Mündliche Anfrage von Annika Gerold, B’90/Die Grünen
Antwort vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
1. Wie viele ungedeckte Sportanlagen und Sportflächen (aufgelistet nach Art) auf
Schulgrundstücken gibt es im Bezirk?
Eine Übersicht zu den ungedeckten Sportanlagen und Sportflächen auf Schulgrundstücken bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
2. Wie viele und welche Sportanlagen und Sportflächen auf Schulgrundstücken fallen durch Schulsanierungen und -neubauten weg und wird für den Wegfall Ersatz z.B. durch eine integrierte Planung geschaffen?
Durch Baumaßnahmen fallen die Anlagen auf dem Schulgrundstück der Lenau-GS (Abriss und Ersatzneubau der Schule einschl. Schulfreiflächen inkl. Sportflächen) weg. Die Schule ist derzeit auf die Standorte Lina-Morgenstern-Schule und der Freiligrath-Schule ausgelagert. Des Weiteren werden an der TH des Robert-Koch-Gymnasiums Baumaßnahmen am Dach und des Sportbodens ausgeführt. Die voraussichtliche Fertigstellung ist im März 2022. Im Zuge künftiger Baumaßnahmen kommt es zum temporären Wegfall von Sportanlagen.
3. Stehen grundsätzlich alle ungedeckten Sportanlagen und Sportflächen auf Schulgrundstücken für den Freizeitsport (ohne Vereinssport) zur Verfügung, falls ja, zu welchen Konditionen, und falls nein, welche nicht und aus welchen Gründen?
Nein, grundsätzlich stehen die ungedeckten Sportanlagen und Freiflächen auf Schulgrundstücken auch außerhalb einer schulischer Nutzung nicht für den Freizeitsport zur Verfügung. Eine Ausnahme bildet die nicht eingezäunte Sportanlage der Galilei-Grundschule.
Die Gründe hierfür sind vielfältig:
- Sicherheit und Ordnung
- Fragen der Haftung/Versicherung/Kosten/Verantwortung
- Emissionsschutzgesetz bei Lagen in Wohngebieten
Mitunter werden Doppelnutzungen, z.B. zusammen mit dem SGA, realisiert (bspw. Nutzung als Schulfreifläche und als öffentlicher Spielplatz außerhalb der Öffnungszeiten der Schule).
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke