Mündliche Anfrage
Initiator: B’90/Die Grünen, Dr. Wolfgang Lenk,
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele Geflüchtete sind in welchen Hostels oder anderen vertragsfreien Beherbergungsbetrieben z.Z. im Bezirk untergebracht? (bitte Aufstellung)
2. Gehört zur Unterbringung in diesen Betrieben grundsätzlich auch eine Vollverpflegung?
3. Gibt es Begehungen seitens der Bezirksverwaltung, um ggf. Missstände oder Mängel zu beheben?
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
zu Frage 1:
Die Unterbringung sogenannter statusgewandelte Geflüchteter erfolgt auf Grundlage von ASOG – Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz im Gegensatz zur Unterbringung Geflüchteter, die noch im Asylverfahren sind und durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten untergebracht werden. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt keine zusammengefassten verlässlichen Zahlen über die Gesamtzahl der obdachlosen, ordnungsbehördlich untergebrachten, statusgewandelten Geflüchteten in vertragsfreien Unterkünften, Einrichtungen in den einzelnen Bezirken, also auch nicht in Friedrichshain-Kreuzberg. Alle zwölf Bezirke bringen über die Bezirksgrenzen hinweg in allen Berliner Bezirken unter.
Die Gesamtzahl der statusgewandelten obdachlosen Geflüchteten-Haushalte in vertragsfreien Hostels, Pensionen, Beherbergungsbetrieben in der Zuständigkeit der Sozialen Wohnhilfe Friedrichshain-Kreuzberg betrug 177 Haushalte für das 2. Halbjahr 2018. Neue Zahlen hierzu liegen noch nicht vor.
Im Rahmen der geplanten Einführung einer gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung im Land Berlin wird es auch eine Verbesserung der Erfassung von Unterbringungszahlen und damit auch der Datenlage geben. Um es kurz zu interpretieren: Das LAF schickt uns alltäglich eine Statistik über die Unterbringung
in den LAF-Einrichtungen. Jeder Bezirk hat mit dem zeitlichen Verlauf, wie gezeigt, den Überblick, wie viele Geflüchtete in seiner Zuständigkeit er untergebracht hat. Es gibt keine berlinweite Statistik dazu.
zu Frage 2:
Nein, grundsätzlich müssen die Bewohner dieser Unterkünfte sich selbst versorgen. Das hängt dann auch mit den Bezügen und Leistungen zusammen, die sie bekommen.
zu Frage 3:
Heimbegehungen liegen in der Zuständigkeit der Sozialen Wohnhilfe. Wie des Öfteren schon dargestellt, wir versuchen das mit den Personalplanungen abzustellen, haben wir derzeit personelle Probleme, das umfassend selbst durchführen zu können und machen Heimbegehungen in begründeten Einzel- und Verdachtsfällen, nicht regelhaft ohne Verdachtsfälle oder Beschwerdefälle, denen nachgegangen wird.
Es gibt aber, darauf will ich verweisen, eine gute gewachsene Zusammenarbeit zwischen der Sozialen Wohnhilfe und unserer Flüchtlingskoordinatorin, die nicht nur die Unterkünfte, sondern auch Hostels und andere Einrichtungen besucht. Und es gibt einen Austausch zwischen der Sozialen Wohnhilfe und der Flüchtlingskoordinatorin im Hinblick auf die Erfahrungen, die mit bestimmten privaten Einrichtungen gemacht werden so, wie es auch einen regelmäßigen Austausch zwischen den Wohnhilfen der Bezirke gibt hinsichtlich auffälliger Einrichtungen, die dann nicht mehr belegt werden.
Herr Dr. Lenk:
Ja, vielen Dank für die Hinweise auch am Ende. Soll das heißen oder kann das heißen, dass im Hinblick auf die Bedarfe an Orientierung, Beratung, Sprachkursanmeldung usw., also durch diese Kooperation der Sozialen Wohnhilfe mit der Bezirkskoordinatorin für Geflüchtete einigermaßen ähnlich gut funktioniert, wie in Unterbringungsunterkünften, also Gemeinschaftsunterkünften oder gibt es da noch für eine Übergangsphase, wo eben diese privaten Hostels noch genutzt werden müssen, tatsächlich einen zusätzlichen Bedarf?
zu Nachfrage 1 und 2:
Ich versuche, das im Komplex zu beantworten. Wir haben uns im Fachausschuss ja auch schon darüber ausgetauscht und verständigt. Ich hatte das eingangs mit dem Satz versucht auch zu unterscheiden. Menschen, die in privaten Hostels, Beherbergungsbetrieben usw. und so fort, von der Sozialen Wohnhilfe untergebracht werden, sind statusgewandelte Flüchtlinge mit einem Bleiberecht, die das Anrecht darauf hätten, eine eigene Wohnung zu beziehen. Mangels ausreichend Wohnraum und dann sozusagen von Seiten der Familien auch dem Willen, nicht länger in einer LAF-Unterkunft wohnen zu wollen, werden sie durch die Wohnhilfe untergebracht nach ASOG, wie wohnungssuchende, wohnungslose Menschen.
In den LAF-Unterkünften leben Menschen, die noch im Asylverfahren sind bzw. die statusgewandelt sind und es vorziehen, dort zu wohnen, bis sie eine Wohnung gefunden haben. Die Angebote der LAF-Unterkünfte, was die Sprachförderung, die Integration, die Beratung und Begleitung betrifft, sind Angebote für die Menschen, die noch im Ankommen sind. Die Menschen, die in den Hostels wohnen, würden im Normalfall in Wohnungen wohnen und dort würden sie auch keine Betreuung wie in Flüchtlingsunterkünften mehr genießen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.05.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Dr. Wolfgang Lenk