Mündliche Anfrage

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Pascal Striebel

Abt. Bauen, Planen und Facility Management
Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Unter welchen Voraussetzungen können unter dem Berliner Mobilitätsgesetz Radspuren besonders mit Pollern geschützt (als sogenannte Protected Bike Lane) bzw.
durch sogenannte Leitboys gesichert werden?

Das hängt von der Verkehrs- und Straßensituation jeder einzelnen Strecke bzw. Kreuzung ab. Gibt es ausreichende Fahrbahnbreiten, um geschützte Radstreifen herzustellen. Ein Radstreifen mit Pollern mit einer Mindesthöhe von 90 cm hat mindestens eine Breite von 2,85 m. Geschützte Radstreifen mit flexiblen Protektionselementen wie kleinen Baken (Leitboys) oder Leitschwellen können mit einer Mindestbreite von 2,25 m ausgeführt werden.

Die Einrichtung von geschützten Radstreifen ist dann möglich, wenn:

 ausreichende Fahrbahnbreiten vorhanden sind,

 aus verkehrlicher und baulicher Sicht für den Autoverkehr eine Fahrspur zugunsten eines geschützten Radstreifens entfallen kann,

 eine Lösung für die parkenden Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand gefunden wird (komplettes Parkverbot oder Neuordnung im Straßenraum),

 die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird (Zugang zu Behindertenparkplätzen)

 dem Lieferverkehr Haltezonen zur Verfügung gestellt werden,

 die BSR ungehindert und sicher die Müllabfuhr durchführen kann,

 ein sicherer Zugang zu Bus- und Straßenbahnhaltestellen gewährleistet ist,

 Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge durch die Protektion nicht behindert werden, etc.

2. Sind dazu regelmäßig größere Umbauten notwendig?

Größere Umbauten können dann notwendig werden, wenn die Voraussetzungen für die Einrichtung eines geschützten Radstreifens (siehe Frage 1) nicht gegeben sind.

3. Wie lange dauert es grob, bis eine Protected Bike Lane gebaut bzw. eine vorhandene Radspur mit Leitboys gesichert werden kann?

Das Bezirksamt hat bisher keine geschützten Radstreifen gebaut und kann daher keine Zeitangaben nennen. Es ist aber davon auszugehen, dass jede Umbaumaßnahme als Einzelfall angesehen werden muss. Ja nach Voraussetzungen sind Abstimmungen hinsichtlich Verkehrssicherheit sowie die Interessen der einzelnen Verkehrsteilnehmer erforderlich.

Nachfragen:

1. Wer ist für die Planung, Genehmigung und Durchführung jeweils zuständig?

Für die Planung und Abstimmung mit den einzelnen Ämtern und Interessensgruppen ist das Straßen- und Grünflächenamt Fachbereich Straßen zuständig. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgt entweder durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) im übergeordneten Straßennetz oder durch die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde im Nebennetz. Für die Durchführung bzw. Umsetzung ist wiederum das SGA FB Straßen zuständig.

2. Besteht die Möglichkeit für das Bezirksamt, vorhandene oder geplante Radspuren so lange temporär durch gelbe Baustellenmarkierung und Poller bzw. Leitboys zu sichern, bis eine den Anforderungen des MobiG entsprechende Radspur geplant und gebaut werden kann?

Auch für eine temporäre Einrichtung eines geschützten Radstreifens müssen Planung und Abstimmungen sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung von der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Erfahrungsgemäß nehmen Planung, Abstimmung und Anordnung die meiste Zeit in Anspruch. Die Zeitersparnis durch die Umsetzung eines geschützten Radstreifens mit temporären Baken wäre minimal. Zudem besteht die Gefahr, dass die temporären Baken im hochverdichteten Gebieten wie im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg unbeabsichtigt wie auch beabsichtigt „versetzt“ werden.

Freundliche Grüße
Florian Schmidt

Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.01.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Pascal Striebel

 

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