Mündliche Anfrage

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Schulte, Claudia

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Aufgaben bestehen für das Bezirksamt im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zum Berliner Mietendeckel?

2. In welcher Form können sich Bürger*innen an das Bezirksamt wenden, wenn sie Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Rechte aus dem Gesetz benötigen?

3. Wie bzw. wodurch werden die Bürger*innen über solche Möglichkeiten unterrichtet und aufgeklärt?

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

zu Frage 1:
Die Bezirksämter überwachen allgemein die Einhaltung der Vorschriften. Sie können von Amts wegen alle Maßnahmen treffen, die zur Umsetzung des Gesetzes erforderlich sind. Zu den Aufgaben gehören außerhalb eines konkreten Verwaltungsverfahrens die Überprüfung und Mitteilung der zulässigen Miethöhe gemäß § 3 in Verbindung mit § 4 des Gesetzes sowie die Unterstützung der Mieterinnen und Mieter bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht des Vermieters. Das Bezirksamt berät bei Bedarf Bürgerinnen und Bürger entsprechend.

Ferner holt das Bezirksamt aufgrund der Überprüfung der Zuständigkeit verschiedene Informationen von unterschiedlichen Stellen ein, z.B. bei der Vermietung zur Ermittlung der Art des Wohnhauses, also sozialer Wohnungsbau, Neubau, Wohnheim etc. oder ob bei der IBB ein Härtefallantrag der Eigentümerin/des Eigentümers vorliegt. Bei Verstößen gegen das Gesetz werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und durchgeführt.

zu Frage 2:
Derzeit können sich Mieterinnen und Mieter die erforderlichen Informationen, Beratung oder konkrete Unterstützung u.a. über das Wohnungsamt in Friedrichshain-Kreuzberg einholen. In den Bürgerämtern liegt ein Informationsmaterial aus, was seitens des Landes erarbeitet wurde und den Bezirken zur Verfügung gestellt wird.

Die Mieterinnen und Mieter haben überdies die Möglichkeit, sich über das Internetportal der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum Mietendeckel www.mietendeckelberlin.de zu informieren und entsprechende Kontaktmöglichkeiten, Formulare aufzurufen. Es gibt eine funktionierende Verlinkung von allen wichtigen Internetseiten zum Thema Mietendeckel, Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie die genannte Seite mietendeckelberlin.de auf die bezirkliche Anlaufstelle Friedrichshain-Kreuzberg mit diversen Kontaktmöglichkeiten, Hinweisen zum Standort des Bereichs Wohnungsamt, Zweckentfremdung – das wird also hier im Haus und nicht in der Frankfurter Allee bearbeitet werden – eine Verlinkung zu Formularen, Gesetzesgrundlagen und weiterführenden Informationen.

Über das Bürgertelefon kann eine telefonische Kontaktaufnahme hergestellt werden. Über diese Möglichkeiten hinaus ist eine Mailadresse Mietendeckel eingerichtet worden, über die Anfragen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelangen können. Das haben wir auch bei Zweckentfremdung ja schon eingeübt und das hat sich bewährt. Die Mailadresse ist mietendeckel@ba-fk.berlin.de.

Ferner stehen die Mieterberatungsstellen im Bezirk, auch die kostenlose Mieterberatung, die wir ja mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung anbieten können, zur Verfügung und es ist verabredet, dass es einen engen Austausch zwischen Wohnungsamt und Mieterberatungsstellen dazu geben wird.

Wir werden im März eine Austauschveranstaltung mit den Sozial- und Mietenberatungsstellen des Bezirks haben. Dort wird das Wohnungsamt über den Mietendecken auch die Beratungsstellen noch mal informieren.

zu Frage 3:
Zu Ihrer dritten Frage habe ich eigentlich gerade schon dargestellt. Die Bürgerinnen und Bürger werden über verschiedene Wege unterrichtet und aufgeklärt, die umfassende Informationsseite ist genannt – der Internetauftritt der Senatsverwaltung, das Bürgertelefon sowie die Mieterberatungsstellen noch mal. Dankeschön.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.02.2020
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Claudia Schulte

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