DS/2092/III
Mündliche Anfrage
Ihre Anfrage Beantworte ich wie folgt:
1. Trifft es zu, dass BürgerInnen, die ihre Einbürgerung beantragen möchten, im Rahmen des bestehenden Anmeldeverfahrens (Terminvergabe) zur Zeit 7-9 Wochen warten müssen, bis sie ihren Antrag überhaupt abgeben können?
Terminvereinbarungen für Beratungsgespräche können zur Zeit einen Vorlauf von bis zu acht Wochen haben. Möglich ist es aber auch, den Einbürgerungsantrag ohne Bratungsgespräch einzureichen. Begründet ist die lange Wartezeit auf Beratungstermine durch das Ausscheiden von zwei Mitarbeiter/innen. Inzwischen ist eine der beiden Stellen wieder besetzt und die zweite Stelle wird ebenfalls bald wieder besetzt sein. Ich gehe davon aus, dass sich die Wartezeiten auf einen Beratungstermin bald wieder verringern werden.
2. Trifft es zu, dass die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags selbst über ein Jahr (ab Antragsabgabe) dauert?
Das trifft nicht zu. Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge von der Abgabe bis zur Entscheidung durch die Einbürgerungsstelle dauert maximal sechs Monate und hat sich nicht verlängert. Nachfolgend schließt sich dann das Verfahren zur Entlassung aus der früheren Staatsbürgerschaft an. Das kann – je nach Staat – deutlich länger als sechs Monate dauern. Darauf haben wir keinen Einfluss.
3. Gibt es Lösungen für diejenigen BürgerInnen, die ihre Einbürgerung früher benötigen, z.B. weil sie eine Geschäftsreise in ein Land antreten wollen, für das sie mit ihrer gegenwärtigen Staatsbürgerschaft lange Wartezeiten beim Erhalt eines Visums haben?
Es besteht die Möglichkeit, den Antrag ohne Beratungsgespräch per Post zu übersenden oder bei der Einbürgerungsstelle abzugeben und die Dringlichkeit zu begründen. Allerdings ist das oftmals mit zusätzlichen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden, wenn Unterlagen nachgereicht werden müssen oder sich Fragen ergeben.
Zusatzfragen:
4. Wie erklären sich die gegenwärtigen Wartezeiten, sind sie in allen Berliner Bezirken gleich?
Nach Aussage der zuständigen Leiterin sind die Wartezeiten in anderen Bezirken nicht fest, sondern unterliegen ebenfalls Schwankungen. Gleichwohl erreichen wohl alle Berliner Bezirken die Bearbeitungszeit von maximal nur sechs Monaten bis zur Entscheidung der Einbürgerungsbehörde über den Antrag. Dieser Zeitraum entspricht der Rahmenzielvereinbarung der Bezirke mit der Senatsverwaltung für Inneres und wurde zuletzt am 14.01.2011 für unseren Bezirk geprüft. Wie berichtet arbeiten wir daran, die Wartezeiten durch Einsatz des neuen Personals wieder zu verkürzen.
5. Sieht das BA Möglichkeiten, im Sinne einer Willkommenskultur die Einbürgerungsanträge zügiger zu bearbeiten/abzuschließen?
Zur Willkommenskultur ist noch folgendes zu sagen: Einwander/innen sind in unserem Bezirk willkommen. Wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen, ist das zu begrüßen. Die Zahl der Anträge steigt nach einem Rückgang von 2007 zu 2008 wieder an. Waren es 2008 noch 795 Anträge, sind es nunmehr für 2010 bereits 918 Anträge, also beinahe so viel wie 2007 (1086).
Die Anzahl der Anträge, die vom Antragsteller zurück genommen werden, ist ebenso rückläufig wie die Anzahl behördlicher Ablehnungen. Das spricht für die gute Qualität der Beratungen durch die Mitarbeiter/innen der Einbürgerungsstelle. Die Willkommenskultur im Bezirk spiegelt sich in den regelmäßig stattfindenden Einbürgerungsfeiern wider. Ich habe dabei den Eindruck gewonnen, dass die Einbürgerungsfeiern auch bei den Eingebürgerten eine hohe Wertschätzung genießt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.01.11
Bündnis 90/Die Grünen Fragesteller: Dr. Wolfgang Lenk