DS/0343/IV
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in Kooperation mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt der BVV eine Anhörung zur wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Bedeutung von Spätverkaufsläden für den Bezirk durchzuführen. Insbesondere soll erörtert werden, ob das Sonntagsverkaufsverbot der Internationalität Berlins und dem Einkaufsverhalten von Bewohner/innen und Besucher/innen der Stadt noch angemessen ist. Die Anhörung soll die stadtpolitische Debatte zu diesem Thema befördern und in eine Initiative gegenüber dem Abgeordnetenhaus und dem Senat münden.
Begründung:
Dem Antrag liegt die Vermutung zugrunde, dass das Sonntagsverkaufsverbot für kleine inhabergeführte Verkaufsstellen weder aus wirtschaftlichem Interesse des Bezirkes einen großen Sinn macht noch ordnungspraktisch durchzusetzen ist. Es ist anzunehmen, dass der Umsatzerlös dieser kleinen Verkaufsstellen erheblich stärker wieder im Bezirk umgesetzt wird als bei großen Verkaufsstellen, so dass auch der bezirklich gewünschte Kaufkrafterhalt für die „Spätis“ spricht.
In Friedrichshain-Kreuzberg wurde das Sonntagsverkaufsverbot im Zuge und in der Folge der sicherheitsorientierten Durchführung der 1.Mai-Feste gegenüber einigen Verkaufsstellen durchgesetzt, was die „Tolerierung“ bis dahin, welche auch auf geringer Kontrolldichte beruhte, formal beendete.
Insbesondere in den warmen Monaten wird aber dieses Verkaufsverbot von vielen Einzelverkaufsstellen aus offensichtlichen Umsatzgründen nicht eingehalten und kann auch kaum ordnungsrechtlich durchgesetzt werden. Vielleicht sollten hier stadtgesellschaftliche Praxis und Gesetzeswirklichkeit in Übereinstimmung gebracht werden. Das ordnungspolitische Interesse bei der Durchführung großflächiger Straßenfeste sollte dann über Instrumente des Ordnungsrechtes (also des ASOG) umgesetzt werden als sachwidrig über das Ladenöffnungsgesetz.
Ungeachtet dessen sollten auf der Anhörung Pro- und Contrapositionen insbesondere von Gewerkschaften und wirtschaftlichen Verbänden eingeholt werden. So müssen Arbeitnehmerschutzechte bei der Erörterung berücksichtigt werden, etwa indem zwischen familiengeführten Einzelverkaufsstellen und großflächigem Einzelhandel und Einzelhandelsketten unterschieden wird. Auch ein klares Trennungsgebot zwischen Einzel-/Spätverkaufsstellen und Gastronomie wäre einzuhalten (z.B. bei Außen-Ausschank und –Bestuhlung).
Die Anhörung dürfte stadtweites Interesse hervorrufen, sodass durchaus von einer landespolitischen Wirksamkeit auszugehen ist.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.09.2012
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller: Rüdiger Brandt