien nicht zusätzlichen persönlichen und finanziellen Belastungen aussetzen, im schlimmsten Falle bis hin zur Reduzierung oder Aufgabe der Berufstätigkeit. Daher hat das Bezirksamt der Landesebene bereits vorgeschlagen, das Thema Schüler*innenbeförderung zum Gegenstand eines weiteren Zielvereinbarungsprozesses zu machen, um überbezirklich einheitliche und mit dem Senat konsentierte Leistungsstandards zu definieren. Derzeit ist die Sonderpädagogikverordnung in der Überarbeitung. Das Bezirksamt fordert, auch hier festzuschreiben, dass es sich um eine verpflichtende Leistung handelt, deren Art und Weise sowie Umfang der Erbringung nicht von den finanziellen Möglichkeiten einzelner Bezirke abhängen darf. Die Leistungen der bezirklichen Schul- und Sportämter sind ebenfalls seit längerer Zeit zu diesem Thema in einem Austausch.
zu 2. Welche Steuerungsmöglichkeiten hat der Bezirk?
Die Möglichkeit des Bezirks, die finanzielle Mehrbelastung ohne Ausgleich durch den Senat zu tragen, ist begrenzt und liegt nicht im Ermessen des Schul- und Sportamtes. Es bedürfte der Umschichtung von bezirklichen Haushaltsmitteln im Rahmen der Haushaltswirtschaft zu Lasten der Finanzierung anderer Bereiche. Es bliebe ohne Veränderungen des Finanzierungsvolumens von der Landesseite lediglich die Steuerung durch eine Begrenzung der Ausgaben durch Kürzung von Transportleistungen, bspw. während der Ferienwochen oder die Finanzierung über andere Mittel, z. B. über das Bundesteilhabegesetz. Damit würden die Kosten aber noch weiter steigen und zudem auch die personellen Ressourcen anderer Bereiche in Anspruch genommen werden, so dass auch dieser Weg nicht realistisch ist.
zu 3. Wie wird das Bezirksamt gewährleisten, dass auch zukünftig alle Schüler*innen mit Behinderung einen Fahrdienst nutzen können?
Das Bezirksamt wird dies weiterhin während der Schulwochen gewährleisten können, jedoch nicht oder nicht vollständig während der Ferienzeiten, es sei denn, landesseitig gibt es die Bereitschaft, zu Regelungen zu kommen, die die Bezirke finanziell entlasten.