Mündliche Anfrage
Initiator: B’90/Die Grünen, Dr. Wolfgang Lenk
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Bußgeldbescheide wurden in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 in welcher Höhe verhängt?
In den Schuljahren 2016/17 und 2017/18 gab es in Friedrichshain-Kreuzberg keine Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit Schulversäumnisanzeigen.
2. Da es „oberste Priorität bei der Bearbeitung der Schulversäumnisanzeigen ist, die individuellen Gründe für Schuldistanz zu ergründen“ (Beantwortung der mündlichen Anfrage DS/0971/V), müssten doch auch trotz einer nicht stattfindenden statistischen Erfassung der Gründe exemplarische Kenntnisse vorhanden sein, die Aufschluss über diese Gründe geben. Kann das Bezirksamt dazu ggf. auch aus dem Schuljahr 2016/17 genauere Angaben machen?
Die Gründe für Schuldistanz sind vielfältig und individuell vom Einzelfall abhängig und reichen von Mobbing in der Schule über familiäre Probleme bis hin zu psychischen Erkrankungen der Schülerinnen und Schüler. Eine statistische Erfassung der individuellen Gründe erfolgt nicht, so dass hierzu keine konkreteren
Angaben gemacht werden können.
3. Gibt es Fälle, bei denen die Eltern und Schüler*innen angeben, dass die Schuldistanz ihrer Kinder (auch) mit erfahrenen Diskriminierungen zusammen hängt?
Da keine statistische Erfassung der individuellen Gründe erfolgt, können auch zu dieser Frage keine konkreten Angaben gemacht werden.
Nachfrage:
1. Was ist als sozialpädagogisches Angebot für Schüler*innen mit Schuldistanz unter einer „Ersatzmaßnahme“ im Einzelnen genau zu verstehen?
Unter einer Ersatzmaßnahme versteht man z.B. ein Schulersatzprojekt, hierbei werden die Schülerinnen und Schüler für einen befristeten Zeitraum in kleinen Gruppen durch einen externen Träger betreut. Ziel ist es, den Kindern die anschließende Beschulung in einer Regelklasse bzw. einen Schulabschluss über den Freien Träger zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
Friedrichshain-Kreuzberg, den 17.10.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Dr. Wolfgang Lenk