DS/1879/III

Antrag

ie Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Verkehr dafür einzusetzen, dass auf der Frankfurter Allee im Ortsteil Friedrichshain und darüber hinaus künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30Km/h für den motorisierten Verkehr gilt. Der BVV ist bis zum Oktober 2010 zu berichten.

Begründung:

Die EU schreibt vor, dass der Grenzwert für Feinstaub nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Wird dieser Wert überschritten, müssen die Kommunen Schritte dagegen unternehmen. Die Frankfurter Allee gehört zu den am stärksten mit Feinstaub Immissionen belasteten Straßen in Deutschland. Berlin verletzt erneut die EU-Feinstaubrichtlinie. Denn bereits an 42 Tagen wurden die festgelegten Grenzwerte von 50 ?g/m³ für Feinstaub (PM10) überschritten (Stand: 12.9.2010, Quelle: Umweltbundesamt).

Diese Entwicklung bedroht nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit der Menschen, die in und um die Frankfurter Allee wohnen. Und die Überschreitung der Grenzwerte in signifikantem Maße erfolgt in der Frankfurter Allee nicht zum ersten Mal – und das selbst nach der Einführung der zweiten Stufe der Umweltzone. Um den Ausstoß von schädlichem Feinstaub und Stickoxiden einzudämmen, müssen daher dringend weitere Maßnahmen ergriffen werden. Die sinnvollste Konsequenz ist es, die zulässige Geschwindigkeit für den motorisierten Verkehr auf 30Km/h zu begrenzen und damit die Schadstoffbelastung nachhaltig zu reduzieren.

Die Zuständigkeit für die Frankfurter Allee liegt beim Land Berlin, weshalb der Bezirk leider nicht allein aktiv werden kann. Deshalb soll sich das Bezirksamt beim Senat für die Geschwindigkeitsbegrenzung einsetzen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 21.09.10

B’90/Die Grünen

Antragstellerin: Frau Antje Kapek