DS/1881/III

Resolution

Hier: qualifizierten Sperre für die Aufschlussarbeiten des 16. Bauabschnitts in Höhe von 1,2 Mio. Euro (2010) und 1,9 Mio. Euro (2011) Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg ersucht die Mitglieder des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin, die Planungsgelder für Aufschlussarbeiten des 16. Bauabschnitts der BAB 100 in Höhe von 3,1 Millionen Euro nicht freizugeben und fordert die Abgeordneten auf, zu verhindern das für ursprünglich andere Zwecke vorbehaltene Gelder nun für die Planung der BAB 100 genutzt werden.

Der Bund befindet sich wie Berlin selbst in einer schwierigen Finanzlage. Investitionen und Planungsgelder sollten deshalb nur für unbedingt benötigte Planungen verwendet werden. Dieses Projekt ist es zweifellos nicht. Berlins Wirtschaft ist auch ohne diese Verlängerung auf einem guten Weg.

Friedrichshain-Kreuzberg wird wie Berlin und die anderen Bezirke im Zuge der Haushaltseinsparungen des Bundes weniger Mittel für städtebauliche Projekte zur Verfügung haben. Deshalb sollte die Konzentration des Landes auf die Fortführung laufender Projekte gelenkt werden, anstatt neue städtebaulicher Missstände durch die negativen Auswirkungen dieses Autobahnbaus zu schaffen. Friedrichshain-Kreuzberg wird in besonderer Weise von den Folgen der Verlängerung der BAB 100 bis zur Elsenbrücke betroffen sein. Auch wenn langfristig ein Weiterbau planungsrechtlich zurzeit nicht ausgeschlossen wird, ist dieser jedoch politisch überhaupt nicht absehbar.

Deshalb darf die Planung nicht fortgesetzt werden, um keinen planungsrechtlichen Zwang zum Weiterbau zu präjudizieren.

Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke

Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.09.10