DS/0506/IV
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Handlungsleitlinien hat der Bezirk für die Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bei der Unterbringung von Asylbewerber_innen?
2. Welche Unterstützung wird Asylbewerber_innen durch das Bezirksamt geboten, um die Unterbringung in Wohnungen im Bezirk zu ermöglichen?
3. Gibt es bezirkseigene Gebäude, wie ungenutzte Senioren- oder Pflegeheime, die übergangsweise für eine menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerber_innen geeignet sind und zur Verfügung stehen, bis den Asylbewerber_innen Wohnungen vermittelt werden können?
Nachfragen:
1. Welche Maßnahmen trifft der Bezirk, um seinen Beitrag zur Sicherstellung von Kitaplätzen und Schulplätzen für alle minderjährigen Asylbewerber_innen und Minderjährige ohne Aufenthaltsstatus im Bezirk zu leisten?
Beantwortung: Herr Mildner-Spindler
Lassen Sie mich vielleicht vorwegnehmen, dass Sie gestern noch eilig eine Vorlage zur Kenntnisnahme erreicht hat, was die Einrichtung eines Flüchtlingswohnheims in der Stallschreiberstraße 12 zum Ende dieser Woche betrifft. Insofern hat sich das vielleicht auch ein Stück überschnitten.
Zu Frage 1:
Ihre Frage 1 will ich dahingehend beantworten, dass ich, bevor ich zu formalen Zuständigkeitsregelungen kurz etwas sage, dass wir als Bezirk eine klare Auffassung darüber haben, wie Flüchtlinge in diesem Land untergebracht werden sollten und insofern waren wir uns gestern auch mit der Vorlage einig darin, dass wir präferieren, dass Flüchtlinge, Asylbewerber/innen in Wohnungen untergebracht werden sollten und nicht in Massenunterkünften. Dass wir aber in der Abwägung zwischen den jetzigen Unterbringungen, zum Beispiel in Turnhallen und auf Feldbetten, es dann als eine machbare und verantwortbare Alternative gesehen haben, ein mehr oder weniger bezugsfertiges Gebäude zur Verfügung zu stellen, damit der Not, die das Land jetzt hat und die es ein bisschen unvorbereitet selbst verantwortet und vorbereitet geschlittert ist, abgeholfen werden kann. Darin sehen wir dann unsere bezirkliche Verantwortung.
Ansonsten muss man sagen für die Erstunterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen ist im Land Berlin die Hauptverwaltung zuständig und die hat diese Zuständigkeit über das Landesamt für Gesundheit und Soziales, LaGeSo geregelt und das LaGeSo organisiert Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnheime und ist seit einiger Zeit, seit zwei Jahren nehmen wir steigende Flüchtlingszahlen wieder zur Kenntnis, dann eben unterwegs entsprechende Unterkünfte zu akquirieren und über den Rat der Bürgermeister sind die Bezirke nochmal verpflichtet worden, dort mitzuwirken.
Wir gehen davon aus, dass wir das mit der Entscheidung, die wir gestern getroffen haben, dann auch so tun.
Zu Frage 2:
In der Zuständigkeit beim Land hat das Land im vergangenen Jahr eine Übereinkunft mit den städtischen Wohnungsunternehmen geschlossen, ein Kontingent an Wohnungen für die Unterbringung von Asylbewerber/innen bereitzustellen. Wir müssen bis heute zur Kenntnis nehmen, dass die Wohnungsunternehmen dieser Verpflichtung nicht gerecht werden, aber angesichts der Zahlen, über die wir im Moment reden, was die Unterbringungsnotwendigkeiten betrifft, muss man gleichzeitig sagen, dass eine Verabredung über die Bereitstellung von 275 Wohnungen ein Tropfen auf dem heißen Stein ist und dem Bedarf überhaupt nicht gerecht wird.
Wir selbst im Sozialamt über den Bereich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betreuen Asylbewerber/innen dann, wenn die Entscheidungen so gefallen sind, dass es leistungsberechtigte Personen gibt, die entsprechend der Zuständigkeitsregelung in Berlin unserem Bezirk zugewiesen werden. Dann organisieren wir die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wir verfügen im Bezirk über kein Kontingent an Wohnungen für Asylbewerber, für die wir zuständig sind, zu vermitteln. Wir werden jetzt Gespräche mit den Wohnungsunternehmen führen, um ggf. Asylbewerberinnen, Asylbewerber, die bei uns in der Betreuung sind und die noch in Wohnheimen wohnen, dann auch in Wohnungen vermitteln zu können.
Zu Frage 3:
Was bezirkseigene Gebäude betrifft, beantwortet sich mit der Vorlage zur Kenntnisnahme. Wir haben uns nach ca. einem Monat Diskussion und harte Prüfung mit dem Land darauf verständigt, dem LaGeSo die Stallschreiberstraße 12, das ehemalige Pflegeheim zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge mit einem kleinen Anteil für Unterbringungen nach dem ASO, weil dort haben wir genauso so eine Not bei uns im Bezirk zur Verfügung zu stellen. Das können Sie alles der Vorlage zur Kenntnisnahme, die ja heute auch noch auf der Tagesordnung steht, entnehmen.
