Friedrichshain-Kreuzberg bekräftigt, von seinem Klagerecht Gebrauch machen zu wollen. Bürgermeister Schulz: Prüfen Einzelheiten rechtlicher Schritte vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Grüne: Senat hat aus Stuttgart 21 nichts gelernt (PE der Fraktion)
Nachdem der Senat gestern das Planfeststellungsverfahren für den Weiterbau der A 100 abgeschlossen hat, bekräftigt der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg von seinem Klagerecht Gebrauch machen zu wollen. „Wir werden den Planfeststellungsbeschluss genau prüfen, um danach vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig rechtliche Schritte einzuleiten“, sagt Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Grüne).
Gleichzeitig hat der Berliner Senat angekündigt, Ausführungsplanungen und Vergabeunterlagen vorzubereitet, sodass noch vor den Wahlen im September 2011 Aufträge an Firmen für das 420 Millionen Euro teure Großprojekt erteilt werden können. „Wenn der rot-rote Senat noch vor der Wahl Tatsachen schaffen will, zeigt das: Er hat aus Stuttgart 21 nichts gelernt“, kritisiert Antje Kapek, Sprecherin der Grünen-Fraktion in Friedrichshain-Kreuzberg.
Die Prüfung des bezirklichen Rechtsamtes hat ergeben, dass der Bezirk im Rahmen seiner Zuständigkeit für Bebauungspläne gegen die A 100-Pläne klagen kann, sobald der Senat den Planfeststellungsbeschluss gefasst hat. „Wir lassen uns nicht ohne Widerstand diesen verkehrspolitischen Unsinn vor die Bezirksgrenze setzten, der für unsere Bürger nur Nachteile bringt“, sagt Schulz.