SA/114/IV

Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie genau kommen die Mietpreise für die Wohnungen im bezirklichen Besitz zustande (bitte wenn nötig nach Dienst- und Privatwohnungen differenzieren)?

Bei den Dienstwohnungen richtet sich die zu zahlende Miete nach dem Miet-spiegel sowie dem Gehalt/Lohn der Beschäftigten. Bei den Privatwohnungen richtet sich die Miete nur nach dem Mietspiegel. Die Mietwertermittlung gemäß Mietspiegel erfolgt hierbei durch das Bezirksamt Mitte – Grundstückswertermittlung.

2. Werden bei laufenden Mietverträgen die Mietpreise angepasst und wenn ja, nach welchem Kriterium (bitte wenn nötig nach Dienst- und Privatwohnungen differenzieren)?

Die Mieten werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an den jeweils gültigen Mietspiegel angepasst. Falls umlagefähige Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, werden diese ebenfalls auf die Miete angerechnet.

3. Nach welchen Kriterien werden freiwerdende Wohnungen vergeben (bitte wenn nötig nach Dienst- und Privatwohnungen differenzieren)?

Dienstwohnungen werden in der Regel an den für den Schulstandort zuständigen Hausmeister vermietet. Mietwohnungen werden an Interessenten vermietet. Die Interessenten werden entweder vom Vormieter vermittelt oder erfahren durch „Mundpropaganda“ von den Wohnungen. Bisher war eine Vermarktung von leer stehenden, vermietbaren Wohnungen nicht erforderlich.

4. Gibt es eine Staffelung der Mietpreise je nach Einkommen (bitte wenn nötig nach Dienst- und Privatwohnungen differenzieren)?

Bei Dienstwohnungen erfolgt eine Staffelung nach Einkommen. Die Berechnung hierfür erfolgt seitens der Personalstelle. Bei Privatwohnungen erfolgt keine Staffelung der Mietpreise.

5. Was genau bedeutet Abgabe nach SchulPlan?

Wenn Schulen aufgrund steigender Schülerzahlen oder geänderter Schulprofile nach Musterraumprogramm zusätzlichen Raumbedarf haben, der über die vorhandenen Räumlichkeiten im Schulgebäude nicht abgedeckt ist, werden zum Teil Flächen zu schulischen Zwecken umgewidmet. Dies können z.B. Elterncafés, Hort oder Lehrerarbeitsplätze sein.

6. In SA/084/IV ist zunächst von 70 Wohnungen die Regel. Anschließend werden 58 aufgelistet. Wie kommt diese Diskrepanz zustande? Bzw. bitte die im Zweifelsfall fehlenden ergänzen.

Im Fachvermögen des Schulamtes befinden sich zurzeit 58 Wohnungen; im Fachvermögen des Facility Managements 12 Wohnungen. Zusammen ergibt das 70 Wohnungen. Als Anlage zur SA/084/IV waren zwei Übersichten mit den entsprechenden Wohnungen beigefügt.

7. Wie viele der Wohnungen liegen in Schulgebäuden, wie viele in Mietshäusern und anderen Immobilien und welche sind das jeweils?

Die Mietwohnungen des Schul- und Sportamtes befinden sich in so genannten Wohndienstgebäuden und separaten Wohnhäusern, die jeweils an den Schulhof grenzen. Zum Teil werden jedoch einzelne Bereiche/Flächen der Wohndienstgebäude ebenfalls auch schulisch genutzt. Die Dienstwohnungen befinden sich z. T. auch im Schulgebäude oder als separater Bungalow auf den Schulhöfen.

8. Wie kommt es, dass bei einigen Wohnungen BuW-Kosten angegeben werden, bei anderen nicht?

Das Facility Management hatte für seine Wohnungen die BuW-Kosten angegeben. Eine Angabe des Schulamtes kann hierzu nicht erfolgen, da diese Kosten der Wohnungen in den BuW-Kosten der jeweiligen Schulgebäude enthalten sind.

9. Welche Pläne hat das Bezirksamt bezüglich der leerstehenden Immobilien?

In der nächsten Zeit sollen Begehungen der leerstehenden Wohnungen zur Bestandsaufnahme und Einschätzung der zu ermittelnden Sanierungsbedarfe stattfinden. Darüber hinaus sollen freie Wohnungen vorrangig an die Mietergruppe der sozialen Wohnhilfe vermietet werden.

10. Gibt es bereits Kostenschätzungen für eine möglich Sanierung der leerstehenden Wohnungen?

Es gibt derzeit keine konkreten Kostenschätzungen für einen hohen Sanierungsbedarf leer stehender Wohnungen. Die Priorität des Schulamtes liegt bei der Aufrechterhaltung des Schulbetriebes. Die verfügbaren finanziellen Mittel der Bauunterhaltung fließen daher fast ausschließlich in die Unterrichtsgebäude. Die Mittel der Bauunterhaltung sind selbst bei der o. g. Prioritätensetzung nicht auskömmlich, sodass auch die Unterrichtsgebäude einen nicht unerheblichen Sanierungsstau aufweisen.

11. Wie beurteilt das Bezirksamt die Möglichkeiten, leerstehenden Wohnraum Familien ohne Obdach oder anderen Bedürftigen zur Verfügung zu stellen?

Grundsätzlich wurde diese Möglichkeit bei einer Begehung der hierfür infrage kommenden Wohnungen durch die teilnehmenden drei Dezernenten erörtert. Eine Entscheidung darüber wurde im Bezirksamt noch nicht getroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.03.2013

Bündnis 90/Die Grünen

FragestellerIn: Jonas Schemmel