Mündliche Anfrage
Initiator: B’90/Die Grünen, Lenk, Dr. Wolfgang

Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist die Beobachtung zutreffend, dass die Hürden bei der Wohnungssuche von Geflüchteten im Kontext der Corona-Pandemie stark angewachsen sind?
2. Werden Geflüchtete vom Bezug eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) ausgeschlossen, wie es der Flüchtlingsrat moniert?
3. Gibt es Gespräche mit der Bausenatorin des Senats, die darauf hinwirken, die Gesetzgebungskompetenz beim WBS im Interesse der Geflüchteten effektiv zu nutzen, zumal in Berlin ca. 30 000 anerkannte und geduldete Geflüchtete noch immer in Heimen leben?

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
zu Frage 1: Nach Einschätzung des Wohnungsamtes sind subjektiv gefühlt die Hürden bei der Wohnungssuche für alle einkommensschwachen und ggf. kinderreichen Haushalte im Kontext der Corona-Krise angewachsen. Viele Vermieter freier Wohnungen machen derzeit Einzeltermine und keine Massenbesichtigungen mehr. Gerade bei großen Unternehmen wird dabei jedoch Wert auf Transparenz bei der Vergabe gelegt und geachtet. Subjektiv, so die Einschätzung empfindet ein Wohnungssuchender, der allein die Wohnung besichtigt
und sie aber trotzdem nicht bekommt, hier eine Diskriminierung, weil er keine Antwort findet, nicht berücksichtigt zu sein. Eine Vermutung oder Feststellung, dass die Hürden bei der Wohnungssuche insbesondere für Geflüchtete gestiegen seien, entbehrt aber nach Einschätzung des Wohnungsamtes jeglicher Grundlage.

zu Frage 2: Nein, Geflüchtete, die subsidiären Schutz genießen bzw. einen Aufenthaltstitel haben, werden im WBS-Verfahren uneingeschränkt berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Menschen, bei denen die Abschiebung ausgesetzt ist, die also über eine Duldung verfügen. Die Grundlage hierfür ist bundesgesetzlich geregelt.

zu Frage 3: Nein, es gab und gibt laufend Gespräche mit der zuständigen Senatsverwaltung und der Ausländerbehörde, wenn aufgrund besonderer Umstände entsprechende Aufenthaltstitel nicht zeitnah ausgestellt werden konnten mit dem Resultat, dass Übergangslösungen angestrebt und geschaffen werden, die eine Erteilung eines WBS ermöglichen, obwohl das erforderliche Dokument nicht zeitnah bereitgestellt werden kann. Diese Koordination erfolgt zur Überwindung ablaufbedingter Störungen fortlaufend.

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