Initiator*in: B’90/Die Grünen, Annika Gerold
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wurden oder werden die „Kund*innen“ des Jobcenters, die einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz bezahlen müssen, und von der neuen AV Wohnen profitieren können automatisch über die Änderung informiert?
2. Erfolgt die mögliche erhöhte Kostenübernahme automatisch oder muss ein neuer Antrag gestellt werden?
3. Wird die Umsetzung im Januar vollständig erfolgen oder sind Verzögerungen absehbar?
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
Lassen Sie mich ein paar Vorbemerkungen machen:
Im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg haben wir derzeit 25.518 Bedarfsgemeinschaften, die einen anerkannten laufenden Bedarf zur Organisation Kosten der Unterkunft haben. Wir wissen seit geraumer Zeit, dass Friedrichshain-Kreuzberg im Hinblick auf die Zahlen des Jobcenters ein abgebender Bezirk ist. Die Leistungsbezieher sind in den Zahlen nicht nur rückläufig durch gelungene Integrationen, sondern auch durch Wegzug. Wir sind abgebender Bezirk. Marzahn-
Hellersdorf, Lichtberg, Spandau sind aufnehmende Bezirke für Menschen aus Friedrichshain-Kreuzberg.
Wir wissen, woran das liegt. Das liegt am Mietniveau bei uns im Bezirk und wir wissen, dass die derzeit noch geltende AV Wohnen im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen kaum die Möglichkeit geboten hat, im Bezirk bezahlbaren Wohnraum zu finden. Was wir auch wissen, ist, dass die Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft quantitativ den Verzug übersteigt. Das lässt nur den Schluss zu, dass vielfach, wie Sie das ja auch in Ihrer Frage formuliert haben, die Miete sozusagen zu Lasten des Kühlschranks oder zu Lasten der sozialen, kulturellen Teilhabe finanziert wird.
Wir haben immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass es da einen dringenden Regelungsbedarf gibt. Mit der neuen AV Wohnen zum 01. Januar nächsten Jahres hat die Landesregierung jetzt darauf reagiert, das hatten sich SPD, Linke und Grüne in der Koalitionsvereinbarung auch so gemeinsam vorgenommen. Wir werden mit dem Leistungsbereich des Jobcenters Anfang nächsten Jahres, so ist das schon verabredet, umfassend Schulungen vornehmen, wo wir vermitteln, was wir erwarten, wie die AV Wohnen durch den Leistungsbereich des Jobcenters umzusetzen ist. Das ist unser gesetzlicher Auftrag, im Rahmen der gemeinsamen Einrichtung und wir werden dort deutlich machen, was wir erwarten.
Wir haben ja in der Vergangenheit öfter gemeinsam kritisch zur Kenntnis zu nehmen gehabt, dass wir, obwohl wir eine gut ausgefeilte Kooperationsvereinbarung haben, uns schon an Stellen, wo Mietschulden aufgewachsen waren, fragen mussten, wissen die, was sie tun, wenn sie Leistungen organisieren im Jobcenter. Da wollen wir mit der neuen AV Wohnen noch mal ganz anders Nachdruck verschaffen, weil, das soll hier noch mal deutlich gemacht werden, Prävention von Wohnraumverlust und Vermeidung von Energieschulden hat für mich absolute Priorität, was unsere Aufgaben im Jobcenter betrifft. Verlust von Wohnraum in der Konkurrenz um wenigen knapp bezahlbaren Wohnraum muss vermieden werden. Da werden wir alles dransetzen.
In Erwartung der Überarbeitung der AV Wohnen und zur Entschärfung der bestehenden Situation im Bezirk haben wir in Friedrichshain-Kreuzberg bereits im April diesen Jahres vorübergehend ein Moratorium für den Umgang mit Kostensenkungen in besonderen Fällen festgelegt, welches die Richtwerte der bestehenden AV Wohnen für die Bruttokaltmiete sehr großzügig ausgelegt hatte. Auch für diese Fälle werden im Rahmen der Bearbeitung ab Januar die neu geltenden Richtwerte
herangezogen werden müssen.
Jetzt zu Ihren Fragen:
zu Frage 1:
Die allgemeine Information erfolgt erst mal medial. Das Jobcenter selbst wird, so hat es mir das heute mitgeteilt, keine gesonderten Informationsschreiben machen. Da werden wir uns noch mal mit der Senatsverwaltung für Soziales zu verständigen haben, wie wir eine Öffentlichkeitsarbeit
Anfang des Jahres gestalten. Ich habe mir das jedenfalls vorgenommen für die neue AV Wohnen und die Bestimmungen der AV Wohnen eine Information zu gewährleisten.
zu Frage 2:
In der Regel erfolgt die Anpassung des jeweiligen Mietbetrages von Amts wegen mit Bearbeitung des nächsten Weiterbewilligungsantrages bzw. wenn der Leistungsfall aus einem anderen Grund bearbeitet werden muss. Das wird mit der neuen AV sofort mit Beginn Januar passieren. Im Ergebnis erhält die Bedarfsgemeinschaft über ihren Änderungs- oder Bewilligungsbescheid die Information zur Anpassung der hier zu berücksichtigten Mietanpassung lt. Änderung der
AV Wohnen. Alle haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB 10 zu stellen.
Ich habe Ihnen gesagt, wir wissen nicht, wie viele Menschen nach Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft und der Anpassung der Kosten der Unterkunft, wie viel Differenz zwischen übernommener Miete und tatsächlicher Miete zahlen. Das unter 25.000 leistungsbeziehenden Bedarfsgemeinschaften
zu ermitteln, ist mit den technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung nicht möglich hat mir das Jobcenter heute noch mal bestätigt. Es müsste händisch jede Leistungsakte gezogen und korrigiert werden. Das wird im Verlauf des Januars nicht möglich sein. Sind aber KDU-Ansprüche ab 01. Januar aufgrund der neuen Richtwerte höher als die bereits festgesetzten kostenende Unterkunft, wird rückwirkend eine Nachzahlung erfolgen.
zu Frage 3:
Frage 3 habe ich schon beantwortet. Wir werden es nicht gewährleisten können, dass über 25.000 Leistungsfälle im Januar entschieden wird. Das wird im Rahmen der Leistungsorganisation im Jahr 2018 dann erfolgen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 13.12.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Annika Gerold