Initiator*in: Werner Heck, B’90/Die Grünen
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den Eigentümer*innen der folgenden Flächen und Wände
– Mauer in der Helen-Ernst-Str.
– Viadukt am Ostbahnhof
– Mauern und Wänden am Osthafen
– Mauer/Wand Ede-und-Unku-Weg
– Gürtelstraße 26
– Günanlage Helsingforser Str. (ehemaliges Bahngelände)
– Am Spielplatz Wühlisch/Böcklingstrasse
dafür einzusetzen, diese teilweise schon temporär und illegal für Graffiti und Street Art genutzten Flächen dauerhaft oder temporär als für Street Art oder Graffiti zu bespielende Flächen durch eine entsprechende Übereinkunft zwischen Bezirk und Eigentümer*innen (wie etwa der Deutschen Bahn oder Behala) zu legalisieren.
Die BVV ist bis zu ihrer Sitzung im September 2020 über den Stand der Gespräche und deren Ergebnisse zu berichten.
Begründung:
Längst sind Graffiti und Street Art auch international als eigenständige künstlerische Ausdrucksform anerkannt und hochgeschätzt. Und Berlin und insbesondere der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg haben sich über fast drei Jahrzehnte als Orte einer außerordentlich lebendigen und kreativen Graffiti- und Street Artszene etabliert. Was unter anderem auch der Situation in Stadt und Bezirk nach der Wiedervereinigung geschuldet war, die mit ihren Brachen und zahlreichen leerstehenden ehemaligen Gewerbeimmobilien Raum und Flächen bot, wo diese kreative Nutzung und künstlerische Bespielung zumindest geduldet wurde.
Diese für Graffiti- und Streetartkünstler*innen und Stadt und Bezirk gleichermaßen inspirierende und wie bereichernde Situation hat sich in den letzen Jahren zunehmend zum Negativen entwickelt.
Zum einen gibt es immer weniger Brachen und leerstehende Gewerbeimmobilien, die gewissermaßen geradezu danach rufen, als leere „Leinwand“ von Graffiti und Street Art Künstler*innen genutzt und damit zu Kunstwerken transformiert zu werden. Jüngst sind nun mit der Untersagung, die über viele Jahre geduldeten Flächen an der Hauswand/Giebelseite und Verbindungsmauer zum Hinterhaus der Wühlischstr. 55 sowie der Hauswand/Giebelseite des Hauses Böcklinstr. 10 in 10245 Friedrichshain weiterhin für Graffiti nutzen zu können, zwei weitere etablierte und bislang quasi legale Orte für diese Kunstform weggebrochen, an denen die Künstler*innen ohne Druck durch Strafverfolgung die nötige Ruhe zur Umsetzung auch größerer und zeitaufwendigerer künstlerischer Projekte hatten. Und auch von jüngeren Künstler*innen genutzt werden konnten, um ihren eigenen Stil zu entwickeln, ohne, statt auf ihre Arbeit immer wieder über die Schulter blicken zu müssen.
Zum anderen wurden die politischen Versprechen nach der bundesweiten Verschärfung der Graffiti-Gesetzgebung im 2005, im Gegenzug legale Flächen für diese Kunstform zur Verfügung zu stellen auch in Berlin bislang nur sehr rudimentär umgesetzt und in unserem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bislang gar nicht.
Es wird Zeit dies zu ändern, wenn Street Art und Graffiti in unserem Bezirk auch weiterhin stattfinden und diesen jenseits von kommerzieller Werbung im Graffitistil künstlerisch bereichern soll.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 09.06.2020
B’90 Die Grünen
Antragsteller*in: Werner Heck