Mündliche Anfrage

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Lenk, Dr. Wolfgang

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Rucksackprogramme laufen zur Zeit in Kitas und Grundschulen?

2. Ist diese Zahl dieser Programme als Folge der Geflüchtetenzuwanderung mitgewachsen?

3. Wie ist die Finanzierung der Rucksackprogramme in den Kitas und Schulen institutionell
geregelt?

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Familie, Personal und Diversity

zu Frage 1:

In unserem Bezirk laufen aktuell 5 Rucksackgruppen in Grundschulen und 15 Rucksackgruppen in Kindertagesstätten.

zu Frage 2:

Die Zahl der Rucksackgruppen in den Grundschulen ist stabil geblieben. Die Zahl der Rucksackgruppen in Kindertagesstätten hat sich von 13 Gruppen in den letzten 2
Jahren, um 2 Gruppen erweitert, die in einem direkten Zusammenhang mit Flucht und Zuwanderung stehen. Eine Gruppe richtet sich insbesondere an Familien rumänischer Herkunftssprache. Eine weitere Gruppe ist entstanden, um Familien arabischer Herkunftssprache, die insbesondere aus der Unterkunft in der Stresemannstraße kamen, zu erreichen.

zu Frage 3:

Die Förderung und fachliche Begleitung des Rucksackprogramms in unserem Bezirk, gehört zu
den Aufgaben des Fachdienstes Koordination frühe Bildung und Erziehung.
Der Rucksack für die Grundschulen wird aus den Mitteln des § 13 SGB VIII – der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit finanziert. Die Finanzierung des Rucksackprogramms an Kindertagesstätten erfolgt aus Mitteln des § 16 SGB VIII – Familienförderung. Neben der Finanzierung der Gruppen, werden Anteile für Koordination und Qualitätssicherung an
die, mit der Umsetzung des Programms betrauten Träger RAA Berlin sowie AWO Spree-Wuhle e.V. gezahlt. Zwei Gruppen werden aus Förderprogrammen finanziert. Förderempfänger ist bei beiden Programmen die RAA Berlin. Die Kita-Rucksackgruppe für geflüchtete Familien arabischer Herkunftssprache wird aus Mitteln des Bundesprogramms „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien“ finanziert, die
Kita-Rucksackgruppe für Familien rumänischer Herkunftssprache wird anteilig aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) und anteiligen Mitteln aus §16 SGB VIII -Familienförderung finanziert.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann

 

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.02.2020
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Lenk, Dr. Wolfgang

PDF zur Drucksache