Anfang 2020 hat es in der Kreuzberger Graefestraße 13 gebrannt. Mieter*innen mussten ihre Wohnungen verlassen. Doch selbst drei Jahre später sind die Schäden immer noch nicht beseitigt. Was ist los? Wie geht es weiter? Was kann getan werden? Wir haben hier häufige Fragen aufgenommen und in Zusammenarbeit mit Florian Schmidt, Stadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung, beantwortet.

Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns: fraktion(at)gruene-xhain.de. Häufig gestellte Fragen werden ebenfalls in die FAQs aufgenommen. Die Seite sowie die FAQs werden regelmäßig aktualisiert.

Wie ist der Stand der Behebung der Brandschäden in der Graefestraße 13?

Die Bau- und Wohnungsaufsicht ist bei verfahrensfreien Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die nicht beantragt oder genehmigt werden müssen, nicht zuständig. Sie kann nur vom Bauherrn beispielsweise einen Prüfbericht zu Brandschutz oder Statik verlangen. Für die Sanierung nach einem Brand gibt es keine rechtliche Grundlage für Fristsetzungen, solange an der Beseitigung der Schäden nachweisbar gearbeitet wird. Die Aufgabe und Zielrichtung der Bau- und Wohnungsaufsicht ist die Abwehr und Vermeidung von Gefahren, die unmittelbar von Gebäuden oder Bauwerken ausgehen und darauf, auf das Abstellen solcher Gefahren, richten sich ihre Eingriffsmöglichkeiten.

Modernisierungsmaßnahmen bedürfen einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung. Ein entsprechender Antrag wurde am 13.10.2022 für acht Wohnungen, zwei Gewerbe im Erdgeschoss sowie die Erneuerung der Fassade gestellt, jedoch sind noch Unterlagen zur Prüfung nachzureichen, um die beantragten Maßnahmen beurteilen zu können (Stand: 07.12.2022). Sollte eine entsprechende erhaltungsrechtliche Genehmigung erteilt werden, so hat diese in der Regel eine Gültigkeit von drei Jahren ab Erstellung. Genehmigungen wurden bereits für die zwei Gewerbeeinheiten am 26.10.2022 und die Erneuerung der Fassade am 10.11.2022 erteilt.

Wann können die Mieter in ihre Wohnungen zurück?

Aufgrund der noch laufenden Baumaßnahmen kann diese Frage vom Bezirksamt nicht abschließend beantwortet werden. Der erwartete Abschluss der Arbeiten hat sich durch die Erweiterung der geplanten Maßnahmen in der Vergangenheit bereits nach hinten verschoben. Der derzeitige Zeithorizont liegt laut Ablaufplänen bei Ende 2024.

Wie wird die Behebung des Brandschadens überprüft?

Die Behebung des Brandschadens wird durch Prüfung der Bauablaufpläne und Begehungen der Bau- und Wohnungsaufsicht regelmäßig überprüft. Die letzte Begehung fand am 12.01.22 statt. Die Baumaßnahmen und deren Fortschritt sind im Rahmen des Nachvollziehbaren. Vorgebrachte Begründungen für Verzögerungen (u. a. Fachkräfte- und Rohstoffmangel) sind derzeit plausibel und nachvollziehbar.

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass laut Auskunft von Mieter*innen die Instandsetzungsarbeiten im Vorderhaus kaum vorangehen?

Dem Stadtentwicklungsamt sind Berichte bekannt, die auf sogenannte Verzögerungen bei den Instandsetzungsarbeiten verweisen. Rechtlich liegt die Sanierung bzw. Regulierung des Brandschadens allerdings in der Hand des Eigentümers und seiner Planer*innen. Ordnungsmaßnahmen sind vom Gesetz nur vorgesehen, wenn sich der Eigentümer weigert, Schäden zu beheben, untätig bleibt oder Arbeiten ungenügend ausführt. Das ist in der Graefestraße 13 nicht der Fall, da Arbeiten nachweislich geplant werden. Wie lange Planung und Ausführung dauern dürfen, regelt das Gesetz nicht. So lange Arbeiten nachweislich kontinuierlich geplant und immer wieder Arbeiten am Haus stattfinden, kann die Wohnungsaufsicht nicht eingreifen.

Findet in der Graefestraße 13 möglicherweise eine Entmietungsstrategie statt, um die Wohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln?

Inwiefern Verschleppung von Schadensbehebung oder langwierige Sanierung Teil einer Entmietungsstrategie sein könnten, darf das Bezirksamt aufgrund eines von den Eigentümern erwirkten Gerichtsbeschlusses nicht beurteilen.

Aufgrund der geringen Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum kann eine langwierige Sanierung zur Verdrängung von Mieter*innen führen. Das Bezirksamt empfiehlt grundsätzlich allen betroffenen Mieter*innen im Bezirk, sich zivilrechtlich gegen Entmietung zur Wehr zu setzen. Eine erste Beratung kann  z. B. bei der vom Bezirk dafür finanzierten Mieterberatung der asum GmbH kostenfrei stattfinden.

Welcher Bestandsschutz besteht für die Wohnungen der Graefestraße 13?

Die Wohnungen wurden allesamt baurechtlich genehmigt und genießen von daher Bestandsschutz. Aus Sicht des Erhaltungsrechts sind nach dem Brandschaden die Wohnungen entsprechend den vorherigen Grundrissen wiederherzustellen.

Warum schreitet die Wohnungsaufsicht nicht in der Graefestraße 13 ein?

Ordnungsmaßnahmen sind vom Gesetz nur vorgesehen, wenn sich der Eigentümer weigert, Schäden zu beheben, untätig bleibt oder Arbeiten ungenügend ausführt. Das ist in der Graefestraße 13 nicht der Fall, da Arbeiten nachweislich geplant und immer wieder ausgeführt werden. Kurz: So lange Arbeiten nachweislich kontinuierlich geplant werden und immer wieder Arbeiten am Haus stattfinden – egal, wie langsam dies geschieht- , kann die Wohnungsaufsicht nicht eingreifen. Auch ein Treuhänder kann erst eingesetzt werden, wenn der Eigentümer einer Anordnung nicht nachkommt. Das ist aktuell nicht der Fall.

In einem BVV-Antrag den die Grüne Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und Linken in das Bezirksparlament am 25.01.2023 einbringt, fordern die Fraktionen die Nutzung des Treuhandmodells gegen Leerstand z. B. durch eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft in der Graefestraße 13 bezirklich zu prüfen. „Leerstand, ausbleibende Sanierungen und das Drangsalieren von Mieter*innen sind „bewährte“ und oftmals erfolgreiche Methoden von spekulativen Investoren und Hausbesitzer*innen, um Ihre Gebäude dem Wohnungsmarkt zu entziehen und auf dem überheizten Immobilienmarkt mit großem Gewinn zu veräußern.“ heißt es in dem Antrag.

(Stand: 24.01.2023)