DS/0979/IV

 

Mündliche Anfrage DS/0979/IV

Ihre mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. In welchem Umfang wird das Bezirksamt in den nächsten Jahren trotz fehlender Unterstützung durch den Senat und unzureichender Finanzmittel die Inklusion im Bezirk
weiter vorantreiben?

Der Bezirk will trotz der ausgebliebenen Unterstützung seitens des Senats versuchen, im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Finanzmittel, die Inklusion mit den damit verbundenen Arbeiten auch baulicherseits zu unterstützen.
Dazu gehören z.B. Fördermittel des Schul- und Sportanlagensanierungsprogramms, des Denkmalschutzes und Mittel der Bauunterhaltung.

So finden bei allen größeren Baumaßnahmen bereits seit Längerem während der Planungsphasen Prüfungen statt, inwieweit eine behinderte (Aus-) Gestaltung der Bautätigkeiten eine Berücksichtigung finden kann. In Fällen, in denen eine Umsetzung für realisier- und umsetzbar gehalten wird, werden diese ebenfalls vollzogen.
Das gilt beispielsweise für die Sanierung von Sanitäranlagen und dem damit verbundenen Einbau von Behinderten-WCs.

Bei Neubauarbeiten oder umfangreichen Umbauarbeiten ist der Bezirk bereits verpflichtend angehalten, Aspekte einer behindertengerechten Umsetzung ebenfalls zu beachten. Darüber hinaus hat das Schul- und Sportamt im Rahmen der bezirklichen Investitionsplanung 2013-2017 eine Neuanmeldung für den barrierefreien Umbau eines Oberschulstandortes vorgenommen. Hierzu möchte ich auf einen Auszug aus den Erläuterungen zu den Positionen der Investitionsplanung 2013 bis 2017 zum Kapitel 3702, Titel 71502, dem Umbau der Ellen-Key-Sekundarschule zur inklusiven Schule, Rüdersdorfer Straße, verweisen:

„Das Berliner Schulnetz ist künftig so aufzustellen, dass in jedem Bezirk inklusive Grund- und Oberschulen geschaffen werden. Ein Vorreiter soll die Ellen-Key-Sekundarschule als künftige inklusive weiterführende Ganztagsschule werden, die allen Schülerinnen und Schülern das Leben und Lernen an der Schule ermöglicht.

Die inklusive Schule schafft Räume und Möglichkeiten, dass sowohl Schülerinnen und Schüler mit Hochbegabung als auch mit so genannter Schwerstmehrfachbehinderung optimal lernen können. Dazu gehören bestimmte strukturelle Veränderungen, wie z.B. die Schaffung der Barrierefreiheit (Rollstuhlgerechtigkeit).“

Die erste Mittelrate ist für das Haushaltsjahr 2017 geplant.

2. Welche Finanzmittel stehen dem Bezirk aus dem Schul- und  Sportstättensanierungsprogramm für den barrierefreien Ausbau von Schulen zur Verfügung?

3. Welche Schulen werden 2014 barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht ausgestaltet?

Der Schwerpunkt beim Schulanlagensanierungsprogramm liegt bei der Abarbeitung von Maßnahmen der Bauunterhaltung. Dazu gehören z. B. die Sanierung von Sanitäranlagen, die Reparatur und Erneuerung von Dächern, die Abarbeitung von Auflagen des Brandschutzes und des Gesundheitsamtes und Akustikmaßnahmen.

Im Rahmen der jährlichen Zumessung werden vorwiegend baulichen Maßnahmen, die zur Sicherung des Unterrichts erforderlich sind, angemeldet und umgesetzt. Bauliche Maßnahmen aufgrund struktureller Veränderungen wie z.B. der Inklusion können nur wie
bei der Einrichtung des Ganztagsbetriebes oder der Sekundarschulen durch zusätzliche Förderprogramme umgesetzt werden, wie z.B. dem Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB).

Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2014 – 2015 wurden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft für Bau- und Planungsleistungen zur Einrichtung „Inklusiver Schwerpunktschulen“ für alle Bezirke 3 Millionen € zur Verfügung gestellt.
Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden nachfolgende Maßnahmen angemeldet:

Maßnahmenpriorität 1:

Rosa-Parks-Grundschule, Gebäudekomplex A,
Reichenberger Str. 65, 10999 Berlin

– Errichtung von behindertengerechte WC-Anlagen –

Die Finanzierung dieser Baumaßnahme erfolgt zu 50% über das oben genannte Förderprogramm. Weitere 50% der Kosten werden über SSP-Mittel aus dem Schulanlagensanierungsprogramm mitfinanziert.

Maßnahmenpriorität 2:

Charlotte-Salomon-Grundschule,
Großbeerenstraße 40, 10965 Berlin

– Errichtung einer behindertengerechte WC-Anlage mit Hygieneraum und Dusche –

Die Finanzierung dieser Baumaßnahme erfolgt zu 50% über das Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung. Weitere 50% der Kosten werden über SSP-Mittel des Schulanlagensanierungsprogramm mitfinanziert.

Maßnahmenpriorität 3:

Rosa-Parks-Grundschule, Gebäudekomplex B,
Reichenberger Str. 65, 10999 Berlin

– Errichtung einer Aufzuganlage –

Die Finanzierung dieser Baumaßnahme erfolgt zu 50% über das oben genannte Förderprogramm. Weitere 50% der Kosten werden über SSP-Mittel des Schulanlagensanierungsprogramms mitfinanziert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 27.11.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Jutta Schmidt-Stanojevic

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