Initiator*in: B’90/Die Grünen, Julian Schwarze

Mündliche Anfrage

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Anträge auf die Genehmigung von Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstand, Abriss oder als Ferienwohnung wurden seit 2017 beim Bezirksamt
gestellt?

Es wurden seit in Kraft treten des ZwVbG 1053 Anträge auf Zweckentfremdung/Leerstand gestellt. Davon gingen allein in 2017 bis dato 214 Anträge ein.
2. Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt bzw. bewilligt?

Es wurden seit in Kraft treten des ZwVbG 363 Anträge auf Zweckentfremdung/Leerstand genehmigt, 451 Anträge wurden abgelehnt. In 2017 hat der Bezirk bisher 173 Anträge genehmigt und 5 Anträge abgelehnt.

3. Wie viele vormals als Ferienwohnung ungenutzte Wohnungen konnten durch das Zweckentfremdungsgesetz seit 2017 im Bezirk wieder in dringend benötigten Wohnraum überführt werden?

Durch das ZwVbG konnten bisher 363 vormals angezeigte Ferienwohnungen wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zugeführt werden.

Nachfrage:

1. Wie bewertet das Bezirksamt den derzeit laufenden Prozess der Überarbeitung des Zweckentfremdungsgesetzes durch das Land Berlin?

Das Bezirksamt sieht die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Zweckentfremdungsgesetzes, um das Gesetz noch effektiver umsetzen zu können. Das hat sich in der Verwaltungspraxis und in zahlreichen Gerichtverfahren herausgestellt. Bislang existiert ein erster Entwurf zur Änderung des ZwVbG, der zurzeit auf Landesebene und mit den Bezirken diskutiert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg den, 12.07.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Julian Schwarze

 

PDF zur Drucksache