Mündliche Anfrage eingebracht von Jutta Schmidt-Stanojevic zur BVV am 24. April 2024

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt unter Zuarbeit des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, des Partizipationsbüros, der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und des Gesundheitsamtes.

1. Wie viele Geflüchtete mit einer Behinderung sind in den Unterkünften im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht?

In Berlin ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zuständig für alle Fragen zur Registrierung, Leistungserteilung und Unterbringung von Geflüchteten Menschen.
Der Begriff „Geflüchtete mit einer Behinderung“ legt zugrunde, dass eine anerkannte Behinderung vorliegt. Das bedeutet, dass ein Antrag auf Anerkennung einer Behinderung beim Versorgungsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) gestellt und beschieden wurde.
Die Entscheidungsdauer beim Versorgungsamt liegt bei durchschnittlich 8 Monaten und es müssen At-teste/Stellungnahmen behandelnder Ärzte vorliegen. Im Bezirk befinden sich sechs LAF-Unterkünfte für geflüchtete Menschen. Nach Rücksprache mit der LAF Belegungssteuerung können hier keine belastbaren und verlässlichen Daten benannt werden. Die Ge-flüchteten-Koordinatorin des Bezirksamtes hat die LAF-Einrichtungen daher direkt angefragt.

Die detaillierten Rückmeldungen durch die Unterkünfte finden sich im PDF zur Drucksache.

2. In welchen Umfang sind die Unterkünfte für Geflüchtete barrierefrei und behindertengerecht ausgestattet?

Im Bezirk befinden sich sechs LAF-Unterkünfte für geflüchtete Menschen. Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) Stallschreiber Str. ist, als ehemalige Seniorenresidenz, ein barrierearmes Objekt. Sowohl ein barrierefreier Zugang als auch ein barrierefreies Erreichen der Etagen ist möglich. Innerhalb der Zimmer sind die Bewegungsflächen und der Zugang zum Sanitärbereich für Rollstühle jedoch nicht ausreichend, sodass nicht von rollstuhlgerechten Plätzen ausgegangen werden kann. Die weiteren Objekte im Bezirk sind Bestandsgebäude, Hotels, Tempohomes und nicht barrierefrei.

3. Inwieweit sind die Beratungsangebote für Geflüchtete (Borschüren, Einrichtungen etc.) barrierefrei?

Die Beratungsangebote der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen, Krebs und chronischen Erkrankungen (BfBM) sind am Standort des Gesundheitsamtes Urbanstr. barrierefrei zugänglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch in aufsuchender Beratungstätigkeit vor Ort unterwegs. Der Verein Mina-Leben in Vielfalt e.V. bietet verschiedene Beratungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung an seinem Standort in der Friedrichstr. 1 an. Das Objekt ist barrierefrei zugänglich. Daneben bietet Mina e.V. Vorortberatungen in den LAF-Unterkünften an. Dieses Beratungsangebot wird durch den bezirklichen Integrationsfonds finanziert. Das LAF stellt Hausordnungen in leichter Sprache und Piktogrammen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen