DS/0138/IV

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass dieser ein Programm zur Förderung des bezahlbaren Wohnungsneubaus in den Innenstadtbezirken auflegt.

Die Unterstützung von Genossenschaften, Baugruppen mit sozialen und kulturellem Anspruch und ähnlichen Projekten ist eine Möglichkeit, Wohnraum – auch für Menschen mit geringerem Einkommen oder Transferleistungsbezieher_innen – zu schaffen.

Dabei sollen über Förderungen wie die günstige Vergabe landeseigener Grundstücke oder Baukostensubventionen Belegungsrechte verbunden mit Mietpreisbindungen für die jeweiligen Bezirke gesichert werden. Die Mietpreisbindungen müssen unterhalb unter der Grenze der Ausführungsvorschrift- Wohnen liegen.

Sollte das Instrument der Baukostensubvention zur Anwendung kommen, ist sicher zu stellen, dass es nicht wieder zu einer Form der Fehlförderung kommt, wie sie in Berlin gerade beendet wurde. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Bundesländern sollen zur Neugestaltung herangezogen werden.

Begründung:

In den vergangenen Jahren haben sich die Mietpreise vor allem in den Berliner Innenstadtbezirken drastisch erhöht. Dies führt zu einer Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte aus ihrem bisherigen Wohnumfeld.

Der Senat hat in der Koalitionsvereinbarung erklärt, pro Jahr ca. 6.000 neue Wohnungen in Berlin bauen zu lassen. Wohnungen, die derzeit ohne Förderung privat finanziert gebaut werden, sind jedoch für einkommensschwache Haushalte regelmäßig nicht bezahlbar.

Im Bezirk gibt es zahlreiche Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks (v. a. soziale Baugruppen und Genossenschaften), die das Ziel haben, bezahlbaren neuen Wohnraum zu schaffen. Durch eine bevorzugte, das heißt nicht nach dem Höchstpreisverfahren erfolgende, Vergabe landeseigener Grundstücke an Baugruppen oder Genossenschaften sowie eine Baukostensubventionierung können die genannten Initiativen in die Lage versetzt werden, zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum in den Innenstadtbezirken zu schaffen.

Um sicher zu stellen, dass der Wohnraum auch entsprechend des sozialen Förderungszweck genutzt wird, sollen den Bezirken im Gegenzug Belegungsrechte verbunden mit Mietpreisbindungen eingeräumt werden. Das frühere Modell des Sozialen Wohnungsbaus in Berlin kann dabei nicht als Vorbild dienen. In seiner Ausgestaltung führte es zu einer so massiven Fehlförderung, dass die Stadt sich gezwungen sah, die Anschlussförderung zu beenden, da sie nicht mehr finanzierbar war.

In der Konsequenz sind „Sozialwohnungen“ in Berlin heute teilweise sogar erheblich teurer als Mietwohnungen auf dem freien Markt. Auch wenn das Ende der Anschlussförderung in seiner dann gewählten und von Bündnis 90/Die Grünen Friedrichshain-Kreuzberg abgelehnten Ausgestaltung noch einmal für zusätzliche soziale Härten sorgt und Investoren die Gelegenheit zum Kasse machen bietet, war es langfristig wohl nicht zu vermeiden. Deshalb sollten erfolgreiche Fördermodelle in anderen Bundesländern evaluiert und deren Erfahrungen zu einer eventuellen Neuauflage genutzt werden.

AntragstellerInnen: Susanne Hellmuth, Florian Schärdel, Andreas Weeger

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.03.2012

Bündnis 90/Die Grünen