DS/0006/V
Ursprung: Resolution
Initiator: B’90/Die Grünen,
Resolution
Betr.: Solidarität mit Irmela Mensah-Schramm
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
In Zeiten brennender Geflüchtetenunterkünfte, den wöchentlich pöbelnden und marschierenden Horden der sogenannten „Pegida“-Bewegung und dem Durchmarsch der rechtspopulistischen AfD in die Parlamente solidarisiert sich die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg ausdrücklich mit dem verdienstvollen Tun der Bezirksmedaillenträgerin Irmela Mensah-Schramm.
Frau Mensah-Schramms unermüdliches Engagement gegen rechte Hetze im öffentlichen Raum sollte allen Menschen ein leuchtendes Vorbild sein und sucht Ihresgleichen. Ausgestattet mit einem Schaber, Nagellack und einer Farbsprühdose entfernt und übermalt sie quasi bundesweit ausländerfeindliche, rechte und rechtspopulistische Sprüche, Nazisymbole und Hakenkreuze auf Gebäuden, Laternen und anderen Gegenständen. Auch durch persönliche Anfeindungen und Drohungen lässt sie sich nicht einschüchtern oder vertreiben.
Nicht von ungefähr ist Frau Mensah-Schramm Trägerin zahlreicher Ehrungen neben der Bezirksmedaille von Friedrichshain-Kreuzberg, inklusive des Bundesverdienstkreuzes. Das Bundesverdienstkreuz gab sie allerdings im Jahr 2000 zurück, nachdem sie erfuhr, dass auch ein ehemaliges Mitglied der Waffen-SS – später Mitglied der NPD und danach Mitglied der CDU – Bundesverdienstkreuzträger ist.
Die Bundesregierung hielt ihr Tun offenbar ebenso wenig für Sachbeschädigung wie die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg und all die anderen Gremien, die Irmela Mensah-Schramm mit höchsten Ehrungen ausstatteten. Dieses Tun bestand und besteht – damals wie heute – im Entfernen oder Übermalen von rechter Hetze und Nazipropaganda im öffentlichen Raum. Darum ehrte die Bundesregierung Frau Mensah-Schramm 2006 auch nochmals mit dem Preis Aktiv für Demokratie und Toleranz der deutschen Bundesregierung. Unbeirrt von der Tatsache, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits ihr Bundesverdienstkreuz zurückgegeben hatte.
Ganz anders sieht dies offenbar die Staatsanwaltschaft Berlin. Sie bestand nicht nur auf einer erstinstanzlichen Verurteilung, obwohl das Gericht den Fall gerne eingestellt hätte. Sie legte – aufgrund des ihrer Meinung nach zu milden Urteils – sogar Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft Berlin möchte die 70-jährige Frau Mensah-Schramm scheinbar endlich in ihrem Tun stoppen, das durch mehrere Bundesregierungen und viele andere anerkannte und hochrangige Gremien mit den allerhöchsten Ehren bedacht wurde, die die Bundesrepublik und andere zu verleihen haben.
Wir sagen: Die Tätigkeit von Irmela Mensah-Schramm ist keine Sachbeschädigung, sondern eine Reinigungsmaßnahme im öffentlichen Raum. Sie entfernt rechten Schmutz und menschenverachtendes Gedankengut sowie seine Zeichen und Symbole. Eigentlich sollte dies eine Aufgabe sein, die die wehrhafte Demokratie selbst erfüllt. Dort wo dies leider viel zu oft nicht gelingt, helfen uns Menschen wie Irmela Mensah-Schramm.
Wir fordern die Staatsanwaltschaft Berlin auf, dieses unwürdige Schauspiel zu beenden und sich in der Welt umzusehen. Möglicherweise führt das zu einer Überprüfung des Aktivitätenschwerpunkts.
Kein Fußbreit dem Faschismus!
Friedrichshain-Kreuzberg, den 23.11.2016