Darüber hinaus sehen wir im Moment keine bezirkseigenen Gebäude, die sofort geeignet wären, weil dann muss man ja auch immer gucken, guckt man sich Schulgebäude an, sind die überhaupt in einem bewohnbaren Zustand, was wäre an Investitionen zu tätigen, damit dort gewohnt, gelebt werden kann. Das sehen wir im Moment nicht. Ich habe das Landesamt, also das LaGeSo darauf aufmerksam gemacht, ggf. auch über die BIMA zu prüfen, ob nicht bei uns andere Gebäude im Bezirk noch für eine solche Nutzung akquiriert werden könnten, aber auch dort ist nicht so eine Konstellation da, wie in der Stallschreiberstraße, dass man eigentlich …, weil bis Ende Oktober bewohnt, unmittelbar einziehen kann und auch eine Struktur vorfindet, wo Sanitäranlagen, aber auch Gemeinschaftsräume, Kochmöglichkeiten usw. vorhanden sind.
Zu Nachfrage 1:
Das ist medial ja auch schon dargestellt worden. Andere Bezirke, die größere Flüchtlingsunterkünfte haben, haben dann insbesondere im Bereich der Versorgung mit Kita und Grundschulplätzen, Schulplätzen durchaus Probleme signalisiert. Wir haben uns gestern im Bezirksamt dazu entschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die Einrichtung, den Betrieb des Wohnheims in der Stallschreiberstraße zu begleiten.
Dort werden wir also uns erst mal als Bezirksamt noch mal zusammenfinden mit dem LaGeSo und mit der PRISOT uns zusammensetzen und dann darüber hinaus die auch planenden Verantwortungen aus den Fachverwaltungen mit hinzuziehen.
Wir gehen davon aus, so ist das mit dem LaGeSo und PRISOT auch besprochen, dass sie uns regelmäßig auf dem Laufenden halten, wie sich der Bezug in der Stallschreiberstraße entwickelt, wie viel Familien, Familienverbände ggf. dort untergebracht werden und wie dann die Situation in der Entwicklung, insbesondere mit den Kindern und den Jugendlichen ist, die versorgt werden müssen. Ja, soviel zu dieser Anfrage.
Herr Schill:
Ich frage Sie in Bezug auf das Flüchtlingswohnheim Stallschreiberstraße:
Warum hat das Bezirksamt die Bewohnerinnen und Bewohner der Stallschreiberstraße und Umgebung in diesem Entscheidungsprozess, zum Beispiel mittels vorlaufender Bürgerveranstaltung vor einer solchen Entscheidung nicht miteinbezogen?
Zu Nachfrage 2:
Sehr geehrter Herr Schill, wie Sie der Vorlagen zur Kenntnisnahme entnehmen können, wird nächste Woche Freitag, den 07. Dezember um 17.00 Uhr im Saal Stallschreiberstraße eine entsprechende Informationsveranstaltung stattfinden, wo PRISOT, LaGeSo und Bezirksamt gemeinsam dazu einladen. Die Einladung dazu ist heute über meine Referentin mit den anderen Beteiligten abgestimmt worden und wird … und wird jetzt in allen öffentlichen Einrichtungen und in den Hausfluren der Umgebung ausgehangen werden.
Wir werden darüber hinaus auch den Bezirk Mitte, insbesondere die Beroliner Wohngenossenschaft, die auf der anderen Seite der Hauptvermieter ist, mit den Kitas und Schulen im Umeld, die Kirchengemeinde in der Oranienstraße, das Abu-Café in der Oranienstraße, alles, was an Infrastruktur ist miteinbeziehen. Und wenn Sie mich fragen, warum wir das nicht vorher gemacht haben, weil wir in gewisser Weise unter eine Handlungsnot stehen … Ja.
Wir sind dem Sozialsenator, Herrn Czaja, entgegengekommen in der Bereitschaft, sozusagen unser bezirkliches Kontingent, was im Rat der Bürgermeister beschrieben wurde, zu erfüllen, indem wir unkompliziert und so schnell es nur geht, aus der Situation dem Land heraushelfen. So. Wir wollten den Herrn Senator Czaja davor bewahren, dass zu über ASOG Einrichtung beschlagnahmen muss.
Herr Hemke:
Ich hätte eine Nachfrage zum rechtlichen Status der Einrichtung. Eine Gemeinschaftsunterkunft nach dem Asylverfahrensgesetz gibt es in zwei Formen, als Erstaufnahmeeinrichtung, wo die Bewohnerinnen und Bewohner bis zu max. drei Monaten leben, bevor sie dann sozusagen im Rahmen der Bundländerkontingente andere Einrichtungen beziehen oder als Gemeinschaftseinrichtung, wo erst diejenigen untergebracht werden, die das Erstaufnahmeverfahren schon hinter sich haben.
Zu Nachfrage 3:
Bisher ist uns dargestellt worden, dass es eine Gemeinschaftsunterkunft ist und eben keine Erstaufnahmestelle.
Herr Schill:
Herr Mildner-Spindler, bei allem Respekt vor Ihrer Eile hinsichtlich Entscheidungen. Mich würde schon interessieren, warum Sie als Bezirksstadtrat nicht in der Lage sind, das dafür gewählte Gremium, nämlich Bezirksverordnetenversammlung oder den Ausschuss über Ihr Vorhaben rechtzeitig und vor Ihrer Entscheidung zur Mitwirkung zu informieren?
Zu Nachfrage 4:
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dass ich den mit der Frage verbundenen Vorwurf nicht verstehen kann, weil wir als Bezirksamt zum frühsten möglichen Zeitpunkt die BVV informiert haben, indem wir uns letzte Woche Donnerstag entschlossen haben, nachdem die entscheidenden Gespräche an dem Punkt waren, noch zum Dienstag dieser Woche ins Bezirksamt eine Vorlage einzubringen, die wir dann sozusagen dringlich neu in die BVV einbringen können. Das ist der frühste mögliche Zeitpunkt.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.11.2012
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jana Borkamp