DS/1113/III

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt, bezugnehmend auf einen Kurzbericht im aktuellen Rundbrief des bbk, verfasst vom Geschäftsführer „Kulturwerk des bbk Berlin“ Herrn Kotowsky, wonach seit Herbst diesen Jahres in jedem Berliner JobCenter „Ansprechpartner“ für die qualifizierte Beratung professioneller Bildender Künstler und Künstlerinnen zur Verfügung stehen:

1. Durch welche Informationsdienstleistungen erfahren Künstler und Künstlerinnen von diesem Beratungsangebot?

2. Werden die KünstlerInnen von diesen „Ansprechpartnern“ direkt beraten oder geschieht dies nur über eine Vermittlung durch den bbk?

Nach Auskunft der Geschäftsführung des JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg sind die Berliner JobCenter im vergangenen Jahr durch die Regionaldirektion der Agentur für Arbeit gebeten wurden, einen Ansprechpartner für Verbände und Institutionen, die Künstler repräsentieren bzw. vertreten, zu benennen. Für die Aufgabe hat das JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg einen Mitarbeiter aus der Vermittlung benannt. Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit der Funktion eines speziellen, individuellen Ansprechpartners für die Beratung professioneller Künstler. Insofern ist die Presseinformation der bbk Berlin vom 8.10.2008 missverständlich.

Die Beratung von Künstlern erfolgt wie die aller anderen Berufsgruppen auch entsprechend der Endziffer der Bedarfsgemeinschaft von einem persönlichen Ansprechpartner (Arbeitsvermittler). In diesem Zusammenhang wird regelmäßig auf das spezielle Angebot der Künstlerbetreuung bei der Künstlervermittlung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) verwiesen.

Im Regelfall ist es Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung (EinV), dass sich der Künstler bei der Künstlervermittlung der ZAV nachweislich registrieren lassen muss. Das Beratungsangebot der Vermittlung kann uneingeschränkt von allen Künstlern aus eigener Initiative in den JobCentern, Agenturen und der Künstlervermittlung der ZAV in Anspruch genommen werden.

Um auch diese Personengruppe noch zielgerichteter betreuen zu können, wurde die Trainingsmaßnahme „Aktivierung und Orientierung für Künstler“ eingerichtet, die am 02.02.2009 startet.

3. Wie viele dieser Beratungen haben inzwischen stattgefunden?

Die Beratungen unterliegen hinsichtlich der Dichte der Einladungen dem individuellen Bedarf und den jeweils getroffenen Eingliederungsvereinbarungen. Eine Erhebung, wie viele Beratungen speziell mit der Personengruppe „Künstler“ erfolgt sind, existiert nicht.

Zusatzfragen:

1. Wie kommunizieren die „Ansprechpartner“ für die KünstlerInnen innerhalb des JobCenter die Zielvereinbarungen, die der bbk mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit getroffen hat, an die jeweils zuständigen SachbearbeiterInnen bei der Grundsicherung und im Fallmanagement? (Laut bbk-Bericht werden diese ihrerseits von den „Ansprechpartnern“ qualifiziert beraten)

2. Durch welche Zugangswege ist sichergestellt, dass alle KünstlerInnen uneingeschränkt von dem Beratungsangebot Gebrauch machen können?

Diese Zielvereinbarung ist dem Jobcenter nicht bekannt. Die Tatsache, dass es seitens des bbk Berlin und des JobCenters Friedrichshain-Kreuzberg unterschiedliche Aussagen ggf. Wahrnehmungen und Interpretationen zur „Institution“ des Ansprechpartners für Künstler im JobCenter gibt, wird zum Anlass genommen, dies über die Trägervertretung noch einmal mit der Arbeitsagentur Berlin-Mitte zu besprechen, um Aufschluss über die Verabredungen der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg mit dem bbk zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.01.09

B’90/Die Grünen

Fragesteller: Herr Wolfgang Lenk