Initiator*in: B’90/Die Grünen, Werner Heck

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin dafür einzusetzen, dass das Land Berlin das Denkmal East Side Gallery für die Anerkennung als Unesco-Weltkulturerbe vorschlägt und einen entsprechenden Antrag bei der für die deutsche Vorschlagsliste (Tentativliste) zuständigen Kultusministerkonferenz einreicht, damit die East Side Gallery in die Welterbeliste aufgenommen wird.

Begründung:

Die grundsätzliche Definition des Begriffs „Welterbe“ ist durch die Welterbekonvention von 1972 erfolgt. Maßgebend ist die herausragende universelle Bedeutung des Kulturguts aus historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen.

Bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Welterbeliste werden die übergreifenden Kriterien der Einzigartigkeit, der Authentizität (historische Echtheit) und der Integrität (Unversehrtheit) angewendet, in Verbindung mit einem oder mehreren der insgesamt zehn UNESCO-Kriterien, von denen die ersten sechs insbesondere für kulturelle Stätten und Kulturlandschaften einschlägig sind.

Auf die East Side Gallery treffen davon zwei Kriterien zu. Zum einen das Sechste:
(vi) in unmittelbarer oder erkennbarer Weise mit Ereignissen oder überlieferten Lebensformen, mit Ideen oder Glaubensbekenntnissen oder mit künstlerischen oder literarischen Werken von außergewöhnlicher universeller Bedeutung verknüpft sein. (Das Komitee ist der Ansicht, dass dieses Kriterium in der Regel nur in Verbindung mit einem weiteren Kriterium angewandt werden sollte);

Aber mehr noch das vierte Kriterium:
(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheits-Geschichte versinnbildlichen; Anders als die Gedenkstätte „Berliner Mauer“ in der Bernauer Straße erinnert die East Side
Gallery nicht nur an die Schrecken des Kalten Krieges. Vielmehr ist sie ein Denkmal der „Freude“ über den friedlichen Fall des Eisernen Vorhangs sowie das friedliche Ende des Kalten Krieges. Damit ist die East Side Gallery heute für Menschen aus aller Welt zu einem Symbol der Hoffnung auf den friedlichen Fall der Mauern geworden. Einer Welt in der nicht nur immer noch Mauern existieren, wie etwa die Mauer in Gaza, die Mauer zwischen Nord- und Südkorea, sondern die existierenden noch weiter ausgebaut und unüberwindbarer
gemacht werden, wie etwa die Mauer zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Mexiko oder auch und gerade die alten und neuen Mauern und Zäune an der Außengrenzen der Europäischen Union.

Wie groß die Sehnsucht der Menschen ist, vor einem solchen Symbol bzw. Denkmal für die friedliche Überwindung der Grenzen zu stehen, zeigen nicht zuletzt die Besucherzahlen der East Side Gallery, die zu einem der meist besuchten Orte in dieser an Geschichte reichen Stadt gehört.

Derzeit ist die East Side Gallery in der „Denkmalliste Berlin“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter der Objektnummer 09040271 als Denkmal eingetragen. In der Begründung wird u.a. hervorgehoben, dass sie das längste, noch am Originalstandort erhaltene Teilstück der ehemaligen Berliner Mauer darstellt und sich dadurch auszeichnet, dass sie auf der Westseite weiß und auf der Ostseite bemalt ist sowie
als sichtbares Resultat der Maueröffnung dafür stehe, dass „Freiheit und Kreativität letztlich stärker sind als Zwangsmaßnahmen und Gewalt“.

Doch augenscheinlich reicht allein der Schutz durch den Status als Denkmal nicht aus, um diese dauerhaft in ihrer Eigenart und Besonderheit zu schützen, wie die Eingriffe in die Substanz und die Umgebung dieses Denkmals in den vergangenen Jahren gezeigt habe.

Im Abschlussbericht und den Empfehlungen des Fachbeirats zur Fortschreibung der deutschen Tentativliste für das UNESCO-Welterbe von 2014 heißt es „Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt aus dem Jahr 1972 ist das erfolgreichste Instrument, das die UNESCO seit ihrer Gründung verabschiedet und implementiert hat. Ziele, Inhalte und Umsetzungsstrategien sind in der Welterbekonvention selbst und in den kontinuierlich fortgeschriebenen Operational Guidelines (Richtlinien zur Umsetzung des
Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt) definiert. Der OUV (Outstanding Universal Value / außergewöhnlicher universeller Wert) wird darin als Maßstab für die Eintragung einer Stätte in die Welterbeliste benannt; ihr Wert muss so außergewöhnlich sein, dass er nationale Grenzen überschreitet und für gegenwärtige wie für künftige Generationen der Menschheit gleichermaßen bedeutend ist (Operational
Guidelines § 4).“

Nach der Expertise des Denkmalschützers und Gutachters für den Internationalen Council on Monuments and Sites (ICOMOS) Prof. Dr. Leo Schmidt, Inhaber des Lehrstuhls für Denkmalpflege an der BTU Cottbus-Senftenberg, hat die East Side Gallery als politisches Denkmal gute Chancen, UNESCO-Weltkulturerbe zu werden. Und in einem Interview mit Thomas Rogalla von der Berliner Zeitung äußert er: „Wenn ich heute mit meinen Studenten aus dem Ausland spreche, dann steht die East Side Gallery mit dem Bild des durchbrechenden Trabi für sie als ein Symbol für Befreiung schlechthin. (…) Hätte ein
solch belastetes Denkmal eine Chance gegen schöne Schlösser und Parks? Unbedingt! Die Unesco will schon lange mehr solche politische Denkmäler wie die Mauer in die Weltkulturerbeliste aufnehmen. Schlösser, Kirchen und Tempel gibt es dort schon genug. Das weiß ich unter anderem aus meiner Gutachtertätigkeit für ICOMOS. Die East Side Gallery wäre für einen Platz auf der Weltkulturerbeliste prädestiniert. (…) Ich
habe Kollegen in der internationalen Denkmalschutz-Organisation ICOMOS schon 2001 immer wieder gefragt:
Was würdet ihr davon halten, die Reste der Berliner Mauer zum Unesco-Weltkulturerbe zu erklären. Die Reaktion war ganz eindeutig: Wenn ihr Deutschen es nur endlich vorschlagen würdet!“

Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.03.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller*in: Werner Heck

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