DS/0754/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt beauftragt, sich aktiv für die Implementierung und die Nachhaltige Etablierung (vor allem bezüglich einer zukünftigen finanziellen Absicherung) des/ der Pflegestützpunktes(n) in Friedrichshain-Kreuzberg und berlinweit gemeinsam mit den anderen Bezirken gegenüber der Landesebene einzusetzen. Dabei soll sich das Bezirksamt mit seinen Kompetenzen am Wettbewerb der Ideen und Konzepte die Weiterentwicklung des Konzeptes der Pflegestützpunkte einbringen, um mittelfristig die Versorgungslage für pflegebedürftige Menschen zu verbessern und ihrem Grundbedürfnis nach umfassender Information und Unterstützung als Beitrag von mehr Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.
Begründung:
Mit dem Pflegeversicherungsweiterentwicklungsgesetz besteht die Möglichkeit, Pflegestützpunkte einzurichten. Diese Änderungen hat der Bundestag mit einer Novellierung des SGB XII am 14.03.08 beschlossen. Der Bund unterstützt die Einrichtung der Pflegestützpunkte mit einem dreijährigen Modellprojekt. Nach Ablauf dieser Modellphase ist es die Aufgabe der Länder und Pflegekassen, diese Pflegestützpunkte weiter zu finanzieren. In Berlin werden die Pflegestützpunkte an die seit 1999 in jedem Bezirk Berlins eingerichteten Koordinierungsstellen rund ums Alter als wesentliches Kernelement integriert werden. Sie erscheinen deshalb für besonders geeignet, weil sie alle wichtigen strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber von den Pflegestützpunkten erwartet, erfüllen und schon jetzt in des laufende Modellprojektes einbezogen wurden. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Reform im „Pflegeweiterentwicklungsgesetz“ ist gerade die Errichtung von Pflegestützpunkten. In den Pflegestützpunkten sollen verschiedene Leistungen und Angebote gebündelt werden. Aus Sicht der Betroffenen ist bei Eintreten oder Vorliegen von Unterstützungs- und Pflegebedarf eine wohnortnahe Vernetzung, Koordinierung der und Beratung über die in Betracht kommenden Leistungen und Handlungsmöglichkeiten wichtig. Hierfür können die Pflegestützpunkte geeignete und wichtige Instrumente sein. Damit die Strukturen in der Praxis funktionieren, ist aber ihre konkrete Ausgestaltung entscheidend. Die in den Bezirken bestehenden Institutionen, die Beratungs- und Kooperationsaufgaben wahrnehmen, sollen Ausgangspunkt sein, die Pflegestützpunkte qualitativ weiterzuentwickeln und, wo nötig, aus- und aufzubauen. Bei der Gestaltung der sozialen Infrastruktur kommt dem Bezirk eine besondere Rolle zu. Berlin hat mit seinen seit 1999 eingerichteten Koordinierungsstellen rund ums Alter einen wesentlichen Ansatz dieser Stützpunkte schon lange realisiert und zwar mit guten Erfolgen. Koordinierung, Vernetzung, Wegweiserfunktion, Beratung und Betreuung waren und sind ihre Aufgaben. Sie garantieren gleichzeitig auch eine trägerunabhängige und wettbewerbsneutrale Beratung für Betroffene und ihre Angehörigen.
Antragstellerin: Marianne Burkert-Eulitz